BReg. lehnt erweiterte Steuerfreiheit für die Post ab
1. März 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Bundesregierung lehnt die Freistellung bestimmter Postdienstleistungen wie Massensendungen von der Umsatzsteuer ab. Dies geht aus der als Unterrichtung (BT-Drucks. 17/813) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/506) hervor. Der Gesetzentwurf sieht vor, Post-Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer freizustellen. Der Bundesrat bittet um Prüfung, ob auch Leistungen, die ein bestimmtes Volumen haben oder nur einem kleinen Kundenkreis (Besitzer von Frankiermaschinen) zur Verfügung stehen, von der Umsatzsteuer befreit werden könnten. In diesen Fällen könne der Preis weder als individuell noch als ausgehandelt betrachtet werden. Für individuelle oder ausgehandelte Post-Leistungen hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Befreiung von der Umsatzsteuer ausgeschlossen. Nach Ansicht der Bundesregierung bestätigt das Urteil jedoch die im Gesetzentwurf vorgesehene Steuerpflicht für Postdienstleistungen soweit sie auf Sonderkonditionen beruhen, da es sich in jedem Fall nicht um Dienstleistungen handele, “die den ‘Grundbedürfnissen der Bevölkerung’ im Sinne des EuGH-Urteils entsprechen”.



