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	<title>STEUERRECHT &#187; Tabaksteuer</title>
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	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
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		<title>BFH: Steuerfreie Zigaretten für Familienangehörige</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/sonstige-steuern/tabaksteuer/2011/bfh-steuerfreie-zigaretten-fur-familienangehorige/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 14:19:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tabaksteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[BFH-Beschluss vom 08.09.2011 &#8211; VII R 59/10 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 94: &#8220;Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. September 2011 VII R 59/10 ist ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf auch gegeben, wenn eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, in das Steuergebiet verbringt und an Familienangehörige verschenkt. Von der deutschen Tabaksteuer befreit sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="BFH-Beschluss vom 08.09.2011 - VII R 59/10" href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;nr=24929&amp;linked=bes" target="_blank">BFH-Beschluss vom 08.09.2011 &#8211; VII R 59/10</a></p>
<p>Pressemitteilung des <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofs (BFH)</a> Nr. 94:</p>
<p>&#8220;Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. September 2011 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 59/10" target="_blank" title="BFH, 08.09.2011 - VII R 59/10">VII R 59/10</a> ist ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf auch gegeben, wenn eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, in das Steuergebiet verbringt und an Familienangehörige verschenkt.</p>
<p>Von der deutschen Tabaksteuer befreit sind in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union versteuerte Zigaretten, die Privatpersonen in diesem Mitgliedstaat für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das Steuergebiet verbringen. Diese Regelung ist eine Errungenschaft des Binnenmarktes, der am 1. Januar 1993 mit dem Wegfall der Grenzkontrollen verwirklicht worden ist. Wer als Privatperson verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie z.B. Zigaretten, Spirituosen oder Schaumweine, in einem anderen Mitgliedstaat einkauft, kann diese Waren steuerfrei in Deutschland verbrauchen. Nach den unionsrechtlichen Vorgaben der Verbrauchsteuersystemrichtlinie setzt die Steuerfreiheit im Bestimmungsland lediglich voraus, dass die Waren für den Eigenbedarf erworben und selbst befördert werden.<span id="more-11959"></span></p>
<p>In dem vom BFH entschiedenen Streitfall waren die Großeltern und der Vater der Klägerin sowie die Klägerin selbst nach Polen gefahren, wo jedes Familienmitglied eine Stange Zigaretten einkaufte. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland schenkten die Großeltern und der Vater ihre Zigaretten der Klägerin. Auf der Heimreise geriet diese in eine mobile Zollkontrolle. Mit der Begründung, die Zigaretten seien in Polen nicht für den Eigenbedarf erworben worden und folglich in Deutschland zu versteuern, stellte der Zoll einen Großteil der Zigaretten sicher.</p>
<p>Der BFH hat sich der Verwaltungsauffassung jedoch nicht angeschlossen. Er urteilte, dass auch derjenige seinen Eigenbedarf deckt, der aus eigenem Entschluss Geschenke für nahe Familienangehörige einkauft. Das Steuerprivileg steht demnach nicht nur Rauchern zu, die sich für den eigenen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten mit billigen Zigaretten eindecken. In den Genuss der steuerlichen Vorteile des Binnenmarkts kommen auch beschenkte Angehörige. Auch wenn die verbrauchsteuerpflichtigen Waren für Familienmitglieder bestimmt sind, ändert dieser Umstand nichts am persönlichen Charakter des Erwerbs. Wird der Transport nicht selbst durchgeführt, sondern ein Transportunternehmen mit der Beförderung beauftragt, entfällt allerdings die Steuerfreiheit. Denn in diesen Fällen fehlt es an der Voraussetzung des Selbstverbringens.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhof (BFH)</a></p>
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		<title>Verbrauchsteuergesetze werden geändert</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/sonstige-steuern/biersteuer/2011/verbrauchsteuergesetze-werden-geandert/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 09:20:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Biersteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstige Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Tabaksteuer]]></category>
		<category><![CDATA[BierStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drucks. 17/5127, BT-Drucks. 17/5201) zugestimmt. Damit werden eine Reihe von Bestimmungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz geändert. Ziel ist es, die im Biersteuergesetz bisher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Finanzausschuss des <a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutschen Bundestages</a> hat am gestrigen Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen dem von der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (<a title="BT-Drucksache 17/5127 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/051/1705127.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/5127</a>,<br />
<a title="BT-Drucksache 17/5201 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/052/1705201.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/5201</a>) zugestimmt. Damit werden eine Reihe von Bestimmungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz geändert. Ziel ist es, die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umzustellen. Im Branntweinmonopolgesetz soll die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben werden. <span id="more-10804"></span></p>
<p>Im Tabaksteuergesetz geht es neben einigen Klarstellungen auch um die Vermeidung einer unangemessenen Belastung. Wenn Tabakwaren im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen eingesetzt werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, soll keine Tabaksteuer entstehen. &#8220;So würde zum Beispiel Pfeifentabak, der im Steuerlager zur Herstellung von Schnupftabak eingesetzt wird, steuerfrei eingesetzt werden können. Bislang hätte in derartigen Fällen die Steuer für Pfeifentabak entrichtet werden müssen&#8221;, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Auf Empfehlung des Bundesrates wurden Regelungen zur besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges mit Mobilfunkgeräten in den Entwurf eingefügt.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutscher Bundestag</a><br />
<a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
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		<title>Regierung gibt im Bundestag Erklärungen zur steuerlichen Themen (30.09.2010)</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/sonstige-steuern/mineralolsteuer/2010/regierung-gibt-im-bundestag-erklarungen-zur-steuerlichen-themen-30-09-2010/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 06:19:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[(Staats-) Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Energiesteuer / Mineralölsteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[2,3 Milliarden Euro jährlich durch Steuer auf Kernbrennstoffe Der Verbrauch von Kernbrennstoffen soll vom 01.01.2011 bis 31.12.2016 besteuert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/3054) vorgelegt, der heute im Deutschen Bundestag beraten wird. Die Steuereinnahmen sollen jährlich 2,3 Milliarden Euro betragen. Die Haushaltskonsolidierung des Bundes erfordert die Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>2,3 Milliarden Euro jährlich durch Steuer auf Kernbrennstoffe</strong></p>
<p>Der Verbrauch von Kernbrennstoffen soll vom 01.01.2011 bis 31.12.2016 besteuert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von <a title="CDU/CSU-Fraktion" href="http://www.cducsu.de" target="_blank">CDU/CSU</a> und <a title="FDP-Fraktion" href="http://www.fdp-fraktion.de" target="_blank">FDP</a> einen Gesetzentwurf (<a title="BT-Drucks. 17/3054" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703054.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/3054</a>) vorgelegt, der heute im <a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutschen Bundestag</a> beraten wird. Die Steuereinnahmen sollen jährlich 2,3 Milliarden Euro betragen.</p>
<p>Die Haushaltskonsolidierung des Bundes erfordert die Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Erträge aus der Steuer sollen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung auch dazu beitragen, die aus der Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehende Haushaltsbelastung des Bundes zu verringern. Soweit die Kernbrennstoffsteuer auf die Strompreise überwälzt werde, würden Bund, Länder und Kommunen Kosten entstehen, heißt es im Entwurf. Es werde jedoch davon ausgegangen, dass eine Überwälzung der den Stromerzeugern entstehenden zusätzlichen Kosten nur im geringen Maße möglich sein werde.<span id="more-9276"></span></p>
<p><strong>Keine Energiesteuer auf Brennholz und Holzkohle vorgesehen</strong></p>
<p>Auf Brennholz und Holzkohle wird keine Energiesteuer erhoben. Diese Klarstellung &#8220;zur Verbesserung der Rechtssicherheit&#8221; enthält der von der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (<a title="BT-Drucks. 17/3055" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703055.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/3055</a>). Brennholz unterliege auch in Form von Pellets, Briketts oder Scheiten nicht der Energiesteuer, heißt es in dem Entwurf.</p>
<p>Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass Wasserfahrzeuge im Hafen, die ihren Strombedarf von Land her decken und nicht über die eigene Generatoren-Stromversorgung, diesen Strom steuerbefreit beziehen können. &#8220;Die Regelung soll wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der Landstromversorgung von Schiffen schaffen, weil dadurch die Schadstoff-, Kohlendioxid-, Partikel- und Lärmemissionen in Häfen wesentlich gesenkt werden können&#8221;, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Schiffe würden während der Hafenliegenzeiten erhebliche Mengen an Strom zum Beispiel für den Betrieb von Kühlcontainern verbrauchen. Die Abgase der Schiffsgeneratoren, die steuerfreies Mineralöl verwenden, würden zur Beeinträchtigung der Luftqualität in den Seehäfen beitragen. In Travemünde seien Schiffe für 90 Prozent der Schwefeloxid- und 80 Prozent der Stickoxidemissionen verantwortlich.</p>
<p>Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft vor. Beim steuerbegünstigten Agrardiesel wird der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro gestrichen. Außerdem entfällt die Obergrenze von 10.000 Liter Agrardiesel pro Betrieb. Damit werde der forst- und landwirtschaftliche Sektor vor dem Hintergrund der weithin ungleichen Besteuerung von Agrardiesel im EU-Vergleich verstärkt entlastet.</p>
<p>Die Neuregelungen sollen zu Steuermindereinnahmen von insgesamt 358 Millionen Euro im Jahr beim Bund führen.</p>
<p>In einer Stellungnahme kritisiert der <a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a> unter anderem, dass Deponiegas und Klärgas entgegen der bisherigen Regelung von der Steuerbefreiung ausgenommen werden sollen.</p>
<p><strong>Regierung will Filterzigarillos ab 2014 höher besteuern</strong></p>
<p>Filterzigarillos sollen künftig wie Zigaretten besteuert und damit teurer werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (<a title="BT-Drucks. 17/3025" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703025.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/3025</a>) hervor. Danach soll die Definition von Zigarren und Zigarillos derart geändert werden, dass Produkte, die von ihrer Form her einer Zigarette ähneln und mit einem äußeren Deckblatt aus Tabak versehen sind, wie Zigaretten zu besteuern sind. Der auf eine EU-Richtlinie zurückgehende Gesetzentwurf sieht eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2014 vor, um wirtschaftliche Probleme bei den betroffenen Unternehmen zu vermeiden. Außerdem sollen überlange Tabakstränge anders besteuert werden, so dass sie wegen des Wegfalls des Steuervorteils nach Ansicht der Bundesregierung vom Markt verschwinden werden.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutscher Bundestag</a><br />
<a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue steuerrechtliche Gesetzentwürfe der Bundesregierung</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2009/neue-steuerrechtliche-gesetzentwurfe-der-bundesregierung/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2009/neue-steuerrechtliche-gesetzentwurfe-der-bundesregierung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 15:36:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Biersteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft- / Schenkungsteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Krankenversicherungsbeiträge steuerlich besser absetzbar&#8230; Packung Zigaretten muss mindestens 19 Stück enthalten&#8230; Rückwirkendes Erbschaftsteuerabkommen mit Österreich&#8230; Krankenversicherungsbeiträge steuerlich besser absetzbar Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen vom kommenden Jahr an erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. In einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BT-Drucks. 16/12254) heißt es, in Zukunft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Krankenversicherungsbeiträge steuerlich besser absetzbar&#8230;<br />
Packung Zigaretten muss mindestens 19 Stück enthalten&#8230;<br />
Rückwirkendes Erbschaftsteuerabkommen mit Österreich&#8230;</p>
<p><strong>Krankenversicherungsbeiträge steuerlich besser absetzbar</strong></p>
<p>Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen vom kommenden Jahr an erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. In einem von der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (<a title="BT-Drucksache 16/12254 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612254.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 16/12254</a>) heißt es, in Zukunft würden alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, die dazu dienen, ein &#8220;sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau&#8221; zu erreichen. Das entspreche im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung. Gesetzlich und privat Versicherte sollten nach dem gleichen Grundsatz steuerlich entlastet werden. Damit werde auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Bürger würden ab 2010 um jährlich 8,7 Milliarden Euro steuerlich entlastet, teilt die Regierung weiter mit.</p>
<p>Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Absetzbarkeit: So seien Beitragsanteile, die dazu dienten, über die Grundversorgung hinauszugehen, nicht berücksichtigungsfähig. Genannt werden in der Begründung des Entwurfs als Beispiele die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus. &#8220;Hierdurch wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht den Sinn hat, die Kosten eines über dem Sozialhilfeniveau liegenden Lebensstandards über die Einkommensteuer auf die Allgemeinheit zu verteilen&#8221;, heißt es in der Begründung. Vor diesem Hintergrund bleibe dann ein Teil der Beiträge bei der Einkommensteuer unberücksichtigt, soweit damit ein Absicherungsniveau erworben werde, welches über das der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehe.</p>
<p>Privat Krankenversicherte könnten erstmals die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder in diesem Umfang steuerlich vollständig absetzen, heißt es in dem Entwurf weiter. Auch Unterhaltspflichtige profitieren von der Neuregelung. Ihre Beitragszahlungen für Unterhaltsberechtigte würden im Rahmen des so genannten begrenzten Realsplittings durch eine Erhöhung des Höchstbetrages berücksichtigt. Der Höchstbetrag von 13.805 Euro werde um denjenigen Betrag erhöht, &#8220;der tatsächlich für eine entsprechende Absicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten aufgewandt wird&#8221;. Der Unterhaltsberechtigte müsse die Zahlungen dann versteuern. Wer Versicherungsnehmer sei, sei in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.<span id="more-3162"></span></p>
<p>Wie es in dem Entwurf weiter heißt, können Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Beiträge mit Ausnahme der Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch entfallen, in voller Höhe absetzen. Sei in dem Beitrag zur gesetzlichen Kasse ein Krankengeldanspruch enthalten, so werde der bei der Steuer abziehbare Betrag pauschal um 4 Prozent gekürzt. Bei Beiträgen für die private Krankenversicherung sei der entsprechende Beitrag nicht zu berücksichtigen.</p>
<p>Bisher bei der Steuer berücksichtigungsfähige weitere Vorsorgeaufwendungen, etwa Beiträge für eine Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung, könnten nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In diesen Fällen sei eine sogenannte Günstigerprüfung vorgesehen. Dabei werde zur Vermeidung von Schlechterstellungen altes und neues Recht verglichen und der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt. Dies gelte auch für Beiträge zugunsten bestimmter Kapitallebensversicherungen. Bei der Arbeitslosenversicherung handele es sich um eine Versicherung, deren Leistung steuerfrei sei und nur dem Progressionsvorbehalt unterliege. Vor diesem Hintergrund sei ein gesonderter Abzugstatbestand nicht mehr angezeigt.</p>
<p><strong>Packung Zigaretten muss mindestens 19 Stück enthalten</strong></p>
<p>Der Mindestinhalt einer Kleinverkaufspackung Zigaretten muss in Zukunft 19 Stück betragen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (<a title="BT-Drucksache 16/12257 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612257.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 16/12257</a>) vor, mit dem auch das Tabaksteuergesetz geändert werden soll. Bisher beträgt der Mindestinhalt 17 Stück. In diesem Zusammenhang wird auch für Packungen mit Feinschritt-Tabak, mit dem Zigaretten selbst gedreht werden, ein Mindestinhalt eingeführt. Die Packung Feinschnitt müsse in Zukunft mindestens 30 Gramm enthalten. &#8220;Nach einer Übergangszeit bis zum 31. Oktober 2009 sind Kleinverkaufspackungen mit 17 oder 18 Stück Zigaretten beziehungsweise weniger als 30 Gramm Feinschnitt nicht mehr zulässig&#8221;, heißt es in dem Entwurf.</p>
<p>Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf außerdem die neu gefasste EU-Systemrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen und elektrischem Strom. Sie bilde auch die Grundlage für die EU-weite Einführung des Verfahrens &#8220;Excise Movement and Control System&#8221; (EMCS). Durch EMCS würden die bisher auf Grundlage von Papierdokumenten ablaufenden Beförderungsverfahren unter anderem von Tabakwaren, Alkohol und Kaffee künftig IT-gestützt abgewickelt. Steuerverwaltung und Wirtschaft werde es dadurch möglich, die Beförderung in Echtzeit zu überwachen. Damit könne EMCS zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen und die Steuereinnahmen sichern. Mit dem EMCS-Verfahren soll ab April 2010 begonnen werden. Ab 1. Januar 2011 sollen alle Beförderungen nur noch im EMCS-Verfahren durchgeführt werden.</p>
<p><strong>Rückwirkendes Erbschaftsteuerabkommen mit Österreich</strong></p>
<p>Das von der deutschen Seite zum 1. Januar 2008 gekündigte Abkommen mit Österreich zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer wird rückwirkend um ein halbes Jahr verlängert. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes &#8220;zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist&#8221; (<a title="BT-Drucksache 16/12236 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612236.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 16/12236</a>) vor. Hintergrund ist, dass die Erbschaftsteuer in Österreich nicht schon Ende 2007, sondern erst zum 31. Juli 2008 außer Kraft getreten ist. Aufgrund des abkommenslosen Zustandes habe die Möglichkeit der Doppelbesteuerung bestanden. Diese Doppelbesteuerung könne durch rückwirkende Verlängerung des Abkommens vermieden werden. Das bereits 1954 geschlossene deutsch-österreichische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer vermeidet die Doppelbesteuerung dadurch, &#8220;dass der jeweilige Ansässigkeitsstaat für im anderen Staat belegenes Grundvermögen und Betriebsvermögen auf die Besteuerung verzichtet, in dem er es freistellt&#8221;, schreibt die Regierung. Dies sei bei anderen Erbschaftsteuerabkommen nicht mehr üblich.</p>
<p>           </p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BFH zur Besteuerung überlanger Zigaretten</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/sonstige-steuern/tabaksteuer/2008/bfh-zur-besteuerung-uberlanger-zigaretten/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 05:49:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tabaksteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>

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		<description><![CDATA[BFH-Beschluss vom 20.06.2008 &#8211; VII B 251/07 Pressemitteilung Nr. des Bundesfinanzhofes (BFH): &#8220;Der Steuertarif des Tabaksteuergesetzes (TabStG) setzt sich für Zigaretten aus einem stückbezogenen und einem nach dem Kleinverkaufspreis ausgerichteten wertbezogenen Anteil zusammen. Der stückbezogene Anteil (derzeit 8,27 Cent je Stück) wird je begonnene 9 cm Länge des Tabakstrangs erhoben. Unter den Begriff der Zigarette [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BFH-Beschluss vom 20.06.2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII B 251/07" target="_blank" title="BFH, 20.06.2008 - VII B 251/07">VII B 251/07</a></p>
<p>Pressemitteilung Nr. des <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofes (BFH)</a>:</p>
<p>&#8220;Der Steuertarif des <a title="Tabaksteuergesetzes (TabStG)" href="http://bundesrecht.juris.de/tabstg_2009/index.html" target="_blank">Tabaksteuergesetzes (TabStG)</a> setzt sich für Zigaretten aus einem stückbezogenen und einem nach dem Kleinverkaufspreis ausgerichteten wertbezogenen Anteil zusammen. Der stückbezogene Anteil (derzeit 8,27 Cent je Stück) wird je begonnene 9 cm Länge des Tabakstrangs erhoben. Unter den Begriff der Zigarette fallen auch die seit Ende 1993 im Handel angebotenen überlangen Tabakstränge, die vom Verbraucher in eine Zigarettenpapierhülse geschoben werden (sog. Steckzigaretten).</p>
<p>Im Streitfall stellt die Klägerin solche Tabakstränge mit einer Länge von ca. 177 mm her und vertreibt sie in Kleinverkaufspackungen mit jeweils zehn Tabaksträngen. Auf der Innenseite der Packungen weist sie durch schematische Darstellungen darauf hin, wie durch Zerschneiden eines Tabakstrangs in gleiche Teile drei rauchfertige Zigaretten, insgesamt also 30 Zigaretten, hergestellt werden können. Dies nahm das für die Zentrale Steuerzeichenstelle in Bünde zuständige Hauptzollamt (HZA) zum Anlass, die Auslieferung der von der Klägerin bestellten 200 Bogen Steuerzeichen für 20 Zigaretten je Kleinverkaufspackung zu verweigern. Die Klägerin habe auf der Innenseite der Kleinverkaufspackungen eine Mengenangabe gemacht, die von den Angaben auf den bestellten Steuerzeichen abweiche.<span id="more-1371"></span></p>
<p>In dem daraus entbrannten Rechtsstreit über die zutreffende Steuerzeichenschuld entschied nunmehr der <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhof</a> mit Beschluss vom 20. Juni 2008 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII B 251/07" target="_blank" title="BFH, 20.06.2008 - VII B 251/07">VII B 251/07</a> &#8211; wie schon die Vorinstanz &#8211; zugunsten der Klägerin. Entgegen der Auffassung des HZA liege dem TabStG ein einheitlicher Zigarettenbegriff zugrunde. Sowohl bei den rauchfertig angebotenen als auch bei den Steckzigaretten sei für die Besteuerung des jeweiligen Tabakstrangs als eine Zigarette allein der objektive Umstand maßgeblich, dass eine Länge von 9 cm (ohne Filter und Mundstück) nicht überschritten werde. Ein Tabakstrang wie im Streitfall mit einer Länge von 177 mm sei also als zwei Zigaretten zu besteuern. Damit sei dem Sinn und Zweck der Regelung, Steuerumgehungen durch Herstellung überlanger Tabakstränge zu verhindern, Genüge getan. Die subjektiven Vorstellungen, Empfehlungen oder Anweisungen des Herstellers, aus einem solchen Strang mehr als zwei Zigaretten zu gewinnen, seien für die Besteuerung unbeachtlich. Dies entspreche auch den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in der Richtlinie 95/59/EG, weshalb es einer Anrufung des <a title="Europäischer Gerichtshof (EuGH)" href="http://curia.europa.eu" target="_blank">Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften</a> nicht bedürfe.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;">[Links hinzugefügt von <a href="http://www.steuerrechtblog.de">www.steuerrechtblog.de</a>]</p>
<p>       </p>
<p style="text-align: right;">Fundstellen: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=DB 2008, 1898" target="_blank" title="DB 2008, 1898 (2 zugeordnete Entscheidungen)">DB 2008, 1898</a>; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=DStRE 2008, 1226" target="_blank" title="DStRE 2008, 1226 (3 zugeordnete Entscheidungen)">DStRE 2008, 1226</a>.<br />
<a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofes (BFH)</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>BFH: Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für Tabaksteuer auch im innergemeinschaftlichen Verkehr nicht aus</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2008 15:09:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tabaksteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>

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		<description><![CDATA[BFH-Urteil vom 10.10.2007 &#8211; VII R 49/06 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 12: &#8220;Mit Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Fahrer eines LKW, in dem Zigaretten versteckt sind, die Tabaksteuer schuldet, wenn er die Zigaretten, ohne von diesen zu wissen, aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BFH-Urteil vom 10.10.2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 49/06" target="_blank" title="VII R 49/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)">VII R 49/06</a></p>
<p>Pressemitteilung des <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofes (BFH)</a> Nr. 12:</p>
<p>&#8220;Mit Urteil vom 10. Oktober 2007 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 49/06" target="_blank" title="VII R 49/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)">VII R 49/06</a> hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Fahrer eines LKW, in dem Zigaretten versteckt sind, die Tabaksteuer schuldet, wenn er die Zigaretten, ohne von diesen zu wissen, aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft (EG) nach Deutschland verbringt.</p>
<p>Der Fahrer eines LKW kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Entrichtung des Zolls und anderer Einfuhrabgaben für Waren, die er mit seinem LKW in die Gemeinschaft verbringt, ohne sie bei der Zollbehörde anzumelden, auch dann herangezogen werden, wenn er nicht wusste, dass sie sich unter der Ladung befinden. Zollschuldner wird also auch derjenige, der von dem Organisator eines Einfuhrschmuggels nicht eingeweiht, sondern als gutgläubiges Werkzeug benutzt worden ist, um Waren ohne Entrichtung der Einfuhrabgaben in die Gemeinschaft zu bringen.<span id="more-911"></span></p>
<p>Der BFH hatte jetzt die Frage zu entscheiden, ob Entsprechendes auch gilt, wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren aus einem anderen Mitgliedstaat der EG nach Deutschland gelangen. In diesem Fall ist nämlich die deutsche Verbrauchsteuer ungeachtet einer entsprechenden Versteuerung der Ware in dem betreffenden Herkunftsland zu entrichten (es sei denn, es handelt sich um Ware, die lediglich zum privaten Gebrauch desjenigen bestimmt ist, der sie nach Deutschland bringt). Nicht geklärt war aber bisher, ob &#8211; wie bei der Einfuhr aus einem nicht zur EG gehörenden Land &#8211; der LKW-Fahrer die deutsche Verbrauchsteuer schuldet, wenn er sich gar nicht bewusst war, verbrauchsteuerpflichtige Ware nach Deutschland zu bringen, weil diese ohne sein Wissen im Fahrzeug versteckt war.</p>
<p>Der BFH hat diese Frage nun bejaht. Den einschlägigen Rechtsvorschriften gehe es darum, dass die Behörden denjenigen verbrauchsteuerrechtlich verantwortlich machen können, in dessen Besitz Ware angetroffen wird, der also anhand objektiver Umstände relativ leicht ausgemacht und zur Steuer herangezogen werden kann. Weder das deutsche Tabaksteuergesetz noch die Richtlinie der EG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (sog. System-Richtlinie) setze voraus, dass der Betreffende weiß, dass sich die steuerbaren Waren in seinem Besitz befinden. Der BFH hat deshalb im Ergebnis die Klage eines nach den Feststellungen des Finanzgerichts gutgläubigen LKW-Fahrers gegen einen Tabaksteuerbescheid abgewiesen.</p>
<p>Nicht zu entscheiden war im Streitfall die Frage, ob diese Steuerschuld im Wege der Billigkeit erlassen werden kann.&#8221;</p>
<p>      </p>
<p align="right">Fundstellen: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=DB 2008, 566" target="_blank" title="DB 2008, 566 (2 zugeordnete Entscheidungen)">DB 2008, 566</a>; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=DStRE 2008, 380" target="_blank" title="BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06">DStRE 2008, 380</a>.<br />
<a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhof (BFH)</a></p>
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		<title>Steuerforderungen von 6,17 Milliarden Euro wurden 2005 nicht beglichen</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/verwaltungsverfahren/2007/steuerforderungen-von-617-milliarden-euro-wurden-2005-nicht-beglichen/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Jan 2007 09:00:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Tabaksteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Von den im Jahr 2005 fälligen Steuern, die Bund und Ländern zufließen, aber von den Ländern verwaltet werden, sind rund 6,17 Milliarden Euro nicht gezahlt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/3938) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag (BT-Drucks. 16/3724) hervor. Fällig gewesen wären eigentlich rund 346,15 Milliarden Euro. Bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von den im Jahr 2005 fälligen Steuern, die Bund und Ländern zufließen, aber von den Ländern verwaltet werden, sind rund 6,17 Milliarden Euro nicht gezahlt worden. Dies geht aus der Antwort der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> (<a title="BT-Drucks. 16/3938" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/039/1603938.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 16/3938</a>) auf eine Kleine Anfrage der <a title="FDP-Fraktion" href="http://www.fdp-Fraktion.de" target="_blank">FDP-Fraktion</a> im <a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutschen Bundestag</a> (<a title="BT-Drucks. 16/3724" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/037/1603724.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 16/3724</a>) hervor. Fällig gewesen wären eigentlich rund 346,15 Milliarden Euro. Bei den Steuern handelt es sich unter anderem um die Lohnsteuer, die veranlagte Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuern, die Versicherungsteuer und um den Solidaritätszuschlag. Von den nicht gezahlten Steuern entfallen rund 670,5 Millionen Euro auf Stundungen der Steuerschuld, rund 5,11 Milliarden Euro auf so genannte Niederschlagungen (Verzicht auf die Vollstreckung einer Steuerforderung), rund 368,1 Millionen Euro auf &#8220;Erlasse aus Billigkeitsgründen&#8221; und 17,5 Millionen Euro auf Erlasse wegen eines Insolvenzverfahrens. Beim Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen, wie ihn die Abgabenordnung zulässt, sticht die Summe von 322,96 Millionen Euro hervor, auf die das Land Baden-Württemberg im Jahr 2005 bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag verzichtet hat. Auch beim Erlass von Zahlungen des Solidaritätszuschlags liegt das Land mit 17,88 Millionen Euro weit an der Spitze. Beim Erlass von den insgesamt rund 12,2 Millionen Euro an Einkommensteuer entfielen den Angaben zufolge 2,39 Millionen Euro auf Bayern, 2,48 Millionen Euro auf Berlin und 1,97 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Die höchsten Summen bei der erlassenen Umsatzsteuer mit einem Gesamtvolumen von 11,25 Millionen Euro seien in Nordrhein-Westfalen mit 2,85 Millionen Euro, in Rheinland-Pfalz mit 2,42 Millionen Euro und in Bayern mit 1,16 Millionen Euro registriert worden. Spitzenreiter bei der erlassenen Körperschaftsteuer (Gesamtvolumen 2,52 Millionen Euro) war der Antwort zufolge Bayern mit 950.000 Euro, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 446.000 Euro und Schleswig-Holstein mit 717.000 Euro. Bei den vom Bund verwalteten Verbrauchsteuern sind 2005 in 233 Fällen Zahlungen von rund 2,14 Millionen Euro aus &#8220;Billigkeitsgründen&#8221; erlassen worden. Am häufigsten ist den Angaben zufolge in den Jahren seit 2001 die Branntweinsteuer erlassen worden, allein im Jahr 2001 in 260 Fällen mit einem Volumen von 662.000 Euro. Die höchsten Summen finden sich dagegen bei der Mineralölsteuer. Hier sind laut Bundesregierung im Jahr 2004 in 48 Fällen rund 56,19 Millionen Euro erlassen worden. Steuererlasse habe es darüber hinaus auch bei der Stromsteuer, der Tabaksteuer, der Schaumweinsteuer, der Kaffeesteuer und der Biersteuer gegeben. Die Bundesregierung betont, Steuerstundungen dienten dem Ausgleich unbilliger Härten im Einzelfall. Eine Stundungsbedürftigkeit liege vor, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfüge und diese auch nicht rechtzeitig in &#8220;zumutbarer Weise&#8221; beschaffen könne, um die Steuerschuld zu begleichen. Eine Stundung erfordere aber auch die &#8220;Stundungswürdigkeit&#8221;, ein Verhalten, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoße und bei dem die mangelnde Leistungspflicht nicht auf dem Verhalten des Schuldners selbst beruht. Die Hauptzollämter holten die Zustimmung der Oberfinanzdirektion zu einer Stundung ein, wenn der Betrag höher sei als 200.000 Euro und für mehr als sechs Monate gestundet werden soll. Die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums werde eingeholt, wenn der Stundungsbetrag über 500.000 Euro liege und die Steuer für mehr als ein Jahr gestundet werden soll.</p>
<p>[Quelle: hib/Bundestag]</p>
<p> </p>
<p align="right"><a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a><br />
<a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutscher Bundestag</a></p>
<p> </p>
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		<title>Niedrigere Einnahmen durch höhere Tabaksteuer</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/sonstige-steuern/tabaksteuer/2006/niedrige-einnahmen-durch-hohere-tabaksteuer/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Jul 2006 08:43:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tabaksteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die staatlichen Einnahmen aus der Tabaksteuer gehen stetig zurück. Die erhöhten Abgaben auf Tabakprodukte scheinen dabei in der Weise Wirkung zu erzielen, dass nicht mehr mehr staatlichen Einnahmen erfolgen, sondern tatsächlich weniger Umsatz (in Deutschland) durch diese Produkte erzielt wird. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat am Mittwoch in Wiesbaden mitgeteilt, dass im zweiten Quartal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die staatlichen Einnahmen aus der Tabaksteuer gehen stetig zurück. Die erhöhten Abgaben auf Tabakprodukte scheinen dabei in der Weise Wirkung zu erzielen, dass nicht mehr mehr staatlichen Einnahmen erfolgen, sondern tatsächlich weniger Umsatz (in Deutschland) durch diese Produkte erzielt wird.</p>
<p>Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat am Mittwoch in Wiesbaden mitgeteilt, dass im zweiten Quartal 2006 in Deutschland Tabakwaren im Verkaufswert von 5,6 Milliarden Euro versteuert wurden. Das waren 440 Millionen Euro oder 7,3 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuerwerte sanken dadurch um 2,7 Prozent auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro.</p>
<p>Dabei wird auch seit dem 01.04.2006 nach einem Urteil des EuGH auf die sog. Stick-Zigaretten zur Selbstherstellung der normale Steuerzatz erhoben.</p>
<p>Letztlich ist ein entscheidender Grund für den Rückgang der Steuereinnahmen im Konsum von ausländischen oder geschmuggelten Schwarz-Zigaretten zu suchen.</p>
<p> </p>
<p align="right">Meldung im Handelsblatt</p>
<p> </p>
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