Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Dr. Friedrich-Karl Schwakenberg tritt in den Ruhestand
13. April 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Am 15. April 2007 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Dr. Friedrich-Karl Schwakenberg in den Ruhestand.
Der in Unna gebürtige Steuerjurist war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und der anschließenden Referendarzeit zunächst kurze Zeit Richter und Staatsanwalt in der ordentlichen Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Im August 1976 wechselte er in die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und bereits drei Jahre später als Richter zum Finanzgericht Düsseldorf. Nach zwischenzeitlicher Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof – von April 1981 bis März 1985 – wurde er – nach Wahl durch den Richterwahlausschuss – am 1. September 1987 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt.
Im obersten Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen war Dr. Schwakenberg zunächst Mitglied im X. Senat, von 1989 bis September 1999 im V. (Umsatzsteuer-)Senat und fortan im II. Senat, den er seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im März 2003 leitet. Der II. Senat befasst sich im Wesentlichen mit Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dr. Schwakenberg hat während seiner mehr als 19-jährigen Richtertätigkeit am Bundesfinanzhof weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Senate genommen.
In der steuerlichen Fachwelt hat er sich mit Beiträgen in Fachzeitschriften und als Mitautor in einem Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz zu Wort gemeldet.



