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Diese historische Entwicklung hat mit dem Steuerrecht im modernen Rechtsstaat nur noch bedingt etwas gemein. Zwar sind die Grundstrukturen des heutigen Steuerrechts in der Geschichte angelegt, doch führt die Vielzahl der heutigen steuerrechtlichen Funktionen (Finanzierungsfunktion, Steuerungs- / Lenkungsfunktion, Umverteilungsfunktion, etc.) zu einem komplexen und meist tief verworrenen System der Besteuerung.

Steuern sind nach heutigem (bundesdeutschem) Verständnis “Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft” und “die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein” (§ 3 Abs. 1 AO). Der Oberbegriff ist Abgabe. Andere Abgeben sind Gebühren und Beiträge1. Gebühren sind dabei mit einer individuellen Gegenleistung verbunden, wie die Gebühr für einen Personalausweis2 und Beiträge als hoheitliche Aufwendungsersatzleistungen für abstrakte Nutzungsmöglichkeiten, wie etwa: Semesterbeitrag, Anlieger- und Erschließungsbeiträge3. Daneben existieren noch die Sonderabgaben4.

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Weiterführende Literatur: Tipke/Lang Steuerrecht, 19. Aufl., Köln 2008; Birk Steuerrecht, 11. Aufl., Heidelberg 2008; Lippross Allgemeines Steuerrecht, 10. Aufl., Münster/Köln 2003; Lippross/Kreft Einkommensteuerrecht, 10. Aufl., Münster/Köln 2003; Grashoff Steuerrecht 2008, 4. Aufl., München 2007; Stobbe Steuern kompakt, 6. Aufl., Sternenfels 2008; Kudert Steuerrecht leicht gemacht, 3. Aufl., Berlin 2007; Schmidt Einkommensteuergesetz (EStG), 27. Aufl., München 2008; Kirchhof EStG KompaktKommentar Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., Heidelberg 2008.

Reformvorschläge: Kirchhof Einkommensteuer-Gesetzbuch. Ein Vorschlag zur Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer, Heidelberg 2003; Rose Entwurf eines Einkommensteuergesetzes 2015, Heidelberg 2002; Berliner Entwurf der FDP, Die neue Einkommensteuer. Niedrig, einfach, gerecht, Berlin 2003; Mitschke Erneuerung des deutschen Einkommensteuerrechts, Gesetzestextentwurf und Begründung, Köln 2004; Elicker Entwurf einer proportionalen Netto-Einkommensteuer, Köln 2004; Kölner Entwurf eines Einkommensteuergesetzes von Joachim Lang u.a., Köln 2005.
Zusammenfassend und kommentierend: Tipke Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwarr!?, Rechtsreform statt Stimmenfangpolitik, Köln 2006.

              

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  1. Lang in: Tipke/Lang Steuerrecht, 19. Aufl., Köln 2008, § 3 Rn. 15. [zurück]
  2. Lang in: Tipke/Lang § 3 Rn. 20. [zurück]
  3. Lang in: Tipke/Lang § 3 Rn. 23. [zurück]
  4. Lang in: Tipke/Lang § 3 Rn. 24. [zurück]
  5. Wird fortgesetzt. [zurück]