BFH: Soja keine Milch
16. Mai 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
BFH-Urteil vom 09.02.2006 – V R 49/04
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Februar diesen Jahres handelt es sich bei sog. “Milchersatzprodukten” aus Soja, Reis oder Hafer gerade nicht um Milch- bzw. Milchmischprodukte i.S.d. Anlage 2 zum UStG. Der ermäßigte Steuersaz ist daher nicht anwendbar.
Aus den Gründen (Sachverhalt):
“Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Lieferungen von sog. “Milchersatzprodukten” dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, führte im Streitjahr (2002) Lieferungen von Milchersatzprodukten pflanzlichen Ursprungs aus. Bei den Milchersatzprodukten handelt es sich um aus Soja, Reis oder Hafer gewonnene Flüssigkeiten, die im allgemeinen Handel erhältlich sind. Sie sind ebenso wie Milch tierischen Ursprungs zum direkten Verzehr als Getränk, zur Zubereitung anderer Lebensmittel, für Nachspeisen oder als Beigabe für Kaffee und Tee verwendbar. Aufgrund der übereinstimmenden Eigenschaften werden Milch und Milchersatzprodukte in Kochrezepten gleichermaßen für die Zubereitung von Speisen empfohlen. Die pflanzlichen Milchersatzprodukte verfügen über den gleichen Eiweißgehalt wie tierische Milchprodukte sowie über vergleichbare Mengen an Kohlehydraten, Mineralstoffen, Fetten und Calcium. Sie ähneln auch in ihrer Beschaffenheit und ihrem Aussehen tierischen Milchprodukten.
Die Milchersatzprodukte der Klägerin werden als Substitut für trinkbare Tiermilch eingesetzt, z.B. von Verbrauchern, die an einer Überempfindlichkeit gegen Milchzucker (Lactose) leiden und deshalb keine tierische Milch verzehren können. Dies trifft auf ca. 15 % der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland zu. Darüber hinaus ersetzen pflanzliche Milchersatzprodukte Kuhmilch im Fall einer Kuhmilcheiweißallergie, von der ca. 2 % der deutschen Bevölkerung betroffen sind. Die Milchersatzprodukte ersetzen aufgrund ihrer Cholesterinfreiheit und ihres günstigen Fettsäureprofils Milch tierischen Ursprungs auch bei Verbrauchern, die an Fettstoffwechselstörungen leiden. Sie sind überdies -ebenso wie Milch tierischen Ursprungs- zur Prävention vor Osteoporose geeignet.”
Die Klägerin versteuerte ihre Produkte in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung mit dem ermäßigten Steuersatz. Dies wurde im Verlaufe einer Außenprüfung durch das FA beanstandet. Hiergegen erhob die Klägerin Klage, der zwar erstinstanzlich Recht gegeben wurde (EFG 2005, 316), die jetzt jedoch der BFH auf Revision des FA wie genannt ernschieden hat.
Fundstellen: BB 2006, 1099 (Leitsatz); BStBl. II 2006, 694.
Bundesfinanzhofes (BFH)




