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	<title>STEUERRECHT &#187; JStG 2008</title>
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	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
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		<title>RIC veröffentlicht Positionspapier zur bilanziellen Behandlung der Nachversteuerung von EK02 im Rahmen des JStG 2008</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Feb 2008 07:12:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanz(steuer)recht]]></category>
		<category><![CDATA[IAS/IFRS]]></category>
		<category><![CDATA[GenG]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2008]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nachversteuerung des bislang steuerfreien sog. EK02-Bestands wurde durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2008 in § 38 Abs. 4 bis 10 KStG geregelt. In Zusammenhang mit diesen Regelungen nimmt das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) Stellung, ob und ggf. mit welchen Beträgen dieser Sachverhalt im IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2007 und an späteren Abschlussstichtagen zu bilanzieren ist. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nachversteuerung des bislang steuerfreien sog. EK02-Bestands wurde durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2008 in <a target="_blank" href="http://bundesrecht.juris.de/kstg_1977/__38.html" title="§ 38 Abs. 4 bis 10 KStG">§ 38 Abs. 4 bis 10 KStG</a> geregelt. In Zusammenhang mit diesen Regelungen nimmt das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) Stellung, ob und ggf. mit welchen Beträgen dieser Sachverhalt im IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2007 und an späteren Abschlussstichtagen zu bilanzieren ist. Darüber hinaus geht das Positionspapier auch auf diese Fragen in Zusammenhang mit den Regelungen für bestimmte Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (&#8220;bestimmte Wohnungsunternehmen&#8221;) gem. <a target="_blank" href="http://bundesrecht.juris.de/kstg_1977/__34.html" title="§ 34 Abs. 16 KStG">§ 34 Abs. 16 KStG</a> ein.<span id="more-908"></span></p>
<p>RIC-Positionspapier zur bilanziellen Behandlung der Nachversteuerung von EK02 im Rahmen des JStG 2008</p>
<p>       </p>
<p align="right"><a target="_blank" href="http://www.drsc.de" title="Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)">Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)</a></p>
<p>        </p>
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		<title>Bundesrat billigt Jahressteuergesetz &#8211; JStG 2008</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Nov 2007 15:48:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[JStG 2008]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem bereits der Bundestag dem Jahressteuergesetz JStG 2008 am 08.11.2007 zugestimmt hatte, hat in seiner heutigen Plenarsitzung der Bundesrat ebenfalls dem Gesetzentwurf zugestimmt und eine Entschließung gefasst. Darin tritt er nochmals für eine steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer ein, nachdem dies in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren unterblieben ist. Zur Begründung weist der Bundesrat auf die überragende Bedeutung ehrenamtlicher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem bereits der <a title="Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Bundestag</a> dem Jahressteuergesetz JStG 2008 am 08.11.2007 zugestimmt hatte, hat in seiner heutigen Plenarsitzung der <a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a> ebenfalls dem Gesetzentwurf zugestimmt und eine Entschließung gefasst. Darin tritt er nochmals für eine steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer ein, nachdem dies in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren unterblieben ist. Zur Begründung weist der Bundesrat auf die überragende Bedeutung ehrenamtlicher Betreuer hin. Weit mehr als die Hälfte aller neu eingerichteten Betreuungen würden derzeit ehrenamtlich geführt. Der große Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern verdiene es, wie anderes gemeinnütziges Engagement auch steuerlich anerkannt zu werden. Schließlich seien die Länder auf dieses Engagement angewiesen, um die Ausgabensteigerung im Betreuungswesen zu begrenzen.<span id="more-832"></span></p>
<p>Der Bundesrat hatte bereits mehrfach eine steuerliche Begünstigung der ehrenamtlichen Betreuer gefordert, zuletzt in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2008.</p>
<p>Außerdem setzt sich der Bundesrat für eine Anpassung der lohnsteuerrechtlichen Grenzwerte bei der ehrenamtlichen Betätigung von Arbeitslosen ein. Diese stimmten bisher mit dem steuerfreien Übungsleiterfreibetrag überein. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Übungsleiterpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 erhöht worden, weshalb auch die daran angelehnten Grenzwerte für die ehrenamtlich tätigen Arbeitslosen anzuheben sind &#8211; so die Entschließung. (Drucksache 747/07, Beschluss)</p>
<p>    </p>
<p align="right">Vgl. auch <em>Häuselmann</em> BB 2008, 20; <em>Strahl</em> DStR 2008, 9; <em>Fuhrmann/Strahl</em> DStR 2008, 125; <em>Röder</em> DB 2008, 146; <em>Wernsmann/Desens</em> DStR 2008, 221; <em>Wälzholz</em> DStR 2008, 273; <em>Wienbracke</em> DB 2008, 664; <em>Thielo/Szentpetery</em> BB 2008, 1984.<br />
Siehe auch BStBl. I 2008, 218 ff.<br />
<a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a></p>
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		<title>Jahressteuergesetz 2008 im Finanzausschuss angenommen</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Nov 2007 14:15:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
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		<category><![CDATA[JStG 2008]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwochmittag den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz JStG 2008 (BT-Drucks. 16/6290, BT-Drucks. 16/6739) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen in geänderter Fassung angenommen. Alle drei Oppositionsfraktionen stimmten gegen das Regelwerk. Der Gesetzentwurf soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Die Koalitionsfraktionen hatten im Ausschuss 47 Änderungsanträge vorgelegt, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Finanzausschuss des <a target="_blank" href="http://www.bundestag.de" title="Deutscher Bundestag">Deutschen Bundestages</a> hat am Mittwochmittag den Entwurf der <a target="_blank" href="http://www.bundesregierung.de" title="Bundesregierung">Bundesregierung</a> für ein Jahressteuergesetz JStG 2008 (<a target="_blank" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/062/1606290.pdf" title="BT-Drucks. 16/6290">BT-Drucks. 16/6290</a>, <a target="_blank" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606739.pdf" title="BT-Drucks. 16/6739">BT-Drucks. 16/6739</a>) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen in geänderter Fassung angenommen. Alle drei Oppositionsfraktionen stimmten gegen das Regelwerk. Der Gesetzentwurf soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Die Koalitionsfraktionen hatten im Ausschuss 47 Änderungsanträge vorgelegt, die von der FDP komplett abgelehnt wurden, während die Linksfraktion den allermeisten zustimmte und Bündnis 90/Die Grünen sich überwiegend enthielten.<span id="more-787"></span></p>
<p>Ein zentraler Gegenstand, die Einführung eines optionalen Anteilsverfahrens für berufstätige Ehepaare als Alternative zur Wahl der mit einem hohen Lohnsteuerabzug verbundenen Steuerklasse V, wurde komplett aus dem Regierungsentwurf herausgenommen. Die Koalitionsfraktionen teilten dazu mit, man wolle prüfen, wie ein Durchschnittssteuersatzverfahren als Alternative zum Anteilsverfahren zum 1. Januar 2009 in Kraft treten könnte. Es solle auf jeden Fall eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu den bestehenden Steuerklassen-Varianten berufstätiger Ehepaare geschaffen werden. Anträge der FDP (<a target="_blank" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/063/1606396.pdf" title="BT-Drucks. 16/6396">BT-Drucks. 16/6396</a>), die Steuerklasse V ganz abzuschaffen, sowie von Bündnis 90/Die Grünen (<a target="_blank" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/030/1603023.pdf" title="BT-Drucks. 16/3023">BT-Drucks. 16/3023</a>), die Lohnsteuerklassen III, IV und V zu streichen, fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (<a target="_blank" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/063/1606374.pdf" title="BT-Drucks. 16/6374">BT-Drucks. 16/6374</a>), die Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz wieder in der bis Ende 2006 gültigen Form herzustellen.</p>
<p>Breiten Raum in der Aussprache nahmen Änderungen an der Neuformulierung des Paragrafen 42 der Abgabenordnung ein, der den Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten zum Gegenstand hat. In der Anhörung des Ausschusses zum Jahressteuergesetz war unter anderem kritisiert worden, dass mit dem unbestimmten Rechtsbegriff einer &#8220;ungewöhnlichen Gestaltung&#8221; operiert werde. In der jetzt geänderten Fassung heißt es, dass ein Missbrauch dann vorliegt, wenn eine &#8220;unangemessene&#8221; rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen zu einem &#8220;gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil&#8221; führt. Ein Missbrauch soll nur dann nicht gegeben sein, wenn der Steuerzahler für seine Gestaltung &#8220;außersteuerliche Gründe&#8221; nachweisen kann, die &#8220;nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind&#8221;. Die FDP-Fraktion nannte dies &#8220;abenteuerlich&#8221;, weil es keinen Anspruch auf eine &#8220;verbindliche Auskunft&#8221; der Finanzverwaltung gebe, ob die gewählte steuerliche Gestaltung missbräuchlich ist oder nicht. Damit werde der Finanzverwaltung ein scharfes Instrument an die Hand gegeben, die den Steuerbürger erheblicher Rechtsunsicherheit aussetze. Die Sozialdemokraten betonten, der Schlüssel für eine Verkomplizierung des Steuerrechts sei gewesen, dass die Rechtsprechung missbräuchliche Gestaltungen weitgehend hingenommen habe. Von Unionsseite hieß es, Einzelne dürften sich keine Steuervorteile zulasten anderer verschaffen. Nach Regierungsangaben hätte ein Rechtsanspruch auf eine verbindliche Auskunft einen erheblichen zusätzlichen Personalaufwand für die Finanzverwaltung zur Folge.</p>
<p>Eine weitere Änderung betrifft so genannte Back-to-back-Finanzierungen in Fällen, in denen etwa ein Gesellschafter bei einer Bank eine Einlage unterhält und die Bank in gleicher Höhe einen Kredit an die Gesellschaft vergibt, was zur Folge hat, dass die Einkünfte aus der Einlage nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern dem progressiven Einkommensteuersatz unterworfen werden. Diese Vorschrift sei zielgenauer ausgestaltet worden, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Das &#8220;Hausbankprinzip&#8221; werde damit nicht aufs Spiel gesetzt, hieß es von Koalitionsseite. Eine weitere Änderung betrifft einen Beschluss aus der Unternehmenssteuerreform, die am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Damals war die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen neu geregelt und der Finanzierungsanteil aus Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auf 75 Prozent festgelegt worden. Der Ausschuss verringerte diesen Anteil auf 65 Prozent.</p>
<p>Die Union sprach angesichts der zahlreichen Änderungen von einer &#8220;Kernsanierung&#8221; des Gesetzentwurfs. Die SPD strich die Erleichterungen sowohl für Steuerpflichtige als auch Finanzämter hervor, die mit dem Gesetz verbunden seien. So müssten künftig etwa für Kinderbetreuungskosten keine Papierbelege mehr beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für Nachfragen vorgehalten werden. Zudem werde die bisherige Regelung beibehalten, dass der Arbeitgeber zum Jahresende einen Lohnsteuerjahresausgleich vornimmt. Dies komme jenen Steuerzahlern zugute, die keine Steuererklärung abgeben. Dagegen sprach die FDP von einem Gesetz für die Finanzverwaltung, nicht für die Steuerzahler. Die Bündnisgrünen nannten das Gesetz ein &#8220;Eldorado für Berater&#8221;, Planungssicherheit für die Steuerpflichtigen sei nicht gegeben. Die Linke begrüßte die Herausnahme des Anteilsverfahrens aus dem Entwurf, beklagte aber zugleich, dass die alte Regelung zur Pendlerpauschale nicht wieder aufgenommen worden sei.</p>
<p>     </p>
<p align="right">Vgl. auch <em>Weber</em> BB 2007, 2603; <em>Hick</em> S:R 2007, 371; <em>Dötsch/Pung</em> DB 2007, 2669; <em>Melchior</em> DStR 2007, 2233; <em>Knebel/Spahn/Plenker</em> DB 2007, 2733.<br />
<a target="_blank" href="http://www.bundestag.de" title="Deutscher Bundestag">Deutscher Bundestag</a></p>
<p>    </p>
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		<title>Finanzausschuss tagte zum JStG 2008</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Oct 2007 12:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[(Staats-) Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob die Koalitionsfraktionen eine Stichtagsregelung für die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei bestimmten Finanzprodukten in das Jahressteuergesetz 2008 (BT-Drucks. 16/6290, BT-Drucks. 16/6739) aufnehmen will, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden. Die CDU/CSU-Fraktion verwies am Mittwochvormittag in der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages auf einen entsprechenden Prüfauftrag des Bundesrates. Mit Einführung der Abgeltungsteuer von 25 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob die Koalitionsfraktionen eine Stichtagsregelung für die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei bestimmten Finanzprodukten in das Jahressteuergesetz 2008 (<a target="_blank" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/062/1606290.pdf" title="BT-Drucks. 16/6290">BT-Drucks. 16/6290</a>, <a target="_blank" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606739.pdf" title="BT-Drucks. 16/6739">BT-Drucks. 16/6739</a>) aufnehmen will, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden. Die <a target="_blank" href="http://www.cducsu.de" title="CDU/CSU-Fraktion">CDU/CSU-Fraktion</a> verwies am Mittwochvormittag in der Sitzung des Finanzausschusses des <a target="_blank" href="http://www.bundestag.de" title="Deutscher Bundestag">Deutschen Bundestages</a> auf einen entsprechenden Prüfauftrag des <a target="_blank" href="http://www.bundesrat.de" title="Bundesrat">Bundesrates</a>. Mit Einführung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte zum 1. Januar 2009 endet grundsätzlich die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapierverkäufen. Dies gilt nach jetziger Rechtslage nicht, wenn die Aktien oder Fondsanteile vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Der Finanzausschuss will die Beratung des Jahressteuergesetzes am Mittwoch, 7. November, abschließen, die zweite und dritte Lesung sind für den 9. November vorgesehen.<span id="more-773"></span> Die Koalitionsfraktionen kündigten eine Reihe von Änderungsanträgen an. Die Opposition machte im Finanzausschuss deutlich, sie behalte sich vor, eine weitere Sachverständigen-Anhörung zu beantragen, falls die Koalition neue Tatbestände in das Gesetz aufnehmen wolle. Dem hielten Vertreter der Koalitionsfraktionen entgegen, dass dies nicht der Fall sein werde. Die beabsichtigten Änderungen beträfen entweder den ursprünglichen Entwurf der <a target="_blank" href="http://www.bundesregierung.de" title="Bundesregierung">Bundesregierung</a>, die Änderungsvorschläge des Bundesrates oder seien thematisch in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf bereits angesprochen worden. Die Unionsfraktion kündigte an, dass das geplante optionale Anteilsverfahren beim Lohnsteuerabzug wohl nicht durchsetzbar sein werde. Dies hätten die Äußerungen der Sachverständigen in der Anhörung ergeben. Vorgesehen ist, für Ehepaare einen Lohnsteuerabzug anzubieten, der den jeweiligen Anteilen der beiden Ehepartner am gemeinsamen Arbeitseinkommen entspricht, um vor allem berufstätigen Ehefrauen eine Alternative zum hohen Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse V anzubieten. Überlegt werde nun, auf ein Durchschnittssteuersatzverfahren überzugehen, bei dem sich der Lohnsteuerabzug an den jeweiligen Einkünften des Vorjahres orientiert. Ein solches Verfahren hat auch die <a target="_blank" href="http://www.fdp-fraktion.de" title="FDP">FDP</a> in ihrem Antrag (<a target="_blank" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/063/1606396.pdf" title="BT-Drucks. 16/6396">BT-Drucks. 16/6396</a>) vorgeschlagen, dem die Koalition aber nicht folgen will, weil die Liberalen damit auch die Steuerklasse V abschaffen wollen, was die Koalition nicht beabsichtigt. Wie beim Anteilsverfahren gebe es aber auch beim Durchschnittssteuersatzverfahren Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu lösen. Die Union betonte in diesem Zusammenhang, sie wolle am Ehegattensplitting weiterhin festhalten. Die <a target="_blank" href="http://www.linksfraktion.de" title="Linksfraktion">Linksfraktion</a> hielt dem entgegen, das <a target="_blank" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de" title="Bundesverfassungsgericht">Bundesverfassungsgericht</a> betrachte das Ehegattensplitting nicht als &#8220;Nonplusultra&#8221;. Sie empfahl, ebenso wie <a target="_blank" href="http://www.gruene-bundestag.de/" title="Bündnis 90/Die Grünen">Bündnis 90/Die Grünen</a>, zu einer individuellen Besteuerung von Ehepaaren überzugehen und frei werdende Mittel dazu zu verwenden, das Kindergeld anzuheben. Die Grünen schlugen vor, bei einer Individualbesteuerung das Existenzminimum auf den Partner oder die Partnerin zu übertragen, um so einen Belastungsausgleich herzustellen. Die Koalition unterstrich im Übrigen, die Einschränkung der Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz und die Einführung des so genannten Werktorprinzips sei richtig. Bevor das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage nicht entschieden habe, gebe es keinen Handlungsbedarf. Dagegen erklärte die FDP die Beschränkungen für &#8220;eindeutig verfassungswidrig&#8221;, und die Linksfraktion empfahl, nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu warten. Es gebe hier eine große Unruhe in der Bevölkerung. Auch die Grünen nannten die Einführung der 20-Kilometer-Grenze für die Anerkennung der Fahrten als Werbungskosten &#8220;beliebig&#8221;. Die Absicht der Regierung, die Steuerbescheide unter Vorbehalt zu stellen und auf eine Entscheidung der Verfassungsrichter zu warten, sei problematisch. Damit werde das Vertrauen der Bürger in die Steuergesetzgebung ausgehöhlt. Zur geplanten Verschärfung der Abgabenordnung zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen sagte die FDP, sie befürchte Nachteile für den Unternehmensstandort aufgrund einer nicht verfassungskonformen Regelung mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Der Finanzausschuss hat überdies die erste Lesung des Regierungsentwurfs zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (<a target="_blank" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/063/1606311.pdf" title="BT-Drucks. 16/6311">BT-Drucks. 16/6311</a>, <a target="_blank" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/066/1606648.pdf" title="BT-Drucks. 16/6648">BT-Drucks. 16/6648</a>) auf Antrag der Unionsfraktion vertagt. Die Union begründete dies mit den negativen Bewertungen der Sachverständigen in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am vergangenen Montag.</p>
<p>    </p>
<p align="right"><a target="_blank" href="http://www.bundestag.de" title="Deutscher Bundestag">Deutscher Bundestag</a></p>
<p>    </p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>JStG 2008: Steinbrück kippt den nächsten Steuervorteil</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2007/jstg-2008-steinbruck-kippt-den-nachsten-steuervorteil/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Aug 2007 13:45:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[Gewerbebetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2008]]></category>
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		<description><![CDATA[Weiter geht&#8217;s im JStG 2008 Reigen: Nach einem Bericht des Handelsblatts findet sich in den dortigen Änderungen auch die Streichung der bisherigen Abzugsmöglichkeit von Versorgungsleistungen, die Unternehmensnachfolger ihren Vorgängern. Die Kosten für die Versorgungsleistungen können die Nachfolger bisher als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Diese müssen die Vorgänger allerdings teilweise wieder als Einkünfte versteuern. Künftig soll der Sonderabzug nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weiter geht&#8217;s im JStG 2008 Reigen: Nach einem Bericht des <a target="_blank" href="http://www.handelsblatt.com" title="Handelsblatt">Handelsblatts</a> findet sich in den dortigen Änderungen auch die Streichung der bisherigen Abzugsmöglichkeit von Versorgungsleistungen, die Unternehmensnachfolger ihren Vorgängern.</p>
<p>Die Kosten für die Versorgungsleistungen können die Nachfolger bisher als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Diese müssen die Vorgänger allerdings teilweise wieder als Einkünfte versteuern. Künftig soll der Sonderabzug nur noch in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einzelunternehmer und Personengesellschaften möglich sein. Für Kapitalgesellschaften, Grundvermögen und Wertpapiere soll der Steuervorteil bei allen Verträgen, die ab 1. Januar 2008 geschlossen werden, entfallen.</p>
<p>Das Jahressteuergesetz hat bisher erst das Kabinett passiert. Einige Verbände laufen bereits jetzt gegen die Änderungen Sturm und fordern <a target="_blank" href="http://www.bundestag.de" title="Deustcher Bundestag">Bundestag</a> und <a target="_blank" href="http://www.bundesrat.de" title="Bundesrat">Bundesrat</a> auf Änderungen durchzusetzen. </p>
<p>        </p>
<p align="right"><a target="_blank" href="http://www.handelsblatt.com/news/default.aspx?_t=ft&amp;_p=200050&amp;_b=1307941" title="Zum Bericht im Handelsblatt">Zum Bericht im Handelsblatt</a><br />
Bildergalerie: Änderungen des JStG 2008 (Handelsblatt)<br />
Vgl. dazu auch <em>Spiegelberger</em> DStR 2007, 1277.</p>
<p>    </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Noch mehr zum JStG 2008: Verbände fordern Beibehaltung der alten Regelung</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Aug 2007 11:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2008]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Jahressteuergesetz 2008: Neue Missbrauchsregelung ist überflüssig!&#8221; Nach der geplanten Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO) sollten alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, sobald sie Steuergestaltungen verwenden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf zwar entschärft. Aber &#8220;Herumflicken an Murks bleibt trotzdem Murks&#8221;, kritisieren der Bund der Steuerzahler (BdSt), der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der Deutsche Steuerberaterverband [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Jahressteuergesetz 2008: Neue Missbrauchsregelung ist überflüssig!&#8221;</p>
<p>Nach der geplanten Neufassung des § <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/42.html" target="_blank" title="&sect; 42 AO: Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsm&ouml;glichkeiten">42</a> der Abgabenordnung (AO) sollten alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, sobald sie Steuergestaltungen verwenden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf zwar entschärft. Aber &#8220;Herumflicken an Murks bleibt trotzdem Murks&#8221;, kritisieren der <a target="_blank" href="http://www.steuerzahler.de" title="Bund der Steuerzahler (BdSt)">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a>, der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der <a target="_blank" href="http://www.dstv.de" title="Deutscher Steuerberaterverband (DStV)">Deutsche Steuerberaterverband (DStV)</a> und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Die Verbände fordern <a target="_blank" href="http://www.bundestag.de" title="Bundestag">Bundestag</a> und <a target="_blank" href="http://www.bundesrat.de" title="Bundesrat">Bundesrat</a> auf, von einer Neuregelung Abstand zu nehmen und stattdessen die bisherige Regelung beizubehalten. Sie hat sich in jahrelanger Praxis bewährt. Die Änderung des Missbrauchsparagraphen 42 AO ist unangemessen, trägt zur weiteren Verunsicherung der Steuerzahler und Berater bei und wird zu einer enormen Prozessflut führen.</p>
<p>Ein Missbrauch soll nach der Neufassung jetzt vorliegen, wenn der Steuerzahler eine ungewöhnliche Gestaltung gewählt hat, für die er &#8211; der Steuerzahler &#8211; keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe nachweisen kann.</p>
<p>Offen ist, was unter &#8220;ungewöhnlich&#8221; zu verstehen ist. Ungewöhnlich für die Finanzbeamten dürfte sein, wenn Steuern gespart werden. Für den Steuerzahler dürfte es sich hingegen eher um eine gewöhnliche Gestaltung handeln, da Steuern sparen grundsätzlich legal und legitim ist. Ungewöhnlich soll eine Gestaltung sein, die nicht der Gestaltung entspricht, die vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde. Die unbestimmten Rechtsbegriffe &#8220;Wille des Gesetzgebers&#8221; und &#8220;Verkehrsanschauung&#8221; werden in der Praxis zu massiven Problemen führen. Zahlreiche zusätzliche Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Sicherheit kann der Steuerzahler nur über eine verbindliche Auskunft erhalten, für die er dann allerdings bezahlen muss.</p>
<p>Damit wird, entgegen der bisherigen Rechtslage, die Beweislast umgekehrt. Dem Steuerzahler werden zusätzliche Darlegungs- und Beweislastpflichten auferlegt. Die geplante Neuregelung ist ein weiterer Beweis für die zunehmende Gängelung der Steuerzahler durch den Fiskus. Erlaubt ist nicht mehr, was das Gesetz zulässt, sondern was der Fiskus als Wille des Gesetzgebers interpretiert.</p>
<p>Die jetzige Missbrauchsregelung wurde durch Rechtsprechung untermauert und beschränkt sich auf die Fälle des tatsächlichen Missbrauchs. Anscheinend genügt das der Bundesregierung nicht. Würden die Pläne Wirklichkeit, droht den Steuerzahlern weitere Rechtsunsicherheit und das deutsche Steuerrecht würde auf noch weniger Akzeptanz stoßen. Steuersatzsenkungen, wie in der jüngsten Unternehmensteuerreform, reichen nicht aus, um Bürger und Unternehmen in Deutschland zu halten, betonen die Verbände. Ein gesundes Steuerklima mit Rechtssicherheit und gleichmäßiger Kräfteverteilung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung gehört ebenso dazu!</p>
<p>   </p>
<p align="right">Vgl. auch <em>Schultz</em> S:R 2007, 297; <em>Wienbracke</em> DB 2008, 664.<br />
<a target="_blank" href="http://www.steuerzahler.de" title="Bund der Steuerzahler (BdSt)">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a><br />
<a target="_blank" href="http://www.dstv.de" title="Deutscher Steuerberaterverband (DStV)">Deutscher Steuerberaterverband (DStV)</a></p>
<p>   </p>
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		<title>DStV: &#8220;Steuermissgeburt verabschiedet&#8221; &#8211; JStG 2008, die Dritte</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Aug 2007 10:03:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[JStG 2008]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 8. 8. 2007 hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2008 beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist ungeachtet aller Kritik die Neufassung der allgemeinen steuerlichen Missbrauchsnorm des § 42 Abgabenordnung (AO). Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) warnt in diesem Zusammenhang vor den Konsequenzen des geänderten § 42 AO. Keinesfalls wird dessen Überarbeitung &#8211; wie vom Bundesministerium der Finanzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 8. 8. 2007 hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2008 beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist ungeachtet aller Kritik die Neufassung der allgemeinen steuerlichen Missbrauchsnorm des <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/42.html" target="_blank" title="&sect; 42 AO: Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsm&ouml;glichkeiten">§ 42 Abgabenordnung (AO</a>).</p>
<p>Der <a target="_blank" href="http://www.dstv.de" title="Deutscher Steuerberaterverband (DStV)">Deutsche Steuerberaterverband (DStV)</a> warnt in diesem Zusammenhang vor den Konsequenzen des geänderten <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/42.html" target="_blank" title="&sect; 42 AO: Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsm&ouml;glichkeiten">§ 42 AO</a>. Keinesfalls wird dessen Überarbeitung &#8211; wie vom Bundesministerium der Finanzen unterstellt &#8211; mehr Rechtssicherheit bringen. Im Gegenteil, die vorliegende Fassung würde zum einen gesicherte und bewährte Rechtsprechung zum Missbrauch im Steuerrecht hinfällig werden lassen. Zweck der Gesetzesinitiative ist es allein, noch mehr Fälle als &#8220;missbräuchlich&#8221; zu brandmarken. Zum anderen würde die Anwendung dieser Norm in der Praxis zum reinen Glücksspiel. Die Ursache hierfür liegt in den neu enthaltenen Tatbestandsmerkmalen, die im Steuerrecht sowohl unbekannt als auch in herkömmlicher Weise nicht auszulegen sind. Bei der Beurteilung einer steuerlichen Gestaltung soll es nämlich darauf ankommen, ob der Gesetzgeber diese als &#8220;gewöhnlich&#8221; angesehen hat. Zur Beantwortung dieser Frage könne der Steuerpflichtige, laut amtlicher Begründung, die entsprechenden Gesetzesmaterialien zu Rate ziehen. &#8220;Gesetzesmaterialien&#8221; können jedoch leicht mehrere Bände im A4-Format umfassen, die dann doch nicht umfassend und vollständig sind, denn selbst der beste Gesetzgeber wird sich nicht zu jeder denkbaren Gestaltung äußern können.</p>
<p>&#8220;Wie dann in der Praxis verfahren werden soll, ist vollkommen unklar&#8221;, schimpft <em>Jürgen Pinne</em>, Präsident des DStV und empfiehlt, &#8220;die unselige Neufassung des <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/42.html" target="_blank" title="&sect; 42 AO: Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsm&ouml;glichkeiten">§ 42 AO</a> komplett zu streichen&#8221;. Die behauptete &#8220;Entschärfung&#8221; des Paragraphen, die lediglich eine Mogelpackung ist und am ursprünglichen Ziel festhält, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, ändere daran nichts.</p>
<p>    </p>
<p align="right">Vgl. dazu auch <em>Geerling/Gorbauch</em> DStR 2007, 1703; <em>Wienbracke</em> DB 2008, 664.<br />
<a target="_blank" href="http://www.dstv.de" title="Deutscher Steuerberaterverband (DStV)">Deutscher Steuerberaterverband (DStV)</a></p>
<p>   </p>
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