Grüne: Steuerverlagerung ins Ausland verhindern
26. September 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag will die zunehmende Steuerverlagerung in Ausland verhindern. Dazu wurde ein Antrag (BT-Drucks. 16/6451) vorgelegt, der zur Vermeidung von Doppelbesteuerung die so genannte Anrechnungsmethode vorsieht. Im Ausland erzieltes Einkommen soll demnach entsprechend dem Welteinkommensprinzip auch in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sein. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung komme, soll die im Ausland gezahlte Steuer im Inland angerechnet werden. Bisher, so wird erläutert, werde im Ausland erzieltes Einkommen in Deutschland steuerfrei gestellt. Solange es jedoch keinen fairen Steuerwettbewerb gebe, müsse sich Deutschland gegen die Erosion der Steuereinnahmen durch Verlagerung von Einkünften in Niedrig- oder Nichtsteuergebiete besser als bisher schützen. Um den Anreiz für eine Verlagerung der Einkünfte zu senken, sei es daher geboten, in den Doppelbesteuerungsabkommen vom so genannten Freistellungs- zum Anrechnungsverfahren überzugehen.




