OVG Mecklenburg-Vorpommern: Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studenten in sogenannten “Kinderzimmerfällen” rechtswidrig
3. August 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
OVG Mecklenburg-Vorpommern-Urteile vom 20.06.2007 – 1 L 194/06; 1 L 241/06; 1 L 242/06; 1 L 243/06 und 1 L 257/06
Hierzu eine Pressemeldung des Gerichts:
“Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat in mehreren Entscheidungen die Heranziehung von Studenten, die an ihren Studienorten in Rostock bzw. Neubrandenburg mit Nebenwohnsitz gemeldet waren und daneben ihren Erstwohnsitz am Wohnsitz ihrer Eltern beibehalten hatten, für rechtswidrig erklärt und die entsprechenden Steuerbescheide aufgehoben (Urteile vom 20.06.2007, Az.: 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06).
Das Gericht hat in seinen Entscheidungsgründen zwar die jeweils zugrundeliegenden Ortssatzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für wirksam erachtet; die Wohnungen der Studenten am Studienort stellten jedoch keine Zweitwohnung im Sinne der Satzungen dar, wenn die Studenten daneben nur noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung am Heimatort beibehielten. Dieses Beibehalten eines sogenannten “Kinderzimmers” in der elterlichen Wohnung stelle sich nicht als Innehaben einer Erstwohnung dar, was jedoch begrifflich Voraussetzung für die Annahme sei, es handele sich bei der Wohnung am Studienort um eine Zweitwohnung im Sinne der Steuersatzung.
Gegen die Entscheidungen hat der Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.”




[...] Vgl. “Zweitwohnsitzsteuer verfassungswidrig?!“. [zurück]Siehe hierzu “OVG Mecklenburg-Vorpommern: Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studenten in sogenannten “Kinderz…“. [zurück]Vgl. auch die Entscheidung des OVG Koblenz “OVG Koblenz: Student muss [...]
Wo liegt eigentlich der Sinn für Studenten, die Wohnung an ihrem Studienort in der sie sich zwangsläufig wohl die meiste Zeit aufhalten, nicht als Hauptwohnsitz zu melden?
Warum eigentlich die ganze Aufregung über die Zweitwohnungssteuer? Eine Anmeldung als Hauptwohnsitz ist nicht komplizierter als eine Anmeldung als Zweitwohnsitz. Wieso um Himmelswillen zahlen zehntausende von Studenten eine Zweitwohnungssteuer statt sich schlicht und einfach umzumelden.??
Wem es wirklich hunderte von Euro wert ist, seinen Hauptwohnsitz aus “Bindungsgründen” oder wie auch immer, nicht zu wechseln der hat scheinbar das Geld und soll es dann auch zahlen.
Ganz abgesehen davon, gibt es natürlich steuerliche Gründe der Eltern. Warum dann nicht bei den Eltern den Zweitwohnsitz anmelden? hier wird schließlich keine Miete bezalt und somit auch keine Steuer fällig.