Alle Jahre wieder…
24. August 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
… durchstreifen die Beamten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die Gesetze auf der Suche nach alten, überholten und nicht mehr benötigten Vorschriften. Diesen werden dann durch das jeweilige Jahressteuergesetz aufgehoben, geändert oder erneuert. Das Jahressteuergesetz 2007, das am Mittwoch das Bundeskabinett passiert hatte umfasst (inkl. Begründung) 124 Seiten. Damit werden 17 Gesetze und Verordnungen ergänzt oder verändert.
Erstaunlich was auch dieses Jahr wieder an Kuriosem die Beamten beschäftigt hat. So wird u.a. die Liste der Artikel des ermässigtem Mehrwersteuersatzes erweitert. Danach ist für Pferde, Maultiere und Maulesel der ermässigte Satz (7%), für Wildpferde jedoch der normale Satz (noch: 16%; ab 01.01.2007: 19%). Ebenfalls gelten die 7% (die auch nach dem 01.01.2007 keine Änderung erfahren) auch für Vogeleier und Eigelb, jedoch nicht für Eier ohne Schale oder ungenießbares Eigelb.
Neben den sonstigen redaktionellen Änderungen, wie etwa Satzzeichen, wird jedoch auch der “Wortschatz” der Gesetze aufgepeppelt. So wird es nach Verkündung des Jahressteuergesetzes 2007 im Bundesgesetzblatt nun in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG, in § 13b Abs. 3 Nr. 2 UStG und in § 28 Abs. 4 UStG “Verkehr mit Taxen” statt “Kraftdroschkenverkehr” heißen.
Meldung im Handelsblatt
Jahressteuergesetz 2007 (Pdf 283 KB)
Vgl. auch Melchior DStR 2006, Heft 36 S. VI; Bünning/Mühle BB 2006, 2159; Glaser BB 2006, 2217; Günkel/Lieber DB 2006, 2197.
Bundesfinanzministerium (BMF)




