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	<title>STEUERRECHT &#187; GG</title>
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	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
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		<title>Rechnungshof kritisiert hohe Zahl von Änderungen im Steuerrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 07:15:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist weiterhin nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt ein als Unterrichtung (BT-Drucks. 17/8429) vorgelegter Bericht des Bundesrechnungshofes. Ein &#8220;kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht&#8221; habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es darin.1 So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist weiterhin nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt ein als Unterrichtung (<a title="BT-Drucksache 17/8429 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708429.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/8429</a>) vorgelegter Bericht des <a title="Bundesrechnungshof" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshofes</a>. Ein &#8220;kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht&#8221; habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es darin.<sup><a href="http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/rechnungshof-kritisiert-hohe-zahl-von-anderungen-im-steuerrecht/#footnote_0_12314" id="identifier_0_12314" class="footnote-link footnote-identifier-link" title="Siehe auch &amp;#8220;Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte&amp;#8221; und &amp;#8220;Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts und Weiterentwicklung des Risikomanagements der Steuerverwaltung an&amp;#8220;.">1</a></sup></p>
<p>So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in einer früheren Untersuchung 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr festgestellt worden seien. &#8220;Nunmehr hat sich die durchschnittliche jährliche Änderungshäufigkeit auf fast zehn Änderungen pro Jahr erhöht&#8221;, schreibt der Bundesrechnungshof. Die Beschäftigten der Finanzämter hätten neben den vielen Gesetzesänderungen zahlreiche neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden müssen. Weiter heißt es, die Beschäftigten &#8220;mussten geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen&#8221;. Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.<span id="more-12314"></span></p>
<p>Kritik übt der Rechnungshof auch am maschinellen Risikomanagement der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung. Das Risikomanagement besteht aus einem programmgesteuerten Filter, der im Wesentlichen anhand von Wertgrenzen bestimmt, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird (risikoarmer Fall) oder ob der Fall durch Beschäftigte der Finanzämter persönlich zu prüfen ist (risikobehafteter Fall). Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die als risikoarm eingestuften Fälle häufig unschlüssige Angaben enthalten hätten. Der Anteil der unschlüssigen Fälle habe bei den unterschiedlichen Werbungskosten zwischen 34 und 100 Prozent gelegen. &#8220;Das zeigt, dass die Finanzbehörden mit dem derzeitigen Risikomanagement ein Verfahren gewählt haben, das bestimmte Sachverhalte systematisch ohne jede Prüfung durchwinkt, wenn festgelegte Wertgrenzen nicht überschritten sind&#8221;, schreibt der Bundesrechnungshof. Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen habe dies dazu geführt, dass sie in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden sei, ohne dass die Finanzämter die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hätten.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesrechnungshof" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof</a></p>
<ol class="footnotes"><li id="footnote_0_12314" class="footnote">Siehe auch &#8220;<a title="Permanent Link zu Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte" href="http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/" rel="bookmark">Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte</a>&#8221; und &#8220;<a title="Permanent Link zu Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts und Weiterentwicklung des Risikomanagements der Steuerverwaltung an" href="http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/bundesrechnungshof-mahnt-vereinfachung-des-steuerrechts-und-weiterentwicklung-des-risikomanagements-der-steuerverwaltung-an/" rel="bookmark">Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts und Weiterentwicklung des Risikomanagements der Steuerverwaltung an</a>&#8220;.</li></ol>]]></content:encoded>
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		<title>Entscheidungen des FG Düsseldorf (03.02.2012)</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/entscheidungen-des-fg-dusseldorf-03-02-2012/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 08:49:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Datum von gestern (03.02.2012) veröffentlicht: - FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4599/10 EZ: Keine Gleichbehandlung von &#8220;fiscale partners&#8221; und Ehegatten Nach einer Entscheidung des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als sogenannte &#8220;fiscale partners&#8221; &#8220;wie verheiratet&#8221; anzusehen sind, bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Entscheidungen hat das <a title="Finanzgericht Düsseldorf" href="http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Düsseldorf</a> mit Datum von gestern (03.02.2012) veröffentlicht:</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 - 9 K 4599/10 EZ" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/9_K_4599_10_EZurteil20111206.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4599/10 EZ</a>: Keine Gleichbehandlung von &#8220;fiscale partners&#8221; und Ehegatten</p>
<p>Nach einer Entscheidung des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als sogenannte &#8220;fiscale partners&#8221; &#8220;wie verheiratet&#8221; anzusehen sind, bei der Eigenheimzulage Eheleuten nicht gleichgestellt.</p>
<p>Im Streitfall begehrten zwei nicht eheliche Lebensgefährten im Rahmen der Gewährung von Eigenheimzulage wie Eheleute behandelt zu werden. Die Steuerpflichtigen hatten für das Objekt in den Niederlanden bereits die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs genutzt. Zudem hatten sie in den Niederlanden einen notariellen Vertrag geschlossen, wonach sie als &#8220;fiscale partners&#8221; nach niederländischem Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden.</p>
<p>Das Finanzamt und in der Folge der 9. Senat des Finanzgerichts sind dem Antrag der Steuerpflichtigen aus zwei Gründen nicht gefolgt. Zum einen war bereits in den Niederlanden im Rahmen der dortigen Steuerveranlagung eine Steuervergünstigung für das Haus in Anspruch genommen worden. Daher sei hinsichtlich dieser Immobilie ein Objektverbrauch eingetreten. Zudem können nach Auffassung des Finanzgerichts die Eheleute nicht im Inland wie Eheleute behandelt werden. Zwar würden die Kläger aufgrund des notariellen Vertrags in den Niederlanden nach Art 1.2 Wet inkomstenbelasting 2001 für Zwecke der Einkommensteuer &#8220;wie Verheiratete&#8221; behandelt. Ungeachtet der Tatsache, dass die Kläger nicht die Förderung für ein Folgeobjekt, sondern eine zweite Förderung für ein Erstobjekt beantragten, sehe das Eigenheimzulagegesetz eine Förderung für verschieden geschlechtliche &#8220;fiscale partners&#8221; aber nicht vor. Dies sei auch mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">Art. 3 Abs. 1 GG</a> vereinbar.<span id="more-12307"></span></p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 03.08.2011 - 11 K 1179/09 H" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/11_K_1171_09_Hgerichtsbescheid20110803.html" target="_blank">FG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 03.08.2011 &#8211; 11 K 1179/09 H</a>: Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform</p>
<p>Nach einer Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf verstößt der Steuerabzug bei ausländischen Künstlern, die in einer Diskothek in Deutschland auftreten, nicht gegen EU-Recht. Im Streitfall traten in einer Diskothek zahlreiche ausländische Künstler auf. Freistellungsbescheinigungen wurden von diesen nicht vorgelegt. Der Betreiber der Diskothek wurde daraufhin nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/50a.html" target="_blank" title="&sect; 50a EStG: Steuerabzug bei beschr&auml;nkt Steuerpflichtigen">50a Abs.4 Satz 1 Nr. 1 Abs. 5 Satz 5 EStG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/EStDV/73g.html" target="_blank" title="&sect; 73g EStDV: Haftungsbescheid">§ 73g EStDV</a> in der in den Streitjahren 2004 bis 2006 geltenden Fassung für die nicht abgeführte Abzugsteuer in Haftung genommen.</p>
<p>Der 11. Senat hat die Haftungsinanspruchnahme als rechtmäßig eingestuft. Insbesondere verstießen das Steuerabzugsverfahren und die Haftung nicht gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht. Die deutsche Finanzverwaltung müsse sich nicht darauf verweisen lassen, ihre Steuerforderung im Wege der zwischenstaatlichen Amtshilfe nach der EG-Beitreibungsrichtlinie zu realisieren. Sie könne stattdessen den Betreiber der Diskothek, der den Steuerabzug nicht vorgenommen hat, in Haftung nehmen. Allerdings sei die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer um die in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben der ausländischen Künstler - hier der Reisekosten - zu mindern, was das Finanzamt zwischenzeitlich durch entsprechende Änderungsbescheide getan habe.</p>
<p>Weitere aktuelle Entscheidung</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 07.09.2011 - 4 K 803/11 Erb" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/4_K_803_11_Erburteil20110907.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 07.09.2011 &#8211; 4 K 803/11 Erb</a> (Gegenstand des erbschaftsteuerlichen Erwerbs bei einem streitigen Pflichtteilsanspruch);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 07.12.2011 - 7 K 3027/11 GE" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/7_K_3027_11_GEurteil20111207.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 07.12.2011 &#8211; 7 K 3027/11 GE</a> (Grunderwerbsteuerpflicht hinsichtlich der Einbringung des Sonderbetriebsvermögens bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.10.2011 - 8 K 3811/09 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/8_K_3811_09_Eurteil20111006.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 06.10.2011 &#8211; 8 K 3811/09 E</a> (Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Beteiligungsgrenze des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/17.html" target="_blank" title="&sect; 17 EStG: Ver&auml;u&szlig;erung von Anteilen an Kapitalgesellschaften">§ 17 Abs. 1 EStG</a> auf 1%);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 - 9 K 4360/09 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/9_K_4360_09_Eurteil20111206.html" target="_blank" class="broken_link">FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4360/09 E</a> (Versteuerung eines Veräußerungsgewinns bei einer Call-Put-Option);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 18.01.2012 - 15 K 1556/11 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2012/15_K_1556_11_Eurteil20120118.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 18.01.2012 &#8211; 15 K 1556/11 E</a> (Zahlung einer Kapitalabfindung aus berufständischer Versorgungseinrichtung als &#8220;andere Einkünfte&#8221; i.S.d. § <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 EStG: Arten der sonstigen Eink&uuml;nfte">22 Nr. 1 Satz 3</a> a) aa) EStG);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 13.07.2011 - 15 K 1899/10 Kg" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/15_K_1899_10_Kgurteil20110713.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 13.07.2011 &#8211; 15 K 1899/10 Kg</a> (Differenzkindergeld eines in den Niederlanden beschäftigten und dort sozialversicherten, aber in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmers);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 17.03.2010 - 15 K 3625/08 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2010/15_K_3625_08_Eurteil20100317.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 17.03.2010 &#8211; 15 K 3625/08 E</a> (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Klagefrist).</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Düsseldorf" href="http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Düsseldorf</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BFH bejaht Verfassungsmäßigkeit der Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und der dazu erfolgten Datenspeicherung</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/bfh-bejaht-verfassungsmasigkeit-der-zuteilung-der-steuerlichen-identifikationsnummer-und-der-dazu-erfolgten-datenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 18:53:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
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		<category><![CDATA[GG]]></category>

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		<description><![CDATA[BFH-Urteil vom 18.01.2012 &#8211; II R 49/10 Presseerklärung Nr. 10 des Bundesfinanzhofs (BFH): &#8220;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 II R 49/10 entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="BFH-Urteil vom 18.01.2012 - II R 49/10" href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=25290&amp;linked=urt" target="_blank">BFH-Urteil vom 18.01.2012 &#8211; II R 49/10</a></p>
<p>Presseerklärung Nr. 10 des <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofs (BFH)</a>:</p>
<p>&#8220;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=II R 49/10" target="_blank" title="BFH, 18.01.2012 - II R 49/10">II R 49/10</a> entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie deren eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Dies dient zum einen dem auch verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und ermöglicht zum anderen einen gewichtigen Abbau von Bürokratie sowohl im Bereich der Steuerverwaltung als auch bei Unternehmen und anderen Stellen. Insbesondere bilden die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die Ersetzung der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die nunmehr ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale sowie für die Automatisierung von Verfahrenssabläufen. Aufgrund der Identifikationsnummer kann zudem die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem kann Missbräuchen bei der Beantragung von Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.<span id="more-12288"></span></p>
<p>Der BFH hat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit ebenfalls verneint. Dies gilt auch hinsichtlich der Neuregelung des Abzugs von Kirchensteuer von Kapitalerträgen, die für nach dem 31. Dezember 2013 zufließende Kapitalerträge vorgesehen ist. Der Steuerpflichtige kann nämlich jederzeit, auch bereits vor diesem Termin, beim BZSt beantragen, dass die Daten über seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft den zum Abzug von Kapitalertragsteuer verpflichteten Stellen nicht mitgeteilt werden (Sperrvermerk).&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhof (BFH)</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>FG Berlin-Brandenburg: Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20% verfassungsgemäß</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/sonstige-steuern/vergnugungsteuer/2012/fg-berlin-brandenburg-erhohung-der-vergnugungsteuer-von-11-auf-20-verfassungsgemas/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/sonstige-steuern/vergnugungsteuer/2012/fg-berlin-brandenburg-erhohung-der-vergnugungsteuer-von-11-auf-20-verfassungsgemas/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 17:46:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergnügungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>

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		<description><![CDATA[FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 01.12.2011 &#8211; 6 V 6176/11 Presseerklärung des Gerichts: &#8220;Die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % ist verfassungsgemäß. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren eines Spielhallenbetreibers mit Beschluss vom 01. Dezember 2011 (Aktenzeichen 6 V 6176/11). Der Spielhallenbetreiber war der Ansicht, dass die erhöhte Vergnügungsteuer sein Recht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 01.12.2011 - 6 V 6176/11" href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/" target="_blank">FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 01.12.2011 &#8211; 6 V 6176/11</a></p>
<p>Presseerklärung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % ist verfassungsgemäß. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren eines Spielhallenbetreibers mit Beschluss vom 01. Dezember 2011 (Aktenzeichen 6 V 6176/11). Der Spielhallenbetreiber war der Ansicht, dass die erhöhte Vergnügungsteuer sein Recht auf freie Berufsausübung einschränke, weil er danach voraussichtlich Verluste erwirtschaften werde. Insbesondere könne er die Steuer nicht auf die Spieler überwälzen. Die Richter des Finanzgerichts hatten jedoch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer. Sie bezweifelten zum einen, dass die Erhöhung nicht auf die Spieler &#8211; die die Steuer in erster Linie treffen soll &#8211; übergewälzt werden könne, denn der Spielhallenbetreiber könne die Spieleinsätze erhöhen oder die Mindestquote der auszuschüttenden Gewinne mindern. <span id="more-12264"></span>Zum anderen verneinte das Gericht einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Eine erdrosselnde Wirkung der erhöhten Steuer, auf die der Spielhallenbetreiber sich berufen hatte, konnten sie anhand der vorgelegten Zahlen nicht feststellen. Zudem hatte der Spielhallenbetreiber nach Bekanntwerden der geplanten Vergnügungsteuererhöhung noch weitere Spielhallen eröffnet. Das wertete das Finanzgericht als ein sicheres Anzeichen dafür, dass der Betreiber selbst davon ausgegangen sei, auch nach der Erhöhung der Steuer noch Gewinne erwirtschaften zu können. Schließlich hielten die Richter es auch für legitim, dass der Gesetzgeber mit der Erhöhung der Vergnügungsteuer bezweckt haben dürfte, den Zuwachs an Spielhallen zu beschränken und die Spielsucht einzudämmen. Grundsätzlich dürfe der Gesetzgeber nämlich auch durch steuerliche Belastungen mittelbar Einfluss auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben nehmen.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Berlin-Brandenburg" href="http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/" target="_blank">Finanzgericht Berlin-Brandenburg</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Niedersächsisches FG ruft das BVerfG an: Verfassungswidrige Ungleichbehandlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grunderwerbsteuer?</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/verfassungsrecht/2012/niedersachsisches-fg-ruft-das-bverfg-an-verfassungswidrige-ungleichbehandlung-eines-eingetragenen-lebenspartners-bei-der-grunderwerbsteuer/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 18:52:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Niedersächsisches FG Beschluss vom 26.08.2011 &#8211; 7 K 65/10 Pressemitteilung des Gerichts: &#8220;Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber ein, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8.12.2010 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1768) geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Niedersächsisches FG Beschluss vom 26.08.2011 - 7 K 65/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/August/7_K_65_10.doc" target="_blank">Niedersächsisches FG Beschluss vom 26.08.2011 &#8211; 7 K 65/10</a></p>
<p>Pressemitteilung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber ein, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8.12.2010 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1768) geltenden Fassung insoweit mit Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">3 Abs. 1</a> des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit ist (Aktenzeichen: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 K 65/10" target="_blank" title="FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10">7 K 65/10</a>). Das vorlegende Gericht sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung unter Ehegatten.</p>
<p>Hintergrund:<span id="more-12253"></span></p>
<p>Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 zwar eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten geregelt. Die Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes gilt jedoch &#8211; anders als eine vergleichbare Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht &#8211; nicht rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1.8.2001), sondern erst ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 am 14.12.2010. In der Sache folgt das NFG den neueren Entscheidungen des 1. Senats des BVerfG zur Gleich-behandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (Beschluss vom 7.7.2009 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 1164/07" target="_blank" title="1 BvR 1164/07 (2 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 1164/07</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 124, S. 199" target="_blank" title="BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07: Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft">BVerfGE 124, S. 199</a>) und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Beschluss vom 21.7.2010 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 611/07" target="_blank" title="BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07: Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaf...">1 BvR 611/07</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 2464/07" target="_blank" title="1 BvR 2464/07 (2 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 2464/07</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 126, S. 400" target="_blank" title="BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07: Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaf...">BVerfGE 126, S. 400</a>) und überträgt die dortigen rechtlichen Wertungen auf das gesamte Steuerrecht, damit auch auf die Grunderwerbsteuer.</p>
<p>Zur Begründung hatte das BVerfG in den genannten Entscheidungen darauf verwiesen, dass für die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber Ehegatten keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, die eine unterschiedliche betriebliche Hinterbliebenversorgung sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung rechtfertigen könnten. Nach Auffassung des NFG ist diese Begründung des BVerfG auf die gesamte Rechtsordnung zu übertragen.</p>
<p>Die Ungleichbehandlung sei im Übrigen auch nicht dadurch legitimiert, dass nur aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen könnten, denn das geltende Recht mache die Privilegierung von Ehegatten gerade nicht vom Vorhandensein gemeinsamer Kinder abhängig. Das Gericht hatte dem Kläger bereits mit Beschluss vom 6.1.2011 vorläufigen Rechtsschutz gewährt. (Beschluss v. 6.1.2011 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 V 66/10" target="_blank" title="FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10">7 V 66/10</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=EFG 2011, 827" target="_blank" title="FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10">EFG 2011, 827</a>).</p>
<p>Die Vorlage an das BVerfG ist durch den konsentierten Einzelrichter ergangen. Ein Aktenzeichen des BVerfG liegt noch nicht vor.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Niedersächsisches Finanzgericht" href="http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/" target="_blank">Niedersächsisches Finanzgericht</a></p>
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		<title>Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts und Weiterentwicklung des Risikomanagements der Steuerverwaltung an</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/bundesrechnungshof-mahnt-vereinfachung-des-steuerrechts-und-weiterentwicklung-des-risikomanagements-der-steuerverwaltung-an/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 08:59:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verwaltungsverfahren]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Rechnungshof sieht keine Verbesserung beim Vollzug der Steuergesetze: &#8220;Die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern ist weiterhin nicht gewährleistet&#8221;, sagt der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels. Und dies trotz stärkerer IT-Unterstützung, wie der Einführung eines Risikomanagements. &#8220;Wir sehen weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs&#8221;, so Prof. Dr. Dieter Engels. Zu diesem Ergebnis gelangt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechnungshof sieht keine Verbesserung beim Vollzug der Steuergesetze: &#8220;Die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern ist weiterhin nicht gewährleistet&#8221;, sagt der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. <em>Dieter Engels</em>. Und dies trotz stärkerer IT-Unterstützung, wie der Einführung eines Risikomanagements. &#8220;Wir sehen weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs&#8221;, so Prof. Dr. <em>Dieter Engels</em>. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in einem Bericht über den Vollzug der Steuergesetze, den er heute dem <a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Parlament</a> und der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> zugeleitet hat.</p>
<p>Bereits im Jahr 2006 hatte der Präsident des <a title="Bundesrechnungshof" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshofes</a> in einem Gutachten auf Defizite beim Vollzug von Steuergesetzen hingewiesen. Die Situation hat sich seither nicht verbessert. In seinem aktuellen Bericht zeigt der Bundesrechnungshof, dass &#8211; neben einer weiterhin angespannten Personalsituation in der Steuerverwaltung &#8211; das komplexe und sich immer schneller ändernde Steuerrecht eine Hauptursache für die Vollzugsdefizite ist. Viele gesetzliche Bestimmungen sind lang und schwer verständlich formuliert. Im Einkommensteuerrecht hat sich seit dem Jahr 2006 die Zahl der Gesetzesänderungen von durchschnittlich 7,5 auf fast 10 Änderungen pro Jahr erhöht.<span id="more-12225"></span></p>
<p>Der Einsatz eines Risikomanagements gewährleistet den gesetzmäßigen Steuervollzug bisher nicht. Beim Risikomanagement entscheidet ein programmgesteuerter Risikofilter, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird oder ob die Beschäftigten der Finanzämter den Fall persönlich prüfen müssen. Mit dem derzeitigen Risikomanagement lässt die Steuerverwaltung systematisch einige Sachverhalte ungeprüft, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht erreicht werden. Damit verstößt sie gegen ihre gesetzliche Pflicht, zumindest die Plausibilität der Steuererklärungen zu prüfen. So wurde beispielsweise die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in 80 bis 90 % der Fälle gewährt, ohne dass die Finanzämter die Voraussetzungen prüften.</p>
<p>Aus diesen Gründen sieht der Bundesrechnungshof weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs. Er empfiehlt insbesondere eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts, damit die Angaben der Steuererklärungen stärker IT-gestützt geprüft werden können. So regt er für die Arbeitnehmerbesteuerung insbesondere eine Neuordnung des Werbungskostenabzugs an. Zudem empfiehlt er eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements.</p>
<p>Der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofes sowie das Gutachten aus dem Jahr 2006 sind auch unter <a title="Bundesrechnungshof" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">www.bundesrechnungshof.de</a> abrufbar.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesrechnungshof" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Entscheidungen des FG Niedersachsen (18.01.2012)</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/entscheidungen-des-fg-niedersachsen-18-01-2012/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/entscheidungen-des-fg-niedersachsen-18-01-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 06:54:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von gestern (18.01.2012) veröffentlicht: - FG Niedersachsen Urteil vom 20.06.2011 - 3 K 401/08 (Anfechtung des Schreibens des Beklagten vom 20. März 2008, wegen Anfechtung des Schreibens des Beklagten vom 4. April 2008, wegen Anfechtung des Schreibens des Beklagten vom 22. April 2008, wegen Anfechtung des Schreibens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Entscheidungen hat das <a title="Finanzgericht (FG) Niedersachsen" href="http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/" target="_blank">Finanzgericht (FG) Niedersachsen</a> mit Datum von gestern (18.01.2012) veröffentlicht:</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 20.06.2011 - 3 K 401/08" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Juni/3_K_401_08.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 20.06.2011 - 3 K 401/08</a> (Anfechtung des Schreibens des Beklagten vom 20. März 2008, wegen Anfechtung des Schreibens des Beklagten vom 4. April 2008, wegen Anfechtung des Schreibens des Beklagten vom 22. April 2008, wegen Anfechtung des Schreibens des Beklagten vom 6. Mai 2008 u.a.: Erledigung von Verwaltungsakten nach Abschluss der Außenprüfung/Unzulässigkeit der Anfechtungsklage, wenn der Kläger die Klage &#8211; trotz entsprechenden Hinweises des Gerichts &#8211; nicht auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellt. Rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 14.12.2011 - 3 K 457/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Dezember/3_K_457_10.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 14.12.2011 &#8211; 3 K 457/10</a> (Umsatzsteuererstattung infolge eines EuGH-Urteils (&#8220;Linneweber/Akritidis&#8221;) als außerordentliche Einkünfte i.S.d. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/34.html" target="_blank" title="&sect; 34 EStG: Au&szlig;erordentliche Eink&uuml;nfte">§ 34 EStG</a> (Abweichung von FG Düsseldorf v. 16.04.2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 K 1764/08" target="_blank" title="FG D&uuml;sseldorf, 16.04.2009 - 11 K 1764/08">11 K 1764/08</a> F, EFG 2009, 1568 und FG Sachsen-Anhalt v. 17.03.2011 &#8211; 5 K 518/09, nv). Revision zugelassen);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2011 - 3 K 154/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Dezember/3_K_154_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2011 &#8211; 3 K 154/11</a> (Kein Kindergeld für ein Kind in der Slowakei, wenn die Kindesmutter für das Kind Familienleistungen in der Slowakei bezieht. Vorläufig nicht rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2011 - 3 K 155/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Dezember/3_K_155_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2011 &#8211; 3 K 155/11</a> (Kindergeld ab August 2010: Kindergeld für Kinder in Polen, wenn die Kindesmutter in Polen wegen Überschreitung der dortigen Einkommensgrenze keine Familienleistungen bezieht. Vorläufig nicht rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 19.01.2011 - 4 K 268/09" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Januar/4_K_268_09.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 19.01.2011 &#8211; 4 K 268/09</a> (Einkommensteuer 2004 &#8211; 2006: Gewinnerzielungsabsicht bei einem im Aufbau befindlichen Reitbetrieb. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X B 35/11" target="_blank" title="BFH, 28.09.2011 - X B 35/11">X B 35/11</a>, BFH-Entscheidung vom 28.09.2011: Zurückverweisung, daher 2. Rechtsgang &#8211; FG-Az.: 4 K 322/11 (noch offen));</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 04.01.2012 - 4 K 211/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2012/Januar/4_K_211_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 04.01.2012 &#8211; 4 K 211/11</a> (Einkommensteuer 2006 und 2007: Betriebsstätte im Sinne des § <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/4.html" target="_blank" title="&sect; 4 EStG: Gewinnbegriff im Allgemeinen">4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG</a>. Vorläufig nicht rechtskräftig);<span id="more-12223"></span></p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 25.08.2011 - 5 K 138/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/August/5_K_138_10.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 25.08.2011 &#8211; 5 K 138/10</a> (Umsatzsteuer 2002: Zur Steuerfreiheit einer Nachlasspflegschaft nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UStG/4.html" target="_blank" title="&sect; 4 UStG: Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen">§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG</a> (ehrenamtliche Tätigkeit). Revision eingelegt, BFH-Az.: V R 31/11);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2011 - 5 K 180/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Dezember/5_K_180_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2011 &#8211; 5 K 180/11</a> (Umsatzsteuer 2007 &#8211; 2009: Für die nichtunternehmerische Nutzung eines am 03.05.1999 angeschafften Kfz, bei dessen Erwerb unter Anwendung von <a href="http://dejure.org/gesetze/UStG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 UStG: Vorsteuerabzug">§ 15 Abs. 1b UStG</a> a.F. nur 50% der Vorsteuern aus den Anschaffungskosten abgezogen wurden, sind gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/UStG/27.html" target="_blank" title="&sect; 27 UStG: Allgemeine &Uuml;bergangsvorschriften">§ 27 Abs. 5 Satz 1 UStG</a> i.V.m. <a href="http://dejure.org/gesetze/UStG/3.html" target="_blank" title="&sect; 3 UStG: Lieferung, sonstige Leistung">§ 3 Abs. 9a Satz 2 UStG</a> a.F. keine unentgeltlichen Wertabgaben anzusetzen. Vorläufig nicht rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 17.11.2011 - 6 K 320/09" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/November/6_K_320_09.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 17.11.2011 &#8211; 6 K 320/09</a> (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2005 und 2006: Zu den Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf an 100%ige Tochtergesellschaften gewährte eigenkapitalersetzende Darlehen i.S.v. § <a href="http://dejure.org/gesetze/GmbHG/32a.html" target="_blank" title="&sect; 32a GmbHG: (weggefallen)">32a</a> GmbH-Gesetz a.F. Revision zugelassen);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 01.12.2011 - 6 K 435/09" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Dezember/6_K_435_09.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 01.12.2011 &#8211; 6 K 435/09</a> (Körperschaftsteuer 2008; Gewerbesteuermessbetrag 2008: Inlandsbezug in § <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/6b.html" target="_blank" title="&sect; 6b EStG: &Uuml;bertragung stiller Reserven bei der Ver&auml;u&szlig;erung bestimmter Anlageg&uuml;ter">6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG</a> ist Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Revision zugelassen);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2011 - 6 K 59/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Dezember/6_K_59_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2011 &#8211; 6 K 59/11</a> (Steuerberaterprüfung 2010/2011: Wiederholung der mündlichen Prüfung aufgrund Verfahrensfehlern. Vorläufig nicht rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 02.01.2012 - 6 K 63/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2012/Januar/6_K_63_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 02.01.2012 &#8211; 6 K 63/11</a> (Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/163.html" target="_blank" title="&sect; 163 AO: Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgr&uuml;nden">§ 163 AO</a> für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2008: Mindestbesteuerung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/10d.html" target="_blank" title="&sect; 10d EStG: Verlustabzug">§ 10d Abs. 2 EStG</a> kann sachliche Unbilligkeit begründen. Revision zugelassen);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Beschluss vom 27.12.2011 - 9 V 280/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Dezember/9_V_280_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Beschluss vom 27.12.2011 &#8211; 9 V 280/11</a> (Einkommensteuer 2004 (Aussetzung der Vollziehung): Bei der Ermittlung des aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvL 14/02" target="_blank" title="BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02">2 BvL 14/02</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvL 2/04" target="_blank" title="2 BvL 2/04 (2 zugeordnete Entscheidungen)">2 BvL 2/04</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvL 13/05" target="_blank" title="2 BvL 13/05 (2 zugeordnete Entscheidungen)">2 BvL 13/05</a>) steuerfrei zu belassenen Anteils des Veräußerungsgewinns gem. §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 EStG: Arten der sonstigen Eink&uuml;nfte">22 Nr.2</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/23.html" target="_blank" title="&sect; 23 EStG: Private Ver&auml;u&szlig;erungsgesch&auml;fte">23 Abs. 1 Nr. 1 EStG</a> sind die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen den Zeiträumen zuzurechnen, in denen sie tatsächlich in Anspruch genommen worden sind (entgegen OFD Magdeburg vom 07.04.2011 S 2256-61-St 222). Beschwerde zugelassen);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 08.11.2011 - 12 K 264/09" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/November/12_K_264_09.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 08.11.2011 &#8211; 12 K 264/09</a> (Einkommensteuer 2007: 1. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Pensionärs mit Versorgungsbezügen bei Ausübung einer selbstständigen Gutachtertätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer. 2. Ermittlung der anteiligen Aufwendungen für ein im Keller gelegenes häusliches Arbeitszimmer. Revision zugelassen).</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht (FG) Niedersachsen" href="http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/" target="_blank">Finanzgericht Niedersachsen</a></p>
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		<title>FG Baden-Württemberg: Kernbrennstoffsteuer verfassungsgemäß und europarechtskonform</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 19:38:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kernbrennstoffsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EU / EG]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>
		<category><![CDATA[KernbrStG]]></category>

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		<description><![CDATA[FG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.01.2012 &#8211; 11 V 2661/11 FG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.01.2012 &#8211; 11 V 4024/11 Presseerklärung des Gerichts: &#8220;Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (11 V 2661/11 und 11 V 4024/11) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>FG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.01.2012 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 V 2661/11" target="_blank" title="FG Baden-W&uuml;rttemberg, 11.01.2012 - 11 V 2661/11">11 V 2661/11</a><br />
FG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.01.2012 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 V 4024/11" target="_blank" title="FG Baden-W&uuml;rttemberg, 11.01.2012 - 11 V 4024/11">11 V 4024/11</a></p>
<p>Presseerklärung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 V 2661/11" target="_blank" title="FG Baden-W&uuml;rttemberg, 11.01.2012 - 11 V 2661/11">11 V 2661/11</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 V 4024/11" target="_blank" title="FG Baden-W&uuml;rttemberg, 11.01.2012 - 11 V 4024/11">11 V 4024/11</a>) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) bestehen.</p>
<p>Zu den gerichtlichen Eilverfahren war es gekommen, nachdem die Betreiberin eines Kernkraftwerks durch Befüllung eines Kernreaktors mit Brennelementen sich selbsttragende Kettenreaktionen ausgelöst und dadurch jeweils den Tatbestand des § 5 Abs. 1 des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen KernbrStG verwirklicht hat. Die Betreiberin hat daran anschließend zwar &#8211; wie es das Gesetz vorsieht &#8211; die Steuer berechnet, angemeldet und auch bezahlt, gegen die als Steuerfestsetzungen wirkenden Anmeldungen jedoch Einsprüche eingelegt. Das für die Festsetzung und Erhebung der Kernbrennstoffsteuer zuständige Hauptzollamt hat daneben gestellte Anträge auf Aufhebung der Vollziehung abgelehnt. Der 11. Senat des Gerichts hat diesen behördlichen Entscheidungen nunmehr beigepflichtet.<span id="more-12198"></span></p>
<p>Zur Begründung haben die bei den Außensenaten in Freiburg tätigen Richter des Gerichts abweichend von ihren Kollegen bei den Finanzgerichten in Hamburg und München unter Berufung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung vertreten, dass es für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Einführung einer Kernbrennstoffsteuer in Form einer Verbrauchsteuer nicht darauf ankommt, ob die Steuer auf die Stromkunden abwälzbar ist oder nicht. Auch vermochte das Gericht keinen Verstoß des Gesetzes gegen grundrechtliche Gewährleistungen zu erkennen. Der Gesetzgeber sei weder aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">Art. 3 Abs. 1 GG</a>) daran gehindert gewesen, den durch Spaltung näher definierter Kernbrennstoffe in Gang gesetzten Verbrauch dieser Stoffe zum Gegenstand einer Steuer zu machen, noch liege eine Verletzung des in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/14.html" target="_blank" title="Art. 14 GG">Art. 14 GG</a> gewährleisteten Eigentumsrechts der Betreiber von Kernkraftwerken vor, sofern es diesen weiterhin möglich sei, ihre kerntechnischen Anlagen rentierlich zu betreiben.</p>
<p>Bei der im Verfahren auf Aufhebung der Vollziehung einer Steuerfestsetzung ausreichenden, aber auch gebotenen summarischen Prüfung verstoße die Anwendung des KernbrStG &#8211; so der Senat weiter &#8211; auch nicht gegen primäres oder sekundäres Europarecht. Insbesondere sei der in diesem Zusammenhang erhobene Einwand, das Gesetz verstoße gegen das Verbot der Erhebung nicht harmonisierter Verbrauchsteuern auf elektrischen Strom, nicht stichhaltig. Auch habe der Gesetzgeber mit dem KernbrStG keine der Verpflichtungen verletzt, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) eingegangen ist.</p>
<p>Es ist damit zu rechnen, dass das mit seinem Antrag gescheiterte Unternehmen mit der vom Gericht zugelassenen Beschwerde den Bundesfinanzhof anrufen wird, wo bereits Beschwerden gegen die anderslautenden Entscheidungen der Finanzgerichte Hamburg und München anhängig sind. Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird allerdings im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz nicht zu erreichen sein. Diese wird erst aufgrund bereits anhängiger &#8211; soweit bekannt aber noch nicht entschiedener &#8211; Klageverfahren herbeigeführt werden können. Erst in solchen Verfahren können die aufgeworfenen Fragen &#8211; möglicherweise unter Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union &#8211; abschließend beurteilt werden.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Baden-Württemberg" href="http://www.fg-baden-wuerttemberg.de/" target="_blank">Finanzgericht Baden-Württemberg</a></p>
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		<title>BdSt lehnt Finanzmarkttransaktionssteuer ab</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/verfassungsrecht/2012/bdst-lehnt-finanzmarkttransaktionssteuer-ab/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 21:33:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzmarkttransaktionssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EU / EG]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lehnt eine Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer ab, da sie weder die Ursache der europäischen Staatsschuldenkrise löst noch eine vertrauensbildende Maßnahme für den Bankensektor sein kann. Vielmehr lenkt sie von den eigentlichen Problemen nur ab und nährt den Verdacht, eine Einnahmequelle für den EU-Haushalt werden zu sollen. Zudem verstößt eine Finanzmarkttransaktionssteuer gegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a> lehnt eine Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer ab, da sie weder die Ursache der europäischen Staatsschuldenkrise löst noch eine vertrauensbildende Maßnahme für den Bankensektor sein kann. Vielmehr lenkt sie von den eigentlichen Problemen nur ab und nährt den Verdacht, eine Einnahmequelle für den EU-Haushalt werden zu sollen. Zudem verstößt eine Finanzmarkttransaktionssteuer gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.</p>
<p>&#8220;Der Erwerb oder der Verkauf eines Wertpapiers per se ist kein Zeichen steuerlicher Leistungsfähigkeit. Trotzdem wird mit einer Finanzmarkttransaktionssteuer unterschiedslos jeder belastet, der eine Finanzmarkttransaktion tätigt, so beispielsweise auch diejenigen, die bei Veräußerungen von Wertpapieren Verluste erleiden. Damit konterkariert eine Finanzmarkttransaktionssteuer den Grundsatz einer gerechten Besteuerung. Dagegen werden sich die Steuerzahler wehren&#8221;, mahnt Dr. <em>Karl Heinz Däke</em>, Präsident des Bundes der Steuerzahler.<span id="more-12196"></span></p>
<p>Darüber hinaus führt sie unweigerlich zu Verzerrungen auf dem Kapitalmarkt und einer Benachteiligung des Finanzplatzes Deutschland sowie zwangsläufig zu einer Diskriminierung bestimmter Anlageformen. &#8220;Schließlich ist es ein Irrglaube, dass durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer &#8216;schädliche Spekulationen&#8217; besonders bestraft würden. Denn eine Steuer kann gar nicht zwischen &#8220;erwünschten&#8221; und &#8220;unerwünschten&#8221; Transaktionen unterscheiden. Sie trifft alle Transaktionen gleichermaßen. Als Folge der steuerlichen Belastung würden dann etwa Anlageinvestitionen unterlassen oder eingeschränkt, auch wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind&#8221;, so <em>Däke</em>.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a></p>
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		<title>FG Schleswig-Holstein: Eingetragene Lebenspartner haben vorläufig Anspruch auf Eintragung der Lohnsteuerklasse III</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-schleswig-holstein-eingetragene-lebenspartner-haben-vorlaufig-anspruch-auf-eintragung-der-lohnsteuerklasse-iii/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 20:41:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgerichtsordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[LohnSt]]></category>

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		<description><![CDATA[FG Schleswig-Holstein Beschluss vom 20.12.2011 - 5 V 223/11 FG Schleswig-Holstein Beschluss vom 09.12.2011 &#8211; 5 V 213/11 Pressemitteilung des Gerichts: &#8220;Nach zwei Beschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. und 20. Dezember 2011 (Aktenzeichen 5 V 213/11 und 5 V 223/11) ist für eingetragene Lebenspartner die nach dem Gesetzeswortlaut nur für Ehegatten geltende Lohnsteuerklasse III &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>FG Schleswig-Holstein Beschluss vom 20.12.2011 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 V 223/11" target="_blank" title="FG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 5 V 223/11">5 V 223/11</a><br />
FG Schleswig-Holstein Beschluss vom 09.12.2011 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 V 213/11" target="_blank" title="FG Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - 5 V 213/11">5 V 213/11</a></p>
<p>Pressemitteilung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Nach zwei Beschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. und 20. Dezember 2011 (Aktenzeichen <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 V 213/11" target="_blank" title="FG Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - 5 V 213/11">5 V 213/11</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 V 223/11" target="_blank" title="FG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 5 V 223/11">5 V 223/11</a>) ist für eingetragene Lebenspartner die nach dem Gesetzeswortlaut nur für Ehegatten geltende Lohnsteuerklasse III &#8211; bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen &#8211; auf der Lohnsteuerkarte vorläufig einzutragen. Das gilt zumindest bis zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von Ehegatten begünstigenden Regelungen im Lohn- und Einkommensteuerrecht (so genanntes Ehegattensplitting) durch das Bundesverfassungsgericht in dort bereits anhängigen Verfahren.</p>
<p>In den entschiedenen Fällen wollte jeweils eine Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011 die nach dem Gesetzeswortlaut Ehegatten vorbehaltene günstigere Lohnsteuerklasse III eintragen lassen. Dies hatte das Finanzamt abgelehnt. Dagegen beantragten die betroffenen Frauen vorläufigen Rechtsschutz beim Finanzgericht. Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts ordnete die vorläufige Eintragung der begehrten Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte an. Dabei ging das Gericht davon aus, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von den Regelungen im Einkommensteuergesetz zur Lohnsteuerklasseneinteilung, die Ehegatten begünstigen, bestehen. Diese Zweifel ergaben sich nach Auffassung des Gerichts insbesondere aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zur Erbschaftsteuer (Az.:<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 611/07" target="_blank" title="BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07: Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaf...">1 BvR 611/07</a> u. a.). In dieser Entscheidung war eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften angenommen worden. <span id="more-12177"></span>Darüber hinaus begründeten aber auch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. Mai 2011 (C -147/08) sowie diverse in jüngerer Zeit ergangene finanzgerichtliche Entscheidungen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden gesetzlichen Regelung. Angesichts der relativ geringen Anzahl betroffener Fälle stand für das Gericht schließlich das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung einer vorläufigen Gewährung der günstigeren Lohnsteuerklasse für eingetragene Lebenspartner bis zur abschließenden Klärung durch das Bundesverfassungsgericht nicht entgegen.</p>
<p>Bereits mit einer öffentlich beachteten (vgl. z.B. den Bericht der Kieler Nachrichten vom 18. August 2011, Seite 15) Entscheidung vom 28. Juni 2011 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 K 217/08" target="_blank" title="3 K 217/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)">3 K 217/08</a>) hatte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht &#8211; seinerzeit vor dem Hintergrund des Grunderwerbsteuerrechts &#8211; erkannt, dass eingetragene Lebenspartner grundsätzlich Ehegatten gleichzustellen seien. Aus diesem Grund ist nach Auffassung des Finanzgerichts § 3 Nr. 4 Grunderwerbsteuergesetz in der bis zum 13. Dezember 2010 geltenden Fassung verfassungswidrig. Diese Vorschrift sah vor, dass Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten grunderwerbsteuerfrei bleiben, solche zwischen eingetragenen Lebenspartnern aber nicht. Mit der genannten Entscheidung hatte das Finanzgericht das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage war erforderlich, weil darüber, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, allein das Bundesverfassungsgericht, nicht aber die Fachgerichte zu entscheiden haben. Das Verfahren ist derzeit noch unter dem Aktenzeichen <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvL 19/11" target="_blank" title="BVerfG, anh&auml;ngiges Verfahren - 1 BvL 19/11">1 BvL 19/11</a> bei dem Bundesverfassungsgericht anhängig.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="FG Schleswig Holstein" href="http://www.schleswig-holstein.de/FG/DE/FG_node.html" target="_blank">FG Schleswig Holstein</a></p>
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