OFD Koblenz: Finanzämter reagieren auf ungewisse Gesetzeslage bei Kfz-Steuer
21. November 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Bundesregierung plant, Neuwagen-Käufer zeitlich befristet von der Kfz-Steuer zu befreien. Ein entsprechendes Gesetz muss allerdings noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Die rheinland-pfälzischen Finanzämter werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Kfz-Steuerbescheide weiter nach geltendem Recht erstellen. Ist ein neues Gesetz beschlossen, werden die Steuerbescheide rückwirkend abgeändert. Eventuell zuviel gezahlte Kfz-Steuer wird dann erstattet. Einsprüche gegen die Bescheide sind nicht erforderlich. Die Abänderung durch die Finanzämter erfolgt automatisch.
Auf die momentan ergehenden Kfz-Steuerbescheide drucken die rheinland-pfälzischen Finanzämter einen Hinweis und weisen auf dieses Vorgehen hin.



