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	<title>STEUERRECHT &#187; EStG</title>
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	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
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		<title>FG Rheinland-Pfalz: Krankheitskosten bei der Einkommensteuer nicht abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung eines Beitragsrückerstattungsanspruchs nicht bei der Krankenversicherung geltend gemacht worden sind</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-rheinland-pfalz-krankheitskosten-bei-der-einkommensteuer-nicht-abzugsfahig-wenn-sie-zur-wahrung-eines-beitragsruckerstattungsanspruchs-nicht-bei-der-krankenversicherung-geltend-gemacht-worden-sin/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 19:15:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

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		<description><![CDATA[FG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 31.01.2012 - 2 V 1883/11 Pressemeldung des Gerichts: &#8220;Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer (ESt) &#8211; Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen Krankenversicherung wegen eines Anspruchs auf Beitragsrückerstattung nicht geltend gemacht werden (Beschluss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>FG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 31.01.2012 - 2 V 1883/11</p>
<p>Pressemeldung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer (ESt) &#8211; Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen Krankenversicherung wegen eines Anspruchs auf Beitragsrückerstattung nicht geltend gemacht werden (Beschluss vom 31. Januar 2012 Az.: 2 V 1883/11 rkr.).</p>
<p>Im Streitfall hatten die Antragsteller (Ast) in ihrer ESt-Erklärung 2009 Krankheitskosten in Höhe von fast 5.000.- € bei den außergewöhnlichen Belastungen (agB) geltend gemacht. Die Frage nach zu erwartenden Versicherungsleistungen beantworteten sie mit &#8220;0&#8243;. Nachdem das Finanzamt (FA) mit dem Einkommensteuerbescheid 2009 die begehrte steuerliche Berücksichtigung versagt hatte, trugen die Ast im Einspruchsverfahren u.a. vor, eine Gegenüberstellung der Erstattungsleistungen im Falle der Einreichung mit denen im Falle der Nichteinreichung ergebe, dass es sowohl für den Fiskus als auch für sie vorteilhafter wäre, die Arztrechnungen nicht einzureichen. Nachdem das FA auch nicht bereit war, die Vollziehung des ESt-Bescheides 2009 auszusetzen, beantragten die Ast die Aussetzung der Vollziehung bei Gericht.<span id="more-12312"></span></p>
<p>Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz hatte weder ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des ESt-Bescheides 2009 noch konnte es eine unbillige Härte erkennen. Es führte u.a. aus, Aufwendungen könnten nur dann agB darstellen, wenn und soweit der Steuerpflichtige hierdurch tatsächlich endgültig wirtschaftlich belastet sei. Eine solche endgültige Belastung trete jedoch dann nicht ein, wenn dem Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang Erstattungszahlungen zufließen würden. Wären erstattete Aufwendungen auch noch als agB abzugsfähig, träte eine nicht gerechtfertigte doppelte Entlastung ein. Flössen dem Steuerpflichtigen zwar keine Erstattungsleistungen zu, hätte er aber einen Anspruch hierauf gehabt und verzichte er auf eine Erstattung um &#8211; wie hier &#8211; eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, nehme dies den Aufwendungen grundsätzlich den Charakter der &#8211; für eine agB notwendigen &#8211; Zwangsläufigkeit. Könnten sich Steuerpflichtige durch Rückgriff auf ihre Versicherung ganz oder teilweise schadlos halten, sei eine Abwälzung der Kosten auf die Allgemeinheit nicht gerechtfertigt.<br />
Der Sonderfall, dass der Verzicht auf den Erstattungsanspruch selbst zwangsläufig oder die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar sei, liege hier nicht vor. Wolle man aus jedem finanziellen Vorteil, der sich aus einem Verzicht der Geltendmachung eines Ersatzanspruches ergebe, die Unzumutbarkeit der Geltendmachung selbst ableiten, so würde dies zu einer vom Wortlaut der Ausnahmevorschrift der agB nicht gedeckten und unzulässigen Ausdehnung des egelungszwecks der Vorschrift führen.<br />
Dem stehe nicht entgegen, dass nach herrschender Meinung Krankheitskosten dann als agB anerkannt würden, wenn gar kein Versicherungsschutz bestanden hätte; dieser Fall liege hier nicht vor.</p>
<p>Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Rheinland-Pfalz" href="http://www.fgrp.justiz.rlp.de" target="_blank">Finanzgericht Rheinland-Pfalz</a></p>
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		<title>Entscheidungen des FG Düsseldorf (03.02.2012)</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/entscheidungen-des-fg-dusseldorf-03-02-2012/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 08:49:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgerichtsordnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Datum von gestern (03.02.2012) veröffentlicht: - FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4599/10 EZ: Keine Gleichbehandlung von &#8220;fiscale partners&#8221; und Ehegatten Nach einer Entscheidung des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als sogenannte &#8220;fiscale partners&#8221; &#8220;wie verheiratet&#8221; anzusehen sind, bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Entscheidungen hat das <a title="Finanzgericht Düsseldorf" href="http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Düsseldorf</a> mit Datum von gestern (03.02.2012) veröffentlicht:</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 - 9 K 4599/10 EZ" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/9_K_4599_10_EZurteil20111206.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4599/10 EZ</a>: Keine Gleichbehandlung von &#8220;fiscale partners&#8221; und Ehegatten</p>
<p>Nach einer Entscheidung des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als sogenannte &#8220;fiscale partners&#8221; &#8220;wie verheiratet&#8221; anzusehen sind, bei der Eigenheimzulage Eheleuten nicht gleichgestellt.</p>
<p>Im Streitfall begehrten zwei nicht eheliche Lebensgefährten im Rahmen der Gewährung von Eigenheimzulage wie Eheleute behandelt zu werden. Die Steuerpflichtigen hatten für das Objekt in den Niederlanden bereits die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs genutzt. Zudem hatten sie in den Niederlanden einen notariellen Vertrag geschlossen, wonach sie als &#8220;fiscale partners&#8221; nach niederländischem Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden.</p>
<p>Das Finanzamt und in der Folge der 9. Senat des Finanzgerichts sind dem Antrag der Steuerpflichtigen aus zwei Gründen nicht gefolgt. Zum einen war bereits in den Niederlanden im Rahmen der dortigen Steuerveranlagung eine Steuervergünstigung für das Haus in Anspruch genommen worden. Daher sei hinsichtlich dieser Immobilie ein Objektverbrauch eingetreten. Zudem können nach Auffassung des Finanzgerichts die Eheleute nicht im Inland wie Eheleute behandelt werden. Zwar würden die Kläger aufgrund des notariellen Vertrags in den Niederlanden nach Art 1.2 Wet inkomstenbelasting 2001 für Zwecke der Einkommensteuer &#8220;wie Verheiratete&#8221; behandelt. Ungeachtet der Tatsache, dass die Kläger nicht die Förderung für ein Folgeobjekt, sondern eine zweite Förderung für ein Erstobjekt beantragten, sehe das Eigenheimzulagegesetz eine Förderung für verschieden geschlechtliche &#8220;fiscale partners&#8221; aber nicht vor. Dies sei auch mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">Art. 3 Abs. 1 GG</a> vereinbar.<span id="more-12307"></span></p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 03.08.2011 - 11 K 1179/09 H" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/11_K_1171_09_Hgerichtsbescheid20110803.html" target="_blank">FG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 03.08.2011 &#8211; 11 K 1179/09 H</a>: Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform</p>
<p>Nach einer Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf verstößt der Steuerabzug bei ausländischen Künstlern, die in einer Diskothek in Deutschland auftreten, nicht gegen EU-Recht. Im Streitfall traten in einer Diskothek zahlreiche ausländische Künstler auf. Freistellungsbescheinigungen wurden von diesen nicht vorgelegt. Der Betreiber der Diskothek wurde daraufhin nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/50a.html" target="_blank" title="&sect; 50a EStG: Steuerabzug bei beschr&auml;nkt Steuerpflichtigen">50a Abs.4 Satz 1 Nr. 1 Abs. 5 Satz 5 EStG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/EStDV/73g.html" target="_blank" title="&sect; 73g EStDV: Haftungsbescheid">§ 73g EStDV</a> in der in den Streitjahren 2004 bis 2006 geltenden Fassung für die nicht abgeführte Abzugsteuer in Haftung genommen.</p>
<p>Der 11. Senat hat die Haftungsinanspruchnahme als rechtmäßig eingestuft. Insbesondere verstießen das Steuerabzugsverfahren und die Haftung nicht gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht. Die deutsche Finanzverwaltung müsse sich nicht darauf verweisen lassen, ihre Steuerforderung im Wege der zwischenstaatlichen Amtshilfe nach der EG-Beitreibungsrichtlinie zu realisieren. Sie könne stattdessen den Betreiber der Diskothek, der den Steuerabzug nicht vorgenommen hat, in Haftung nehmen. Allerdings sei die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer um die in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben der ausländischen Künstler - hier der Reisekosten - zu mindern, was das Finanzamt zwischenzeitlich durch entsprechende Änderungsbescheide getan habe.</p>
<p>Weitere aktuelle Entscheidung</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 07.09.2011 - 4 K 803/11 Erb" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/4_K_803_11_Erburteil20110907.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 07.09.2011 &#8211; 4 K 803/11 Erb</a> (Gegenstand des erbschaftsteuerlichen Erwerbs bei einem streitigen Pflichtteilsanspruch);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 07.12.2011 - 7 K 3027/11 GE" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/7_K_3027_11_GEurteil20111207.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 07.12.2011 &#8211; 7 K 3027/11 GE</a> (Grunderwerbsteuerpflicht hinsichtlich der Einbringung des Sonderbetriebsvermögens bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.10.2011 - 8 K 3811/09 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/8_K_3811_09_Eurteil20111006.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 06.10.2011 &#8211; 8 K 3811/09 E</a> (Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Beteiligungsgrenze des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/17.html" target="_blank" title="&sect; 17 EStG: Ver&auml;u&szlig;erung von Anteilen an Kapitalgesellschaften">§ 17 Abs. 1 EStG</a> auf 1%);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 - 9 K 4360/09 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/9_K_4360_09_Eurteil20111206.html" target="_blank" class="broken_link">FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4360/09 E</a> (Versteuerung eines Veräußerungsgewinns bei einer Call-Put-Option);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 18.01.2012 - 15 K 1556/11 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2012/15_K_1556_11_Eurteil20120118.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 18.01.2012 &#8211; 15 K 1556/11 E</a> (Zahlung einer Kapitalabfindung aus berufständischer Versorgungseinrichtung als &#8220;andere Einkünfte&#8221; i.S.d. § <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 EStG: Arten der sonstigen Eink&uuml;nfte">22 Nr. 1 Satz 3</a> a) aa) EStG);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 13.07.2011 - 15 K 1899/10 Kg" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/15_K_1899_10_Kgurteil20110713.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 13.07.2011 &#8211; 15 K 1899/10 Kg</a> (Differenzkindergeld eines in den Niederlanden beschäftigten und dort sozialversicherten, aber in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmers);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 17.03.2010 - 15 K 3625/08 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2010/15_K_3625_08_Eurteil20100317.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 17.03.2010 &#8211; 15 K 3625/08 E</a> (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Klagefrist).</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Düsseldorf" href="http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Düsseldorf</a></p>
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		</item>
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		<title>Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:49:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnermittlung]]></category>
		<category><![CDATA[Land- und Forstwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof (BRH) sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Wie es in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (BT-Drucks. 17/8428) des Bundesrechungshofes heißt, ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bundesrechnungshof (BRH)" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof (BRH)</a> sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Wie es in einer von der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> vorgelegten Unterrichtung (<a title="BT-Drucksache 17/8428 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708428.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/8428</a>) des Bundesrechungshofes heißt, ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.<span id="more-12305"></span></p>
<p>Der Bundesrechnungshof erkennt zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, ist jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wird eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesrechnungshof (BRH)" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof (BRH)</a><br />
<a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
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		<title>FG Münster: Kosten des Erststudiums keine Werbungskosten</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-munster-kosten-des-erststudiums-keine-werbungskosten/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:32:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

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		<description><![CDATA[FG Münster Urteil vom 20.12.2011 &#8211; 5 K 3975/09 F Pressemitteilung des Gerichts: &#8220;Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 20. Dezember 2011 (5 K 3975/09 F) entschieden, dass Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Etwas anderes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="FG Münster Urteil vom 20.12.2011 - 5 K 3975/09 F" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2011/5_K_3975_09_Furteil20111220.html" target="_blank">FG Münster Urteil vom 20.12.2011 &#8211; 5 K 3975/09 F</a></p>
<p>Pressemitteilung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 20. Dezember 2011 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 K 3975/09" target="_blank" title="FG M&uuml;nster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09">5 K 3975/09</a> F) entschieden, dass Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Damit ist der Abzug von Studienkosten nicht nur der Höhe nach auf jährlich 4.000 EUR beschränkt. Da es im Bereich der Sonderausgaben keinen sog. Verlustvortrag gibt, können Studenten, die während der Ausbildung nur wenig Geld verdienen, die angefallenen Studienkosten auch nicht später, wenn sie höhere Einkünfte erzielen, steuerlich nutzen.</p>
<p>Der Kläger war im Streitjahr 2007 Student und erzielte lediglich geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (ca. 1.600 EUR). Für einen Studienaufenthalt im Ausland hatte er verschiedene Kosten getragen, die er in seiner Steuererklärung als (vorweggenommene) Werbungskosten in Höhe von ca. 18.600 EUR geltend machte. Das Finanzamt berücksichtigte die Studienkosten lediglich als Sonderausgaben (<a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/10.html" target="_blank" title="&sect; 10 EStG">§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG</a>) in Höhe von 4.000 EUR. Außerdem lehnte es ab, einen Verlustvortrag in Höhe der weiteren Aufwendungen des Klägers für das Folgejahr festzustellen. So konnte der Kläger, der nach Abschluss des Studiums im Jahr 2008 als Assistent eines Vertriebsvorstandes arbeitete, die Aufwendungen für das Studium auch 2008 steuerlich nicht nutzen.<span id="more-12297"></span></p>
<p>Der 5. Senat bestätigte die Auffassung des Finanzamtes. Zur Begründung verwies er auf das am 14. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011. Hiernach ergebe sich mit Wirkung zum 1. Januar 2004 ausdrücklich, dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium keine Werbungskosten darstellten, wenn die Berufsausbildung bzw. das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinde (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/12.html" target="_blank" title="&sect; 12 EStG">12 Nr. 5</a> i.V.m. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/9.html" target="_blank" title="&sect; 9 EStG: Werbungskosten">§ 9 Abs. 6 EStG</a> in der Fassung des BeitrRLUmsG).</p>
<p>Einen Verfassungsverstoß sah der 5. Senat in der gesetzlichen Neuregelung trotz der darin vorgesehenen Rückwirkung zum 1. Januar 2004 nicht. Diese sog. echte Rückwirkung sei ausnahmsweise zulässig. Der Gesetzgeber habe mit der Zuordnung der Aufwendungen zu den Sonderausgaben lediglich die Rechtslage rückwirkend festgeschrieben, die bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der einhelligen Rechtsanwendungspraxis entsprochen habe. Auch habe der Kläger kein schutzwürdiges Vertrauen in die Abzugsfähigkeit seiner Aufwendungen als (vorweggenommene) Werbungskosten bilden können. Schutzwürdiges Vertrauen in eine Rechtslage aufgrund einer höchstrichterlichen Rechtsprechung entstehe allenfalls dann, wenn es sich um eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung handele. Als eine solche gefestigte, langjährige Rechtsprechung sei die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes anzusehen, in der er die Kosten des Erststudiums als Sonderausgaben angesehen habe, nicht hingegen die spätere Fortentwicklung bzw. Änderung dieser Rechtsprechung zugunsten der Einordnung als Werbungskosten.</p>
<p>Die Neuregelung verstößt nach Auffassung des 5. Senates auch nicht gegen das objektive oder subjektive Nettoprinzip. Die Kosten für die Erstausbildung seien gemischt und nicht zwangsläufig allein beruflich veranlasst. Ein unmittelbarer Anknüpfungspunkt des Erststudiums an eine spätere berufliche Tätigkeit fehle regelmäßig. Der Gesetzgeber habe daher mit der Zuweisung dieser Aufwendungen zum Bereich der Sonderausgaben eine in seinem Gestaltungsspielraum liegende Wertung vorgenommen.</p>
<p>Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Münster" href="http://www.fg-muenster.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Münster</a></p>
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		<item>
		<title>BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 &#8211; IV A 3 &#8211; S 0160/11/10001 -</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bmf-schreiben-vom-30-januar-2012-iv-a-3-s-01601110001/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:27:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen Mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 &#8211; IV A 3 &#8211; S 0160/11/10001 &#8211; wurden ausführliche Regelungen zur Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO bei Ehegatten und zur Erstattungsberechtigung sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erstattungsanspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">§ 37 Abs. 2 AO</a> bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen</p>
<p>Mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 &#8211; IV A 3 &#8211; S 0160/11/10001 &#8211; wurden ausführliche Regelungen zur Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">§ 37 Abs. 2 AO</a> bei Ehegatten und zur Erstattungsberechtigung sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von Steuerzahlungen in Nachzahlungsfällen getroffen.</p>
<p>Hinweis: Mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 wurde der Anwendungserlass zu § <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">37</a> Abgabenordnung (AEAO zu § 37) neu gefasst. Die allgemeinen Grundsätze zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und insbesondere zum steuerlichen Erstattungsanspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">§ 37 Abs. 2 AO</a> werden nun unter Berücksichtigung der einschlägigen BFH-Rechtsprechung eingehender als bisher dargestellt.<span id="more-12294"></span></p>
<p>Erstattungsanspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">§ 37 Abs. 2 AO</a> bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen [PDF, 95 KB]<br />
<a title="Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/013.html" target="_blank">Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO)</a></p>
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		</item>
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		<title>BFH zu einem Fußballspieler als Wirtschaftsgut</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bfh-zu-einem-fusballspieler-als-wirtschaftsgut/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 18:46:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbilanz]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
		<category><![CDATA[EU / EG]]></category>

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		<description><![CDATA[BFH-Urteil vom 14.12.2011 &#8211; I R 108/10 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 9: &#8220;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14. Dezember 2011 I R 108/10 seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1992 bestätigt, nach der Vereine der Fußball-Bundesliga Ablösezahlungen an andere Vereine für den Wechsel von Spielern nicht sofort steuerwirksam als Betriebsausgaben absetzen können. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="BFH-Urteil vom 14.12.2011 - I R 108/10" href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=25289&amp;linked=urt" target="_blank">BFH-Urteil vom 14.12.2011 &#8211; I R 108/10</a></p>
<p>Pressemitteilung des <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofs (BFH)</a> Nr. 9:</p>
<p>&#8220;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14. Dezember 2011 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 108/10" target="_blank" title="BFH, 14.12.2011 - I R 108/10">I R 108/10</a> seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1992 bestätigt, nach der Vereine der Fußball-Bundesliga Ablösezahlungen an andere Vereine für den Wechsel von Spielern nicht sofort steuerwirksam als Betriebsausgaben absetzen können. Die Vereine müssen vielmehr in ihren Bilanzen für die exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem jeweiligen Spieler ein immaterielles Wirtschaftsgut in Höhe der Ablösezahlungen zuzüglich etwaiger Provisionszahlungen an Spielervermittler ausweisen und können dieses entsprechend der Vertragslaufzeit abschreiben.</p>
<p>Diese Rechtsprechung war von dem klagenden Bundesliga-Verein u.a. deshalb in Frage gestellt worden, weil sie seiner Auffassung nach den Gegebenheiten nach dem sog. &#8220;Bosman&#8221;-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 1995 nicht mehr gerecht werde und weil sie auf eine verfassungswidrige Bilanzierung von &#8220;Humankapital&#8221; hinauslaufe.<span id="more-12285"></span></p>
<p>Nach Auffassung des BFH ist das Steuerbilanzrecht demgegenüber gehalten, die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem entstandenen Markt für den &#8220;Einkauf&#8221; und den &#8220;Verkauf&#8221; von Profispielern abzubilden. Vor dem Hintergrund dieses Marktes stellt die vom Deutschen Fußballbund verbandsrechtlich abgesicherte exklusive Einsatzmöglichkeit eines Spielers eine eigenständige vermögenswerte Position des verpflichtenden Vereins dar, die bei der Bilanzierung berücksichtigt werden muss. Solange die Verhältnisse auf dem Lizenzspielermarkt selbst nicht als rechts- oder sittenwidrig angesehen werden, kann eine daran anknüpfende Bilanzierung und Besteuerung nicht als Verfassungsverstoß gewertet werden.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhof (BFH)</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Monatsbericht des BMF für Januar 2012</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/monatsbericht-des-bmf-fur-januar-2012/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/monatsbericht-des-bmf-fur-januar-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 07:20:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[(Staats-) Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
		<category><![CDATA[EU / EG]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute den Monatsbericht für Januar 2012 veröffentlicht: &#8220;Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben am 9. Dezember 2011 beschlossen, die Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion an entscheidenden Stellen zu verbessern. Mit einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag erlegen sich die Länder weitreichende Selbstverpflichtungen zur Haushaltskonsolidierung auf, die &#8211; in Anlehnung an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a title="Bundesministerium der Finanzen (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/" target="_blank">Bundesministerium der Finanzen (BMF)</a> hat heute den Monatsbericht für Januar 2012 veröffentlicht:</p>
<p>&#8220;Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben am 9. Dezember 2011 beschlossen, die Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion an entscheidenden Stellen zu verbessern. Mit einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag erlegen sich die Länder weitreichende Selbstverpflichtungen zur Haushaltskonsolidierung auf, die &#8211; in Anlehnung an die deutsche Schuldenbremse &#8211; das Vertrauen der Finanzmärkte durch ihre Verbindlichkeit stärken.</p>
<p>In den Artikeln des Monatsberichts finden Sie diesen Monat darüber hinaus einen Bericht zur Entwicklung der Steuereinnahmen 2011, einen Bericht zu den Sanierungsvereinbarungen des Stabilitätsrates mit 4 Bundesländern und einen Artikel über den dritten Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.<span id="more-12277"></span></p>
<p><a title="Übersichten und Termine" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/uebersichten-und-termine/node.html?__nnn=true" target="_blank">Editorial<br />
Übersichten und Termine</a><br />
<a title="Finanzwirtschaftliche Lage" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/uebersichten-und-termine/ut1-finanzwirtschaftliche__lage/node.html?__nnn=true" target="_blank">Finanzwirtschaftliche Lage</a><br />
<a title="Steuereinnahmen von Bund und Ländern im Dezember 2011" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/uebersichten-und-termine/ut2-Steuereinnahmen__Bund__und__Laender/node.html?__nnn=true" target="_blank">Steuereinnahmen von Bund und Ländern im Dezember 2011</a><br />
<a title="Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/uebersichten-und-termine/ut3-kreditaufnahme__des__bundes/node.html?__nnn=true" target="_blank">Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes</a><br />
<a title="Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/uebersichten-und-termine/ut4-konjunkturentwicklung/node.html?__nnn=true" target="_blank">Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht</a><br />
<a title="Entwicklung der Länderhaushalte bis November 2011" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/uebersichten-und-termine/ut5-entwicklung__laenderhaushalte/node.html?__nnn=true" target="_blank">Entwicklung der Länderhaushalte bis November 2011</a><br />
<a title="Termine, Publikationen" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/uebersichten-und-termine/ut7-termine/node.html?__nnn=true" target="_blank">Termine, Publikationen</a><br />
<a title="Analysen und Berichte" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/analysen-und-berichte/node.html?__nnn=true" target="_blank">Analysen und Berichte</a><br />
<a title="Sanierungsvereinbarungen des Stabilitätsrates mit den Ländern" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/analysen-und-berichte/b01-Sanierungsvereinbarungen-des-Stabilitaetsrates/node.html?__nnn=true" target="_blank">Sanierungsvereinbarungen des Stabilitätsrates mit den Ländern</a><br />
<a title="Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Kalenderjahr" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/analysen-und-berichte/b02-Steuereinnahmen-des-Bundes-und-der-L_C3_A4nder-Kalenderjahr-2011/node.html?__nnn=true" target="_blank">Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Kalenderjahr</a><br />
<a title="Dritter Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/analysen-und-berichte/b03-Dritter-Bericht-zur-Tragfaehigkeit-der-oeffentlichen-Finanzen/node.html?__nnn=true" target="_blank">Dritter Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen</a><br />
<a title="Die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 9. Dezember 2011" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/analysen-und-berichte/b04-Die-Beschluesse-des-Europaeischen-Rates-vom-9-Dezember-2011/node.html?__nnn=true" target="_blank">Die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 9. Dezember 2011</a><br />
<a title="Statistiken und Dokumentationen" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/statistiken-und-dokumentationen/node.html?__nnn=true" target="_blank">Statistiken und Dokumentationen</a><br />
<a title="Übersichten und Grafiken zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/statistiken-und-dokumentationen/01-finanzwirtschaftliche-entwicklung/node.html?__nnn=true" target="_blank">Übersichten und Grafiken zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung</a><br />
<a title="Übersichten und Grafiken zur Entwicklung der Länderhaushalte" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/statistiken-und-dokumentationen/02-laenderhaushalte/node.html?__nnn=true" target="_blank">Übersichten und Grafiken zur Entwicklung der Länderhaushalte</a><br />
<a title="Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/statistiken-und-dokumentationen/03-gesamtwirtschaftliche-entwicklung/node.html?__nnn=true" target="_blank">Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung</a><br />
<a title="Monatsbericht des BMF Januar 2012 [PDF, 2826 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2012/01/inhalt/Monatsbericht-Januar-2012,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Monatsbericht des BMF Januar 2012 [PDF, 2826 KB]</a>&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesministerium der Finanzen (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/" target="_blank">Bundesministerium der Finanzen (BMF)</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BMF-Schreiben vom 26. Januar 2012 &#8211; IV C 3 &#8211; S 2221/09/10013 :001 -</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bmf-schreiben-vom-26-januar-2012-iv-c-3-s-22210910013-001/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 18:17:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorsorgeaufwendungen, Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags; Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2012 und Ergänzung für den Veranlagungszeitraum 2011 Für die Aufteilung der von Arbeitnehmern geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) sind die Aufteilungsmaßstäbe für den Zeitraum 2012 angepasst worden. Außerdem wurden die bei der Höchstbetragsberechnung für die Altersvorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 3 EStG erforderlichen Arbeitgeberanteile ab [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vorsorgeaufwendungen, Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags; Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2012 und Ergänzung für den Veranlagungszeitraum 2011</p>
<p>Für die Aufteilung der von Arbeitnehmern geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) sind die Aufteilungsmaßstäbe für den Zeitraum 2012 angepasst worden. Außerdem wurden die bei der Höchstbetragsberechnung für die Altersvorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 3 EStG erforderlichen Arbeitgeberanteile ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ergänzt.<span id="more-12274"></span></p>
<p><a title="Vorsorgeaufwendungen, Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags; Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2012 und Ergänzung für den Veranlagungszeitraum 2011 [PDF, 48 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/045__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Vorsorgeaufwendungen, Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags; Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2012 und Ergänzung für den Veranlagungszeitraum 2011 [PDF, 48 KB]</a></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BdSt fordert weiter den Abbau der Kalten Progression</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bdst-fordert-weiter-den-abbau-der-kalten-progression/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bdst-fordert-weiter-den-abbau-der-kalten-progression/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 16:58:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Veranlagung / Tarif]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert angesichts der hohen Steuereinnahmen, die geplanten Korrekturen am Lohn- und Einkommensteuertarif vorzuziehen und zu erweitern. Im Dezember erzielte der Fiskus die höchsten Steuereinnahmen im Jahr 2011. Damit zahlten die Deutschen innerhalb eines Monats so viele Steuern wie noch nie zuvor. &#8220;Bei aller Euphorie für die gute Einnahmesituation darf nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a> fordert angesichts der hohen Steuereinnahmen, die geplanten Korrekturen am Lohn- und Einkommensteuertarif vorzuziehen und zu erweitern. Im Dezember erzielte der Fiskus die höchsten Steuereinnahmen im Jahr 2011. Damit zahlten die Deutschen innerhalb eines Monats so viele Steuern wie noch nie zuvor.</p>
<p>&#8220;Bei aller Euphorie für die gute Einnahmesituation darf nicht vergessen werden, dass die Steuerzahler in Deutschland für dieses Plus gesorgt haben. Auch deshalb ist es Zeit, die Steuerzahler am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen“, fordert <em>Reiner Holznagel</em>, Vizepräsident des Steuerzahlerbundes. Mit dem Gesetzentwurf zum Abbau der Kalten Progression macht die Regierungskoalition zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, jedoch bleibt er hinter den Erfordernissen zurück. Zum einen sollen die Korrekturen am Tarif erst im Jahr 2013 bzw. 2014 wirken, zum anderen sind die geplanten Änderungen viel zu gering, um die Kalte Progression vollständig auszugleichen. &#8220;Angesichts der Rekordeinnahmen wie im Dezember mit über 70 Mrd. Euro sind die geplanten Korrekturen in Höhe von 6 Mrd. Euro im Jahr alles andere als ein großer Wurf. An dieser Stelle muss die Koalition nachlegen. Nicht nur, weil sie dazu die finanziellen Möglichkeiten hat, sondern auch, um die negativen Wirkungen der Kalten Progression vollständig abzubauen. Gerade bei steigender Inflation ist dies für kleinere und mittlere Einkommen umso wichtiger&#8221;, so <em>Holznagel</em>.<span id="more-12271"></span></p>
<p>Gleichzeitig fordert der Bund der Steuerzahler von der Regierungskoalition, endlich ihre Sparpläne umzusetzen. Die Senkung der Netto-Neuverschuldung konnte nur realisiert werden, weil die Einnahmen für den Fiskus deutlich angestiegen sind.</p>
<p><em>Reiner Holznagel</em>: &#8220;Es ist unredlich, wenn die Regierung sich selbst eine erfolgreiche Haushaltspolitik zuspricht. Sie wollte mit vielen Sparvorhaben die Ausgaben des Bundes kürzen, um so eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Diesen Ankündigungen sind aber kaum Taten gefolgt. Allein die Steuerzahler haben zur verbesserten Lage des Haushalts beigetragen, indem sie so viele Steuern zahlen mussten wie nie zuvor. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung muss aber entschlossen auf der viel zu hohen Ausgabenseite ansetzen!&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BMF-Schreiben vom 24. Januar 2012 &#8211; IV B 3 &#8211; S 2411/07/10016 -</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bmf-schreiben-vom-24-januar-2012-iv-b-3-s-24110710016/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bmf-schreiben-vom-24-januar-2012-iv-b-3-s-24110710016/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 18:46:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12250</guid>
		<description><![CDATA[Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (§ 50d Abs. 3 EStG) Hierzu: BMF-Schreiben vom 24. Januar 2012. Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (§ 50d Abs. 3 EStG) [PDF, 104 KB] Bundesfinanzministerium (BMF)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (<a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/50d.html" target="_blank" title="&sect; 50d EStG: Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der &sect;&sect; 43b und 50g">§ 50d Abs. 3 EStG</a>)</p>
<p>Hierzu: BMF-Schreiben vom 24. Januar 2012.<span id="more-12250"></span></p>
<p><a title="Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (§ 50d Abs. 3 EStG) [PDF, 104 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Allgemeine__Informationen/001__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (§ 50d Abs. 3 EStG) [PDF, 104 KB]</a></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bmf-schreiben-vom-24-januar-2012-iv-b-3-s-24110710016/feed/</wfw:commentRss>
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