30 Jahre Finanzgericht Köln: bürgernaher und effektiver Rechtsschutz in Steuersachen
1. Juli 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Das Finanzgericht Köln feiert heute sein dreißigjähriges Bestehen. Am 01.07.1980 wurde aus der Kölner Außenstelle des Finanzgerichts Düsseldorf ein eigenständiges Finanzgericht. Es war von Anfang an eines der größten deutschen Finanzgerichte. Heute sind in 15 Senaten 46 Richterinnen und Richter tätig, die zusammen mit 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie rund 370 Ehrenamtlichen den Bürgern des Regierungsbezirks Köln Rechtsschutz in ihren Steuerangelegenheiten gewähren.
Das Finanzgericht Köln ist im wahrsten Sinne bürgernah. Es ist seit 1995 im Herzen von Köln im Gerichtsgebäude Appellhofplatz untergebracht. Die Kläger vertreten ihre Interessen beim Finanzgericht Köln häufig noch persönlich. So nehmen im Jahr ca. 1.250 Bürgerinnen und Bürger selbst an Gerichtsterminen teil. Insgesamt suchen jährlich etwa 7.500 Verfahrensbeteiligte (Kläger, Bevollmächtigte, Vertreter der Finanzämter, Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter) das Gericht auf. Dabei ist der Gang vor das Finanzgericht für die Bürger durchaus lohnenswert. So führen ca. 45% der Verfahren vor dem Finanzgericht Köln zu einem Erfolg oder Teilerfolg und damit zu einer Steuerminderung für die Steuerpflichtigen. Dabei dauert ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht Köln im Durchschnitt etwa 17 Monate. Begehrt der Bürger allerdings schnell vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Steuerbescheid oder eine Prüfungsmaßnahme des Finanzamts, so kann er regelmäßig in weniger als drei Monaten mit einer Entscheidung des Gerichts rechnen. Stehen besonders einschneidende Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden ins Haus, entscheidet das Gericht u. U. innerhalb weniger Stunden.
Das Finanzgericht Köln ist aber nicht nur für Klagen gegen Steuerbescheide oder andere Verwaltungsmaßnahmen der Finanzämter im Regierungsbezirk Köln zuständig, sondern auch für Kindergeldsachen, wenn die zuständige Familienkasse hier ihren Sitz hat. Besonders erwähnenswert ist die Zuständigkeit des Finanzgerichts Köln für alle Klagen gegen das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, das im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung bundesländerübergreifende Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahrnimmt. Im Rahmen dieser Zuständigkeit sind beim Finanzgericht derzeit u. a. über 170 Klagen gegen die Erteilung der Steueridentifikationsnummer anhängig, die seit dem 01.08.2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versandt wurde. Die Kläger halten die Zuteilung dieser Nummer für verfassungswidrig und erhoffen sich eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Das Finanzgericht Köln wird in einigen Musterverfahren in dieser Sache am 07.07.2010 verhandeln. Die Verhandlungen vor dem Finanzgericht sind regelmäßig öffentlich. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses können die Kläger durch entsprechenden Antrag die Öffentlichkeit allerdings jederzeit ausschließen lassen.



