BdSt: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für verschreibungspflichtige Medikamente!?
12. Dezember 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf verschreibungspflichtige Medikamente. “Die Steuerzahler werden durch die erhöhte Mehrwertsteuer ab Januar in unerträglicher Weise belastet”, sagte Verbandspräsident Karl Heinz Däke. “Bleibt es bei der aktuellen Regelung für Arzneimittel, werden vor allem Kranke und Einkommensschwache über Gebühr zur Kasse gebeten.”
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wurde ursprünglich aus sozialpolitischen Gründen eingeführt. Mit ihm sollen Ausgaben für den lebensnotwendigen Bedarf für alle Einkommensschichten im erträglichen Rahmen gehalten werden. Dazu zählen nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler auch verschreibungspflichtige Medikamente.
Zudem würde das Gesundheitssystem durch den ermäßigten Steuersatz auf Medikamente deutlich entlastet. So könnten die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt werden. Argumente, diese Maßnahme wäre zu teuer, lässt Steuerzahlerpräsident Däke nicht gelten: “Durch die Mehrwertsteuererhöhung nimmt der Staat rund 24 Milliarden Euro zusätzlich ein. Selbst wenn für sämtliche Medikamente der reduzierte Satz eingeführt wird, würden diese Zusatzeinnahmen lediglich um 3,7 Milliarden Euro niedriger ausfallen.”
Im internationalen Vergleich ist Deutschland bei der Besteuerung von Medikamenten mit dem vollen Mehrwertsteuersatz eine Ausnahme. So wenden fast alle europäischen Staaten zumindest auf verschreibungspflichtige Medikamente einen ermäßigten Satz an, darunter Frankreich, Italien und Spanien. Großbritannien erhebt überhaupt keine Mehrwertsteuer. “Im Interesse aller Steuerzahler muss eine ähnliche Regelung auch in Deutschland eingeführt werden”, fordert Däke.
Â
Â



