BFH: Vorsitzende Richterin Ruban tritt in Ruhestand, Richter Jüptner wird Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern
30. Dezember 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof Reinhild Ruban wird mit Ablauf des Monats Dezember 2008 in den Ruhestand treten.
Reinhild Ruban begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1973 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Sachgebietsleiterin in der Rechtsbehelfstelle des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann und anschließend als Referentin für Umsatzsteuer in der Oberfinanzdirektion Düsseldorf wechselte sie im Dezember 1979 als Richterin an das Finanzgericht Düsseldorf. Im Februar 1981 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesfinanzhof abgeordnet und im Jahr 1986 aus dieser Stellung zur Bundesrichterin gewählt.
Im obersten Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen hat das Präsidium Reinhild Ruban dem VIII. Senat zugewiesen, dem sie heute noch angehört, und den sie seit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof im Juni 2001 leitet. Der VIII. Senat war bis Ende 2006 im Wesentlichen für die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von gewerblich tätigen Personengesellschaften zuständig; mit Beginn des Jahres 2007 hat er die Zuständigkeit für letzteres Rechtsgebiet abgegeben und ist statt dessen mit der Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen und von Personengesellschaften aus selbständiger Arbeit befasst.
Während ihrer Tätigkeit als Revisionsrichterin hat Reinhild Ruban weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung des VIII. Senats, aber auch des Großen Senats genommen, dem sie mehr als elf Jahre angehörte. Neben ihrer richterlichen Arbeit hat sie sich im Präsidialrat des Gerichts mit Engagement für die Belange des Bundesfinanzhofs eingesetzt.
Der steuerlichen Fachwelt ist Reinhild Ruban als langjährige Autorin von Kommentierungen zur Abgabenordnung und zur Finanzgerichtsordnung bekannt.
Der Richter am Bundesfinanzhof Dr. Roland Jüptner scheidet zum Jahresende aus dem Richterdienst aus und tritt im Januar 2009 sein neues Amt als Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern in München an.
Roland Jüptner war im Anschluss an seine juristische Ausbildung zunächst sechs Jahre als Akademischer Rat am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg beschäftigt. 1988 trat er in den Dienst der Bayerischen Finanzverwaltung. Nach vierjähriger Referententätigkeit im Referat “Steuerpolitik, Steuergesetzgebung, Gewinneinkünfte der Einkommensteuer” des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen war Roland Jüptner ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof tätig, kehrte dann an das Finanzministerium zurück, wo ihm zunächst das Referat “Landtagsbeauftragter” und später die Leitung des Ministerbüros übertragen wurde. 1998 übernahm er als Finanzpräsident die Führung der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion München. Im August 2003 wurde er nach Wahl durch den Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und war in den folgenden fünf Jahren Mitglied in dem für die Einheitsbewertung und Verkehrsteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer) zuständigen II. Senat des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen.



