Grüne wollen Kohlendioxidausstoß zur Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer machen
21. März 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Grünen Fraktion im Deutschen Bundestag wollen den Kohlendioxidausstoß von Pkw und Lkw zur Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer machen. Außerdem solle die Kfz-Steuer zur Bundessteuer werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (BT-Drucks. 16/8538). Nur so verfüge der Bund mit allen energiebezogenen Verkehrsabgaben über die zentralen abgabenpolitischen Instrumente für mehr Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr. Im Gegenzug sollen die Bundesländer, denen die Kfz-Steuer bisher zusteht und die im Jahr 2006 knapp 9 Milliarden Euro eingebracht hat, eine Kompensation erhalten. Anfang dieses Jahres hätten sich die Finanzminister der Länder bereits dazu bereit erklärt, die Kfz-Steuer zur Bundessteuer zu machen, schreiben die Grünen. In der Begründung heißt es, da die Kfz-Steuer als ökologische Lenkungssteuer erhalten bleiben solle, bedürfe es neuer Anreize, damit sich sparsame und umweltfreundliche Fahrzeuge rascher am Markt durchsetzen und Energieeinsparpotenziale im Straßenverkehr schneller erschlossen werden. Die Grünen schlagen folgende Besteuerung vor: Steuerbefreiung für fünf Jahre bei einen Kohlendioxidausstoß von bis zu 120 Gramm pro Kilometer, 121 bis 140 Gramm 50 Cent (bei Dieselfahrzeugen 1,50 Euro), 141 bis 160 Gramm 1 Euro (3 Euro), 161 bis 180 Gramm 2 Euro (6 Euro), 181 bis 200 Gramm 4 Euro (12 Euro), 201 bis 220 Gramm 8 Euro (24 Euro), ab 221 Gramm 16 Euro.




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