FG Baden-Württemberg stellt Jahresbilanz 2008 vor
4. August 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Das Finanzgerichts Baden-Württemberg hat seine Jahresbilanz 2008 vorgestellt und einen Ausblick auf das Jahr 2009 gegeben.
Presseerklärung des Gerichts:
“1. Geschäftsentwicklung 2008 und 2009
Beim Finanzgericht Baden-Württemberg sind im Geschäftsjahr 2008 insgesamt 5.681 Verfahren neu eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Neueingänge in 2008 damit um ca. 7% angestiegen.
Im 1. Halbjahr 2009 haben sich die Verfahrenseingänge leicht rückläufig entwickelt; nach bisheriger Erfahrung ist jedoch gegen Jahresende vielfach ein Anstieg der Verfahren zu verzeichnen.
Der Rückgang der Verfahrenseingänge ist nicht auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zurückzuführen; ursächlich dürfte vielmehr die Arbeitsweise in den Finanzämtern sein.
Die Zahl der Verfahrenserledigungen konnte auch in 2008 mit 5.663 auf dem hohen Niveau der Vorjahre gehalten werden. Bezogen auf die richterliche Arbeitskraft nimmt das Finanzgericht Baden-Württemberg damit weiterhin – auch im Vergleich zu anderen großen Finanzgerichten im Bundesgebiet – eine Spitzenposition ein. Zu berücksichtigen ist, dass in 2008 verstärkt schwierige Altverfahren angegangen wurden. Hinzu kommt, dass die Fallbearbeitung bei den Finanzämtern dazu führt, dass zunehmend zeitaufwändigere und schwierigere Verfahren an das Gericht gelangen; dies entspricht auch den Erfahrungen anderer Finanzgerichte.
Die Verfahrensdauer ist durch die kontinuierliche und konsequente Bearbeitung der Altverfahren in 2008 deutlich gesenkt worden. Betrug die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren in 2007 noch 22 Monate, so konnte sie in 2008 auf 18,3 Monate gesenkt werden. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Verfahrensdauer 18 Monate. Die durchschnittliche Dauer der Eilverfahren blieb in etwa konstant und betrug in 2008 etwas mehr als sechs Monate. Ziel ist es, die Verfahrensdauer weiter zu verkürzen, deshalb bleibt der Abbau der Altfälle auch im laufenden Jahr ein Arbeitsschwerpunkt.
2. Beteiligtenorientierte Arbeitsweise: Streitentscheidung durch Konsens
Im bundesweiten Vergleich steht bei den Richterinnen und Richtern des Finanzgerichts Baden-Württemberg – wie auch in Vorjahren – die Streitschlichtung im Vordergrund ihrer Arbeit. Im Jahr 2008 kamen die Beteiligten in rd. 75 % aller Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen oder durch Klagerücknahmen zu einem einvernehmlichen Verfahrensabschluss. Nur ca. 17 % aller Verfahren wurden durch Urteile, Gerichtsbescheide oder förmliche Beschlüsse streitig entschieden. Die einvernehmliche Beendigung des Rechtstreits führt in der Regel zu einem schnelleren Abschluss des Verfahrens und hat in der Regel eine höhere Befriedungswirkung als ein förmliches Urteil. Zudem ist sie für die Kläger auch kostengünstiger.
Besondere Bedeutung kommt dabei den Erörterungsterminen zu. Bei diesen besprechen die Richterinnen und Richter die Sach- und Rechtslage mit den Prozessbeteiligten und führen so vielfach eine einvernehmliche Lösung herbei. Eine ähnliche Wirkung haben oft (ausführliche) richterliche Hinweise und Aufklärungsschreiben. Darin beurteilen die Richter die Erfolgsaussichten des Klagebegehrens und geben so den Beteiligten Gelegenheit, die Fortführung des Klageverfahrens zu überdenken.
3. Erfolgsaussichten von Verfahren vor dem Finanzgericht
Etwa ein Drittel aller Verfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg sind – selbst bei vorsichtiger Schätzung – zumindest teilweise erfolgreich. In 16 % der streitigen Entscheidungen wurde den Klägern durch ein förmliches Urteil oder einen Gerichtsbescheid bestätigt, dass sie mit ihrem Begehren ganz oder zum Teil Recht haben. Daneben gelten aber auch diejenigen Verfahren als erfolgreich, die mit einer Klagerücknahme oder einer Hauptsacheerledigung enden, wenn es dort – aufgrund von Erörterungsterminen und/oder richterlichen Hinweisen – zu einem Teilerfolg für die Kläger kommt. In diesen Fällen sieht sich das beklagte Finanzamt dann dazu veranlasst, abhelfende Entscheidungen zu erlassen.
4. Umzug und Zusammenführung der Gerichtsteile Karlsruhe und Stuttgart
Im Oktober 2008 wurde der Gerichtsteil Karlsruhe aufgelöst und nach Stuttgart verlegt. Damit waren für die Karlsruher Kolleginnen und Kollegen gravierende und einschneidende Veränderungen verbunden. Für fast alle nicht-richterlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen Gerichtsteils Karlsruhe konnten – auch mit Unterstützung des Justizministeriums – alternative Beschäftigungen vor Ort angeboten werden. Für die anderen, die den Wechsel nach Stuttgart vollzogen haben, hat sich ihre Arbeitssituation deutlich verändert. Gleichwohl darf heute festgestellt werden, dass sich hier – auch dank der Unterstützung durch die Stuttgarter Kolleginnen und Kollegen – ein gutes und kollegiales Miteinander entwickelt hat.
In dem neuen Gerichtsgebäude in der Börsenstraße 6 ist das Finanzgericht gemeinsam mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg untergebracht. Da sich auch das Sozialgericht Stuttgart in unmittelbarer Nähe befindet, ist hier ein neues kleines “Justizzentrum” entstanden. Der neue Standort liegt nur unweit vom Hauptbahnhof und ist somit verkehrsmäßig günstig für die Rechtssuchenden.
Neben dem Standort des Finanzgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart gibt es einen weiteren Gerichtsteil in Freiburg. Von den ca. 50 Richterinnen und Richtern beim Finanzgericht Baden-Württemberg sind 14 in Freiburg tätig.
5. Finanzgericht im Internet
Das Finanzgericht ist durch eine ständig aktualisierte eigene Homepage im Internet (http://www.fq-baden-wuerttemberq.de)1 vertreten. Dort werden nicht nur aktuelle Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg veröffentlicht; es finden sich auch sonstige wertvolle Hinweise, z.B. über die Erreichbarkeit des Finanzgerichts an seinen zwei Standorten (Stuttgart und Freiburg), über die Geschäftsverteilung sowie zur Führung von Verfahren und zu deren Kosten. Die Anfragen an das Gericht unter Hinweis auf die Homepage zeigen deren Attraktivität.”
Finanzgericht Baden-Württemberg
- Anm. von www.steuerrechtblog.de: Die korrekte Seite lautet http://www.fg-baden-wuerttemberg.de. [zurück]



