Neue Richterin am Bundesfinanzhof
21. August 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Vor wenigen Tagen ist Dr. Ulrike Banniza zur Richterin am Bundesfinanzhof (BFH) ernannt worden.
Ulrike Banniza studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Im Juni 1994 wurde sie in Münster zum Dr. jur. promoviert, nachdem sie bereits im Jahr 1992 den “Master of Laws” an der Cornell University, Ithaca/NY, USA erlangt hat. Ihre berufliche Laufbahn begann die gebürtige Siegenerin im Oktober 1995 als Verwaltungsrichterin beim Verwaltungsgericht Koblenz. Noch während der Probezeit wurde sie an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgeordnet, wo sie vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Es folgte eine einjährige Abordnung als Richterin an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße und anschließend, im Oktober 2002, die Versetzung und Ernennung zur Richterin am Finanzgericht. Im Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dem Ulrike Banniza bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte, war sie neben ihrer eigentlichen richterlichen Arbeit mehr als fünf Jahre als Präsidialrichterin tätig.
Im Bundesfinanzhof hat das Präsidium Ulrike Banniza dem im Wesentlichen für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, das Kindergeld und die Investitionszulage zuständigen III. Senat zugewiesen.




