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Hier können Sie anhand des uns von der Webseite www.konz-steuertipps.de zur Verfügung gestellten Gehalts- und Lohnsteuerrechners, selbst die Auswirkungen der Sozialversicherungen und Steuern auf Ihr Gehalt berechnen (alle Angabe ohne Gewähr):

Steuerrechtblog Lohn- und Gehaltsrechner



Anmerkungen:

Geben Sie einfach Ihre Daten in unseren Lohn- und Gehaltsrechner ein, nach der Eingabe Ihrer Daten reicht ein Klick auf “Berechnen” um das Ergebnis anzuzeigen. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Hinweis 1: Der Beitrag für alle gesetzlichen Krankenkassen wurde am 01.01.2009 einheitlich auf 14,6 % festgelegt. Zusätzlich wird ein Beitragszuschlag von 0,9 % erhoben (siehe Feld Krankenkassenzuschlag). Durch die gesetzlichen Bestimmungen des Konjunkturpaketes wurde der Krankenversicherungssatz dann im Juli 2009 auf 14,0 % (zzgl. Beitragszuschlag) gesenkt. Möchten Sie ihren Nettolohn ab Juli 2009 berechnen, geben Sie einen Krankenversicherungssatz von 14,0 % an – ansonsten hinterlegen Sie einen Satz von 14,6 %.

Hinweis 2: Zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, sowie Entgeltumwandlungen oder Geldwerte-Vorteile, bleiben (ebenso wie Zahlungen für mehrjährige Tätigkeiten) in diesem Lohn- und Gehaltsrechner unberücksichtigt.