Zehn hessische Vorschläge für ein einfacheres Steuerrecht
1. April 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Zehn hessische Vorschläge für ein einfacheres Steuerrecht: Schluss mit der Fülle von Ausnahmen und Einzelfallregelungen Undurchsichtiges Steuerdickicht durch klare Normen ersetzen.
Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar hat gestern in Wiesbaden 10 Vorschläge für ein einfacheres Steuerrecht vorgelegt. Leitgedanke der hessischen Reformideen ist die Einsicht, dass die Steuerzahler, die Finanzverwaltungen und die Finanzgerichte derzeit mit dem extrem komplizierten deutschen Steuerrecht überfordert sind. “Die Steuererklärungsformulare verstehen von Jahr zu Jahr weniger Menschen, in den Ämtern verursachen steuerliche Kleinbeträge oft riesigen Verwaltungsaufwand, und die Finanzgerichte stöhnen über eine kaum noch zu bewältigende Zahl kleinteiliger Streitigkeiten, die dazu führt, dass die Befassung mit wirklich ertragreichen Steuerquellen nicht stattfindet”, beschrieb der Minister den beklagenswerten Ist-Zustand. Weimar weiter: “Je undurchsichtiger das Steuerdickicht mit Ausnahmen und Einzelfallregelungen, desto eifriger gestaltet sich die Suche nach Schlupflöchern und sogenannten Steuersparmodellen.”
Dem Minister zufolge geht es bei den hessischen Vorschlägen nicht darum, wie in der Vergangenheit mit zum Teil revolutionären Einfachsteuer-Konzepten zu scheitern. Vielmehr wolle Hessen dazu beitragen, das Steuerrecht ganz gezielt in den sogenannten Massenverfahren wie “Ehe und Familie” und “Arbeitnehmer” zu entrümpeln. “Unsere zehn Vorschläge sind präzise ausgearbeitete Gesetzesvorschläge. Sie sind – entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt - sehr rasch umzusetzen, ohne verfassungs- oder europarechtliche Vorgaben zu verletzen.”
Weimar nannte als besonders prägnantes Beispiel die Kinderfreibeträge für volljährige Kinder. Derzeit müssen die Eltern von 3,5 Millionen volljährigen Kindern deren Einkünfte und Bezüge in die Steuererklärung und den Kindergeldantrag eintragen, obwohl diese unter der steuerlichen Freigrenze von 8004 Euro liegen und somit für die Besteuerung irrelevant sind. Nur bei einem Prozent der Kinder in der Ausbildung entfällt letztlich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag, weil diese Grenze überschritten ist. “Erhalten Kinder in der Ausbildung unabhängig von den eigenen Einkünften Kindergeld und Freibetrag, entfällt ein hoch kompliziertes, vom Bundesrechnungshof bereits kritisiertes Berechnungsverfahren.”
Ähnlich aufwendig, betrugsanfällig und selten nachprüfbar sind nach Angaben des Ministers zahlreiche weitere Bestimmungen, die dem Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit folgen. So zum Beispiel die Veranlagung von Eheleuten, der Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer, der Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie die steuerrechtliche Behandlung von Unterhaltszahlungen ins Ausland.
Weimar kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Versuche, das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen, immer wieder auch an der Forderung gescheitert seien, möglichst viel Einzelfallgerechtigkeit bei der Steuerveranlagung walten zu lassen. Es gelte, endlich Abschied zu nehmen von der Vorstellung, bei der Steuerfestsetzung jedem Steuerbürger 100prozentig gerecht werden zu müssen. “Dieser Irrglaube produzierte tonnenschwere Berge ungeprüfter Einzelbelege, führte zu endlosen Streitigkeiten über individuelle Anspruchsvoraussetzungen und lähmte die Effizienz unserer Steuerbehörden”, so Weimar.
Der Minister sprach sich dafür aus, die Fülle bürokratischer Einzelfallregelungen abzuschaffen, da diese oft manipulierbar und kaum nachprüfbar seien. Stattdessen brauche das deutsche Steuerrecht klare Normen und stringente Pauschalierungen. “Hessen zeigt einen gangbaren Weg aus dem Steuerdschungel”, unterstrich Weimar. Gewinner seien nicht nur die Steuerzahler, die erheblich weniger bürokratischen Aufwand beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen hätten, sondern auch die Finanzverwaltungen und Gerichte, für die die Umsetzung der hessischen Vorschläge eine gewaltige Entlastung darstelle.
Hessen
Hessisches Ministerium der Finanzen
10 hessische Vorschläge für ein einfacheres Steuerrecht



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