Finanzgerichtspräsidenten positionieren sich in Münster
10. Juni 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Präsidenten der Finanzgerichte und der Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH) Dr. h.c. Spindler haben – auf Einladung des Präsidenten des Finanzgerichts Münster Johannes Haferkamp – vom 06. bis 08.06.2010 im Festsaal des Erbdrostenhofes in Münster verschiedenste Fragen des finanzgerichtlichen Verfahrens diskutiert.
Ein Schwerpunkt dabei war die Auseinandersetzung mit dem geplanten Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme (Anlage) betonen die Präsidenten, dass sie dem Anliegen, den gerichtlichen Rechtsschutz weiter zu optimieren, aufgeschlossen gegenüberstehen. Allerdings formulieren sie auch deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf, insbesondere an der hier vorgesehenen Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für etwaige Entschädigungsklagen, die auch finanzgerichtliche Verfahren betreffen können. Dies sei – so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Gerichtspräsidenten Helmut Plücker – wegen der regelmäßig steuerrechtlich schwierig zu beurteilenden Sachverhalte sachlich nicht zu rechtfertigen. Insoweit solle die Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs erwogen werden. Die Auslagerung der Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren aus der Finanzgerichtsbarkeit erschwere die Rechtsverfolgung zudem insoweit, als die im Ausgangsverfahren postulationsfähigen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei evtl. nachfolgenden Prozessen wegen überlanger Verfahrensdauer nicht weiter zur Vertretung berechtigt wären. Die Einbeziehung des Einspruchsverfahrens in die zu berücksichtigende Verfahrensdauer unterliege ebenso Bedenken wie die mögliche Parallelität von Ausgangs- und Entschädigungsverfahren. Probleme ergäben sich auch in Bezug auf die derzeit vorgesehenen Zeitpunkte für die Erhebung der Verzögerungsrüge und der Entschädigungsklage.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Auseinandersetzung mit dem von der Finanzverwaltung eingeführten Risikomanagement im Bereich der Steuerveranlagung. Es wurde folgende gemeinsame Stellungnahme verabschiedet.
Die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Müller-Piepenkötter, lobte anlässlich des von ihr ausgerichteten Empfangs die Arbeit der Finanzgerichte, insbesondere die Erfolge bei der Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten.
Die 18 Präsidenten der Finanzgerichte und der Präsident des Bundesfinanzhofs treffen sich jährlich zu einer Fachtagung, die auch Gelegenheit zur Erörterung justizpolitischer Vorhaben bietet. Münster war zuletzt 1975 Gastgeber der Tagung.



