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Das Steuerrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es in der Vielfalt der einzelenen Rechtsgebiete eine ganz besondere Stellung einnimmt. Kein anderes Gebiet übt zugleich eine solche Ausstrahlungswirkung auf umliegende Rechtsgebiete aus1.

Ebenso wirkt – vom Strafrecht vielleicht einmal abgesehen – das Steuerrecht wie kein weiteres Rechtsgebiet auch psychologisch auf die Gesellschaft ein. “Schlechte” oder “ungerechte” Steuergesetzgebung senkt direkt die gemeinschaftliche Hemmschwelle, Steuern zu vermeiden zu suchen oder gar bis hin zur Steuerhinterziehung, die sogleich in der Gesellschaft eher als Kavaliersdelikt gesehen wird und nicht als moralisch verwerflich Tat2. Bereits mit der Geburt tritt der Mensch in das Steuerrechtverhältnis ein, das ihn ein Leben lang begleiten wird (“Von der Wiege bis zur Bahre”). Diese “Lebenslänglichkeit” verursacht bei vielen Steuerzahlern ein besonderes emotionales und nicht immer rationales Verhältnis zum Steuerrecht.

Der heutige Stand der Steuerrechtsforschung kann sicherlich auf eine mehrere Jahrtausende währende historische Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Diese Entwicklung hat einige Irrtümer hinter sich gelassen und viele Neuerungen und Ideen hervorgebracht. Jedoch sind erstaunlicherweise viele Probleme und Aspekte, die bereits früher in der steuerrechtlichen Geschichte für Aufruhr und Unmut sorgten, bis heute gleich geblieben und ungelöst und stellen so auch heute noch die grundsätzlichen Probleme des modernen Steuerrechts dar…           

                

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  1. Vgl. etwa Knobbe-Keuk, Das Steuerrecht – eine unerwünschte Rechtsquelle des Gesellschaftsrechts?, Köln 1986. [zurück]
  2. Lang in: Tipke/Lang Steuerrecht, 19. Aufl., Köln 2008, § 1 Rn. 4 ff. [zurück]