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	<title>STEUERRECHT &#187; JStG 2009</title>
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	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
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		<title>FG Köln: Gesetzliche Neuregelung der kommunalen Querfinanzierung verstößt nicht gegen europäisches Beihilferecht</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/korperschaftsteuer/2010/fg-koln-gesetzliche-neuregelung-der-kommunalen-querfinanzierung-verstost-nicht-gegen-europaisches-beihilferecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 08:24:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[EU / EG]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2009]]></category>
		<category><![CDATA[KStG]]></category>

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		<description><![CDATA[FG Köln Urteil vom 09.03.2010 &#8211; 13 K 3181/05 Pressemitteilung des Gerichts: &#8220;Die Neuregelung des sog. steuerlichen Querverbundes in § 8 Abs. 7 KStG durch das Jahressteuergesetz 2009 stellt keine unzulässige &#8220;neue&#8221; Beihilfe im Sinne des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar. Dies entschied der 13. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="FG Köln Urteil vom 09.03.2010 - 13 K 3181/05" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2010/13_K_3181_05urteil20100309.html" target="_blank">FG Köln Urteil vom 09.03.2010 &#8211; 13 K 3181/05</a></p>
<p>Pressemitteilung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Die Neuregelung des sog. steuerlichen Querverbundes in <a href="http://dejure.org/gesetze/KStG/8.html" target="_blank" title="&sect; 8 KStG: Ermittlung des Einkommens">§ 8 Abs. 7 KStG</a> durch das Jahressteuergesetz 2009 stellt keine unzulässige &#8220;neue&#8221; Beihilfe im Sinne des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar. Dies entschied der 13. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 9. März 2010 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 K 3181/05" target="_blank" title="FG K&ouml;ln, 09.03.2010 - 13 K 3181/05">13 K 3181/05</a>). Der Senat hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Stadt in einer GmbH einen gewinnträchtigen Versorgungsbetrieb zusammen mit verlustreichen Parkhäusern betrieb. Das beklagte Finanzamt ging unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon aus, dass die Übernahme der Verluste aus den Parkhausbetrieben eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) der GmbH an die Kommune darstelle. Der 13. Senat gab der Klage der städtischen GmbH im Hinblick auf die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2009 statt. Nach der Neufassung des <a href="http://dejure.org/gesetze/KStG/8.html" target="_blank" title="&sect; 8 KStG: Ermittlung des Einkommens">§ 8 Abs. 7 KStG</a> komme u.a. bei Dauerverlustgeschäften, die aus verkehrspolitischen Gründen entstünden, die Annahme einer vGA nicht mehr in Betracht, wenn die Anteile an einer Kapitalgesellschaft mehrheitlich von einer Kommune gehalten und die Verluste letztlich auch von der Gemeinde getragen würden. Der Senat verwarf die Auffassung des Finanzamtes, dass die Klägerin den Parkhausbetrieb nicht aus verkehrspolitischen Gründen unterhalten könne, weil bereits die Stadt einen Verkehrsbetrieb durch die Verpachtung der Parkhäuser fortführe.<span id="more-8602"></span></p>
<p>Nach der Anwendungsregelung in <a href="http://dejure.org/gesetze/KStG/34.html" target="_blank" title="&sect; 34 KStG: Schlussvorschriften">§ 34 Abs. 6 Satz 4 KStG</a> sei <a href="http://dejure.org/gesetze/KStG/8.html" target="_blank" title="&sect; 8 KStG: Ermittlung des Einkommens">§ 8 Abs. 7 KStG</a> auch für Veranlagungszeiträume vor 2009 und somit auch für die Streitjahre 1999 bis 2001 anzuwenden. Die Vorschrift falle nicht unter das europarechtliche Durchführungsverbot des <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html" target="_blank" title="Art. 108 AEUV: (ex-Artikel 88 EGV)">Art. 108 Abs. 3 Satz 2 AEUV</a>. Die Neuregelung zum kommunalen Querverbund stelle zwar eine Beihilfe im Sinne dieser Europarechtsnorm dar. Sie schreibe aber als Reaktion auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung lediglich die bisherige Rechtslage fort, wie sie sich aus der früheren übereinstimmenden Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung ergeben habe.</p>
<p>Der Senat hat die Revision zum BFH in München zugelassen.</p>
<p>Städte und Gemeinden lagern ihre Betriebe der Daseinsfürsorge, wenn diese Dauerverluste erleiden, häufig in selbständige Kapitalgesellschaften aus. Oftmals fallen in solche Kapitalgesellschaften zugleich Gewinne aus anderen Geschäftstätigkeiten der Gemeinden an, so dass sich die Verluste und Gewinne ausgleichen. Man spricht hier vom Verlustausgleich im kommunalen Querverbund. Der BFH hat mit Urteil vom 22. August 2007 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 32/06" target="_blank" title="BFH, 22.08.2007 - I R 32/06">I R 32/06</a> zu einer solchen Konstellation entschieden, dass die Hinnahme von Dauerverlusten ohne Verlustausgleich und ggf. Gewinnaufschläge auch bei den städtischen Kapitalgesellschaften regelmäßig vGA und damit eine entsprechende Belastung mit Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer nach sich ziehen. Durch diese Rechtsprechung wurde ein wichtiges Finanzierungsinstrument der öffentlichen Daseinsfürsorge in Frage gestellt. Deshalb hat der Gesetzgeber die bisherigen Verwaltungsgrundsätze zur kommunalen Querfinanzierung im Jahressteuergesetz 2009 &#8211; teilweise rückwirkend &#8211; gesetzlich verankert.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Köln" href="http://www.fg-koeln.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Köln</a></p>
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		<title>BMF-Schreiben vom 12. November 2009 &#8211; IV C 7 -S 2706/08/10004 -</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/korperschaftsteuer/2009/bmf-schreiben-vom-12-november-2009-iv-c-7-s-27060810004/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 09:12:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2009]]></category>
		<category><![CDATA[KStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 (JStG) zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Durch das JStG 2009 wurden die Regelungen zum sog. steuerlichen Querverbund bei der Besteuerung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand gesetzlich festgeschreiben. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 (JStG) zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts:</p>
<p>Durch das JStG 2009 wurden die Regelungen zum sog. steuerlichen Querverbund bei der Besteuerung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand gesetzlich festgeschreiben. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF-Schreiben vom 12. November 2009 zu diesbezüglichen Anwendungsfragen Stellung.</p>
<p><span id="more-6231"></span></p>
<p><a title="Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts [PDF, 348 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/koerperschaftsteuer__umwandlungsteuerrecht/005__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts [PDF, 348 KB]</a></p>
<p>             </p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2008 &#8211; IV C 1 &#8211; S 1980-1/08/10011 -</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/bmf-schreiben/2008/bmf-schreiben-vom-5-dezember-2008-iv-c-1-s-1980-10810011/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Dec 2008 18:09:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Änderung des § 8 Abs. 5 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 2 Investmentsteuergesetz Aufgrund eines Redaktionsversehens im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) wurde die im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 enthaltene Regelung zum Bestandsschutz für vor dem 1. Januar 2009 erworbene Anteile an Investmentvermögen fehlerhaft umgesetzt. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Änderung des § 8 Abs. 5 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 2 Investmentsteuergesetz</p>
<p>Aufgrund eines Redaktionsversehens im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) wurde die im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 enthaltene Regelung zum Bestandsschutz für vor dem 1. Januar 2009 erworbene Anteile an Investmentvermögen fehlerhaft umgesetzt. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist mit Inkrafttreten des JStG 2009 die zutreffende Fassung im Vorgriff auf eine gesetzliche Korrektur anzuwenden. Die Korrektur erfolgt kurzfristig im Rahmen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes.<span id="more-2460"></span></p>
<p><a title="Änderung des § 8 Abs. 5 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 2 Investmentsteuergesetz [PDF, 34 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/228__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Änderung des § 8 Abs. 5 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 2 Investmentsteuergesetz [PDF, 34 KB]</a></p>
<p>          </p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
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		<title>Bundesregierung: Doppelverdiener-Ehepaare sollen Lohnsteuerabzug neu aufteilen können u.a. Regelungen des JStG 2009</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2008/bundesregierung-doppelverdiener-ehepaare-sollen-lohnsteuerabzug-neu-aufteilen-konnen-ua-regelungen-des-jstg-2009/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2008/bundesregierung-doppelverdiener-ehepaare-sollen-lohnsteuerabzug-neu-aufteilen-konnen-ua-regelungen-des-jstg-2009/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Sep 2008 07:04:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheimzulage / -rente]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[JStG 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Doppelverdiener-Ehepaare sollen vom Jahr 2010 an mit Hilfe eines Faktors den Lohnsteuerabzug untereinander neu verteilen können. Dazu will die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (BT-Drucks. 16/10189) ein &#8220;optionales Faktorverfahren&#8221; einführen. Dabei soll für beide Ehepartner die Steuerklasse IV angewendet werden, um den zumeist bei Ehefrauen hohen Lohnsteuerabzug bei der gewählten Steuerklassen-Kombination III/V abzumildern. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Doppelverdiener-Ehepaare sollen vom Jahr 2010 an mit Hilfe eines Faktors den Lohnsteuerabzug untereinander neu verteilen können. Dazu will die <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> in ihrem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (<a title="BT-Drucksache 16/10189 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/101/1610189.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 16/10189</a>) ein &#8220;optionales Faktorverfahren&#8221; einführen. Dabei soll für beide Ehepartner die Steuerklasse IV angewendet werden, um den zumeist bei Ehefrauen hohen Lohnsteuerabzug bei der gewählten Steuerklassen-Kombination III/V abzumildern. Ziel sei es, etwaige Hemmnisse für eine Arbeitsaufnahme bei Alleinverdiener-Paaren beseitigen. Paare, die das Faktorverfahren wählen, sollen erreichen, dass der geringer Verdienende mit der Steuerklasse V mindestens in den Genuss der ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen durch Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Berücksichtigung von Kindern kommt. Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2008 hatte die Bundesregierung ein &#8220;optionales Anteilsverfahren&#8221; vorgeschlagen, um arbeitende Ehefrauen zu entlasten, scheiterte im parlamentarischen Verfahren aber an datenschutzrechtlichen Bedenken. Diese Bedenken sieht die Regierung beim jetzigen Verfahren nicht, weil es nicht zwingend vorgegeben sei, sondern von den Ehepaaren gewählt werden könne.</p>
<p>Mit dem JStG 2009 will die Regierung darüber hinaus klarstellen, dass die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage nach wie vor für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt wird. Um Arbeitgeber anzuregen, mehr für die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter zu tun, sollen entsprechende betriebliche Initiativen von der Besteuerung befreit werden. Steuerfrei bleiben sollen auch bestimmte Arbeitgeberbeiträge für die Zukunftssicherung ihrer Arbeitnehmer. Für ambulante und stationäre Heilbehandlungen soll darüber hinaus künftig keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden müssen. Auf 50 Prozent beschränkt werden soll dagegen der Vorsteuerabzug von Firmenwagen, die auch nichtbetrieblich genutzt werden. Besteuern will die Regierung ferner die Provisionserstattungen bei &#8220;Riester&#8221;-Fondssparplänen. Mit 95 Millionen Euro Mindereinnahmen schlägt nach Regierungsangaben die Änderung zu Buche, wonach die Beschränkung des Verlustausgleichs und -abzugs (<a title="§ 2a EStG" href="http://bundesrecht.juris.de/estg/__2a.html" target="_blank">§ 2a des Einkommensteuergesetzes</a>) für Tatbestände innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes aufgehoben wird.<span id="more-1654"></span></p>
<p>Der Regierungsentwurf zielt ebenso darauf ab, extremistische Vereine von der Gemeinnützigkeit auszuschließen. Vereine sollen nur dann noch als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Damit sollen verfassungsfeindliche Vereine ihre Steuervorteile verlieren. So seien sie etwa nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssten künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.</p>
<p>Gesetzlich festschreiben will die Regierung die bisherige Verwaltungspraxis des &#8220;steuerlichen Querverbunds&#8221; zwischen kommunalen Unternehmen. Die Regierung kommt damit Forderungen aus den Reihen der Kommunen nach. Ein Urteil des <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofs (BFH)</a> hatte im vergangenen Jahr die bestehende Praxis in Frage gestellt. Der Neuregelung zufolge soll es weiterhin zulässig sein, beispielsweise Verluste im öffentlichen Personennahverkehr mit Gewinnen aus der Energieversorgung zu verrechnen.</p>
<p>Darüber hinaus sollen Unternehmen künftig zumindest ihre EDV-gestützte Buchführung ins Ausland verlagern können. Bislang sei dies rechtlich nicht möglich gewesen, heißt es. Aufgrund der Rechtsprechung des <a title="Europäischen Gerichtshofs (EuGH)" href="http://curia.europa.eu" target="_blank">Europäischen Gerichtshofs (EuGH)</a> will die Regierung zudem die Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen ändern. Künftig sollen einer ausländischen Stiftung die Erträge nicht zugerechnet werden, wenn sie Sitz oder Geschäftsleitung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und nachgewiesen wird, dass es sich um eine echte Stiftung und nicht um eine Scheinstiftung handelt. Das soll jedoch nicht gelten, wenn mit dem jeweiligen Staat kein Informationsaustausch über steuerliche Sachverhalte möglich ist.</p>
<p>Ebenfalls auf die Rechtsprechung des EuGH geht der neue Höchstbetrag bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld für den Besuch von Privatschulen zurück. Wie bisher soll das Schulgeld zu 30 Prozent als Sonderabgabe abgesetzt werden können, wenn die Schule zu einem allgemeinbildenden Abschluss führt, der von einem Kultusministerium oder der deutschen Kultusministerkonferenz anerkannt wird, begrenzt jedoch auf maximal 3.000 Euro. Neu ist auch, dass der Übungsleiterfreibetrag von 500 Euro für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke aufgrund der EuGH-Rechtsprechung nicht mehr nur für Tätigkeiten innerhalb Deutschlands, sondern innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gewährt werden soll.</p>
<p>Schließlich ist geplant, dass eine Steuerstraftat künftig nicht mehr bereits nach fünf Jahren, sondern erst nach zehn Jahren verjährt. Die Regierung hält dies angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung für sinnvoll, um Steuerbetrug einzudämmen.</p>
<p>        </p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
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		<title>BdSt sieht weiter Nachbesserungsbedarf beim JStG 2009</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jun 2008 10:03:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert die Bundesregierung auf, die heute im Kabinett geplante Abstimmung zum Jahressteuergesetz (JStG) 2009 für Nachbesserungen des Regierungsentwurfes zu nutzen. Der erst gestern bekannt gewordene Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz enthält nochmals erhebliche Verschlechterungen für den Steuerzahler. So ist geplant, den Vorsteuerabzug bei sowohl betrieblich als auch privat genutzten Fahrzeugen auf 50 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a> fordert die <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> auf, die heute im Kabinett geplante Abstimmung zum Jahressteuergesetz (JStG) 2009 für Nachbesserungen des Regierungsentwurfes zu nutzen. Der erst gestern bekannt gewordene Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz enthält nochmals erhebliche Verschlechterungen für den Steuerzahler. So ist geplant, den Vorsteuerabzug bei sowohl betrieblich als auch privat genutzten Fahrzeugen auf 50 Prozent zu beschränken. Diese pauschale Vorgehensweise geht völlig an der Realität vorbei. Unabhängig vom Anteil der tatsächlichen privaten Nutzung, soll der Steuerzahler danach pauschal nur noch die Hälfte der Vorsteuer geltend machen können. Gerade bei Steuerzahlern, die ihren Pkw nur zu einem geringem Prozentsatz privat nutzen, führt dies zu erheblichen Verschärfungen. Auch der neu eingefügte <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/2a.html" target="_blank" title="&sect; 2a EStG: Negative Eink&uuml;nfte mit Bezug zu Drittstaaten">§ 2a EStG</a> bringt einschneidende Änderungen bei der Verlustverrechnung mit sich. Diese Regelung schränkt Verrechnungen mit Auslandsverlusten erheblich ein.<span id="more-1124"></span></p>
<p>Zu begrüßen sind die Nachbesserungen zum Abzug von Schulgeld für freie Schulen. Hier hatte sich der Bund der Steuerzahler bereits im Vorfeld massiv für Korrekturen eingesetzt. Auch die geplante Besteuerung von Streubesitzdividenden (geringe Beteiligung an anderen Unternehmen) wurde wieder aus dem Entwurf entfernt. Trotz dieser Teilerfolge muss der Regierungsentwurf nochmals umfassend auf den Prüfstand, fordert der Bund der Steuerzahler.</p>
<p>     </p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a></p>
<p>      </p>
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		<title>BMF zum Jahressteuergesetz 2009</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2008/bmf-zum-jahressteuergesetz-2009/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 May 2008 11:35:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
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		<category><![CDATA[JStG 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Was bringt das JStG 2009? Das Papier des Bundesfinanzministerium (BMF) stellt in einem Überblick die verschiedenen steuerpolitischen Maßnahmen zur Familienförderung dar.Das Jahressteuergesetz 2009 umfasst eine Vielzahl von Verbesserungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Die Maßnahmen betreffen ganz unterschiedliche Bereiche &#8211; das Spektrum reicht von Gesundheitsförderung, über die Bekämpfung von Steuerstraftaten oder extremistischen Vereinen bis hin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was bringt das JStG 2009?</p>
<p>Das Papier des <a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a> stellt in einem Überblick die verschiedenen steuerpolitischen Maßnahmen zur Familienförderung dar.Das Jahressteuergesetz 2009 umfasst eine Vielzahl von Verbesserungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Die Maßnahmen betreffen ganz unterschiedliche Bereiche &#8211; das Spektrum reicht von Gesundheitsförderung, über die Bekämpfung von Steuerstraftaten oder extremistischen Vereinen bis hin zur Eigenheimzulage und Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts. Ende April wurde das Jahresteuergesetz als Referentenentwurf vorgestellt, am 4. Juni wird der Gesetzesvorschlag im Kabinett behandelt.</p>
<p>Wichtige Punkte des Gesetzes im Überblick:</p>
<p><span id="more-1065"></span></p>
<p>- Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Altersgrenze für Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie das Steueränderungsgesetz 2007 vorsah, bleibt unberücksichtigt.</p>
<p>- Neue Besteuerung von Ehegatten: Ab dem Jahr 2010 soll für Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes &#8220;optionales Faktorverfahren&#8221; eingeführt werden. Konkret sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können, sondern gemeinsam nach Steuerklasse IV besteuert werden. Durch das neue Verfahren soll der Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt werden.</p>
<p>- Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese von der Besteuerung befreit werden.</p>
<p>- Unternehmen können Buchführung ins Ausland verlegen: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden.</p>
<p>Steuerbetrug soll besser bekämpft werden können, extremistischen Organisationen sollen finanzielle Vorteile durch Steuerprivilegien genommen werden. Das Jahresteuergesetz sieht hierzu unter anderem vor:</p>
<p>- Steuerstraftaten verjähren weniger schnell: Bisher verjährte eine Steuerstraftat bereits nach fünf Jahren. Nun soll dies erst nach zehn Jahren der Fall sein &#8211; angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen.</p>
<p>- Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit: Vereine sollen nur dann als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Damit verlieren verfassungsfeindliche Vereine ihre Steuervorteile, sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbsteuer befreit und müssen künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.</p>
<p>- Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen: Für ausländische Familienstiftungen galt nach § 15 des Außensteuergesetzes schon immer, dass die Erträge der Stiftung den im Inland ansässigen Stiftern oder Begünstigten zuzurechnen sind, d.h. sie erhöhen die Einkünfte der Stifter oder Begünstigten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Stiftung tatsächlich Zuwendungen an den Stifter oder die Begünstigten leistet. Daran soll sich im Grundsatz nichts ändern.</p>
<p>Die im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 vorgesehene Änderung des § 15 des Außensteuergesetzes sieht vor, dass die Zurechnung der Erträge der ausländischen Stiftung entfällt, wenn die Stiftung Sitz oder Geschäftsleitung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und nachgewiesen wird, dass es sich um eine echte Stiftung handelt und nicht um eine Scheinstiftung. Das soll jedoch nicht gelten, wenn mit dem Staat, in dem sich Sitz oder Geschäftsleitung der Stiftung befindet, kein Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke möglich ist. Die Gesetzesänderung ist aufgrund der Rechtsprechung des EuGH notwendig geworden.</p>
<p>Die Besteuerung der Zuwendungen der Stiftung bleibt unberührt.</p>
<p>Das deutsche Steuerrecht muss des Weiteren an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union angepasst werden. Unter anderem sollen folgende Punkte neu geregelt werden:</p>
<p>- Keine Umsatzsteuer für Heilbehandlungen: Ambulante und stationäre Heilbehandlungen werden von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.</p>
<p>- Schulgeld nicht nur bei deutschen Schulen absetzbar: Künftig soll Schulgeld, das bei Privatschulen, die sich im europäischen Ausland (und im europäischen Wirtschaftsraum) befinden, anfällt, auch als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar sein. Dies soll dann nicht mehr auf dreißig Prozent des Schulgeldes gelten, sondern auf einen steuerlich wirksamen Höchstbetrag von 3.000 Euro beschränkt werden. Dieser Betrag soll jährlich um 1.000 Euro verringert werden. Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, können das Schulgeld ab 2011 demnach nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen.</p>
<p>Eine komplette Übersicht über alle Inhalte des Jahressteuergesetzes 2009 entnehmen Sie bitte dem Referentenentwurf.</p>
<p><a title="Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Steuerreform/002__referentenentwurf__jahressteuergesetz.html" target="_blank">Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt</a><br />
<a title="Privatschulkosten – was ist geplant?" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/024__schulgeld.html" target="_blank">Privatschulkosten &#8211; was ist geplant?</a><br />
 </p>
<p>          </p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
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		<title>BMF: Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt</title>
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		<pubDate>Thu, 01 May 2008 13:36:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Verfolgung von Steuerstraftaten soll erst nach zehn Jahren verjähren Die Verfolgung von Steuerstraftaten erst nach zehn Jahren verjähren zu lassen, ist nicht zuletzt angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen. Um die aus steuerfachlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Reform des deutschen Steuerrechts anzustoßen, umfasst der Referentenentwurf neben diesem wichtigen Punkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verfolgung von Steuerstraftaten soll erst nach zehn Jahren verjähren</p>
<p>Die Verfolgung von Steuerstraftaten erst nach zehn Jahren verjähren zu lassen, ist nicht zuletzt angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen.</p>
<p>Um die aus steuerfachlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Reform des deutschen Steuerrechts anzustoßen, umfasst der Referentenentwurf neben diesem wichtigen Punkt aber noch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen aus verschiedenen Regelungsbereichen. Sie sollen unser Steuerrecht vereinfachen und noch effektiver gestalten. Dazu gehören unter anderem &#8230;<span id="more-1041"></span></p>
<p><strong>&#8230; die Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Änderungen, wie zum Beispiel</strong></p>
<p>- der Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit oder<br />
- die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung.</p>
<p><strong>&#8230; die Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union unter anderem durch</strong></p>
<p>- die Befeiung von der Umsatzsteuer für ambulante und stationäre Heilbehandlungen oder<br />
- die Öffnung der Freibetragsregelung auf Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bei juristischen Personen aus EU- oder EWR-Ländern.</p>
<p><strong>&#8230;Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens wie beispielsweise</strong></p>
<p>- die Ausweitung der Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre oder<br />
- eine Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen in eine Freizone.</p>
<p>Verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts sowie die Umsetzung von Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sind ebenfalls Gegenstand des Referentenentwurfs.</p>
<p>Es erfolgt nunmehr die Ressortabstimmung; als Kabinetttermin ist der 4. Juni vorgesehen.</p>
<p><a title="Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) [PDF, 687 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Referentenentwuerfe/053__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) [PDF, 687 KB]</a></p>
<p>     </p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
<p>      </p>
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