Auslagen des Rechtsanwalts und Umsatzsteuer
29. April 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Wann sind die Auslagen in der Rechnung des Rechtsanwalts der Umsatzsteuer zu unterwerfen?
Diese Frage stellt und beantwortet Oberregierungsrat Christian Sterzinger in der aktuellen NJW (Heft 18). Die im Rahmen des Mandats angefallenen Gebühren und Auslagen des Anwalts werden in dessen Rechnung häufig nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Dies, so Sterzinger, ist jedoch nur dann umsatzsteuerlich nicht zu beanstanden, wenn es sich lediglich um so genannte durchlaufende Posten handelt. Das heißt die Weiterleitung etwa von Gebühren, die der Anwalt lediglich in fremden Namen und für fremde Rechnung als Mittelsperson zahlt (Zur weiteren Abgrenzung vgl. Sterzinger ebenda).
Ansonsten, so Sterzinger weiter, liegt ein Auslagenersatz vor, der zum anwaltlichen Entgelt zu rechnen ist, das wiederum die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bildet.
Bei Nichtbeachtung können Umsatzsteuernachzahlungen in nicht unerheblicher Höhe die Konsequenz sein. Dringend – gerade für den nicht steuerlich versierten Anwalt – zur Lektüre empfohlen…
Vgl. dazu auch Schneider NJW-Spezial 2008, 413 mit Verweis auf AG Neustadt / Weinstraße, Urteil vom 07.05.2008 – 4 C 47/08.
Neue Juristische Wochenschrift (NJW)



