BFH: Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei
1. Juli 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
BFH-Urteil vom 30.04.2009 – V R 6/07
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 55:
“Mit Urteil vom 30. April 2009 V R 6/07 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden, dass ärztlich verordnetes Funktionstraining als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei sein kann. Das Urteil ist zu den Streitjahren 1993 – 1998 ergangen und beruht auf der damals geltenden Fassung des § 43 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und auf einer u.a zwischen den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung abgeschlossenen Gesamtvereinbarung, ist aber gleichfalls für die heute nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehende Rechtslage von Bedeutung. Für die Umsatzsteuerfreiheit des Funktionstrainings kommt es insbesondere auf die Kostentragung durch die gesetzlichen Krankenkassen an.
Nicht umsatzsteuerfrei sind demgegenüber Leistungen, die Krankenkassen nur zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes nach § 20 SGB V übernehmen.”
Fundstellen: DB 2009, 1513; DStRE 2009, 1070; BFH/NV 2009, 1340; BFHE 225, 248; BStBl. II 2009, 679.
Bundesfinanzhof (BFH)



