Neue Richter am Bundesfinanzhof
4. September 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Am 1. September 2009 wurden Roberta Hübner, Dr. Andreas Herlinghaus und Dr. Steffen Gregor Rauch zur Richterin bzw. zu Richtern am Bundesfinanzhof (BFH) ernannt.
Roberta Hübner war nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der anschließenden Referendarzeit zunächst in der Rechtsabteilung eines Hamburger Unternehmens und anschließend in einer Frankfurter Anwaltskanzlei tätig. 1996 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein. Im März 1999 wurde ihr das Amt einer Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) übertragen; im Mai 2002 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Roberta Hübner seit 2007 Mitglied im Richterrat ihres Gerichts und Vorsitzende des Landesrichterrats in Sachsen-Anhalt.
Andreas Herlinghaus studierte nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zum Industriekaufmann Rechtswissenschaften an der Universität in Bonn. Nach Promotion und zweitem juristischen Staatsexamen arbeitete er zunächst als Syndikusanwalt bei einem DAX-Unternehmen und erwarb in dieser Zeit zugleich die Qualifikation eines Fachanwalts für Steuerrecht. Im Februar 2000 wechselte er als Richter an das Finanzgericht Köln, dem er – unterbrochen durch eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof – bis Ende August 2009 angehörte: Seit dem Sommersemester nimmt Andreas Herlinghaus einen Lehrauftrag für Unternehmenssteuerrecht an der Universität Bonn wahr.
Steffen Gregor Rauch war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und der anschließenden Referendarzeit zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent am Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr–Universität Bochum und wurde dort zum Dr. jur. promoviert. Im April 1997 trat er in die baden-württembergische Steuerverwaltung ein. Von 2001 bis 2004 war er als wissenschaftlicher Referent an die Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch der Universität Heidelberg abgeordnet. In dieser Zeit legte er auch das Steuerberaterexamen ab. Seit November 2004 ist Steffen Gregor Rauch Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart.
Im Bundesfinanzhof hat das Präsidium Roberta Hübner dem im Wesentlichen mit der Ertragsbesteuerung von Einzelgewerbetreibenden und der Rentenbesteuerung befassten X. Senat zugewiesen. Andreas Herlinghaus wird Mitglied in dem für Verkehrsteuern zuständigen II. Senat und Steffen Gregor Rauch in dem für Umsatzsteuer zuständigen XI. Senat.



