Neuer Richter am Bundesfinanzhof kommt vom FG Baden-Württemberg
18. März 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Dr. Stephan Geserich, Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg, wurde vom Richterwahlausschuss in seiner Sitzung vom 13.03.2008 zum neuen Richter am Bundesfinanzhof gewählt.
Dr. Geserich, 1963 in Karlsruhe geboren und dort auch wohnhaft, studierte an der Universität Gießen Rechtswissenschaften und legte nach dem Referendariat 1991 in Baden-Württemberg sein 2. Juristisches Staatsexamen ab. Im Oktober 1991 trat er in die baden-württembergische Finanzverwaltung ein und war dort zuletzt als Sachgebietsleiter im Finanzamt Raststatt tätig. Von März 1994 bis November 1999 war Dr. Geserich an das Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg abgeordnet und promovierte dort bei Prof. Dr. Paul Kirchhof zu dem Thema privater gemeinwohlwirksamer Aufwand im System der Einkommersteuer und des Europäischen Rechts. Im Dezember 1999 wechselte er an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Frau Prof. Dr. Eveline Haas mit Schwerpunkt Steuerrecht. Im März 2001 wurde Dr. Geserich zum Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg ernannt. In der Zeit von Oktober 2003 bis April 2004 war er erneut an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Seit Mai 2004 ist er wieder beim Finanzgericht Baden-Württemberg – zuletzt im 10. Senat in Karlsruhe – tätig.
Der steuerlichen Fachwelt ist er durch Kommentierungen, Aufsätze und Vorträge insbesondere zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht bekannt.
Finanzgericht Baden-Württemberg
Bundesfinanzhof (BFH)



