Richter am BFH Dr. Dürr tritt in den Ruhestand
27. Januar 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Ende Januar 2009 tritt der Richter am Bundesfinanzhof Dr. Ulrich Dürr in den gesetzlichen Ruhestand.
Ulrich Dürr begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der anschließenden Referendarzeit im Oktober 1972 im höheren Dienst der baden-württembergischen Finanzverwaltung. Im Anschluss an eine mehrjährige Tätigkeit in den Finanzämtern Sigmaringen und Stuttgart war er von Oktober 1978 bis Ende 1981 im Wege der Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof tätig und wechselte danach als Richter an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Im September 1990 folgte er einem Ruf an das Bezirksgericht Erfurt. Zweieinhalb Jahre leistete er als Vorsitzender eines Senats für Finanzrecht und des Dienstgerichts sowie als Beisitzer in einem Senat für Finanzrecht und in einem Strafsenat für Rehabilitierungssachen wertvolle Aufbauhilfe für die Justiz in Thüringen. Aus dieser Tätigkeit heraus wurde er im November 1992 durch den Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt und am 1. März 1993 ernannt.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Ulrich Dürr dem III. Senat zugewiesen, der vornehmlich für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, Investitionszulagen und seit mehreren Jahren auch für das Kindergeld zuständig ist. Seit Oktober 2005 ist Ulrich Dürr ferner regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden im III. Senat. Ulrich Dürr hat in den nahezu 16 Jahren als Revisionsrichter grundlegende und richtungweisende Entscheidungen dieses Senats maßgeblich mitbestimmt.
In der steuerlichen Fachwelt ist er als Mitautor von Kommentaren zur Einkommensteuer und zur Finanzgerichtsordnung sowie durch regelmäßige Veröffentlichungen zu steuer- und verfahrensrechtlichen Fragen bekannt.



