BT: Öffentliche Anhörung zur Erbschaftsteuerreform beschlossen
20. Februar 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages will mehr als 50 Sachverständige zur geplanten Erbschaftsteuerreform befragen. Dies beschloss er am Mittwochvormittag anlässlich der ersten Beratung mehrerer Vorlagen zu diesem Thema. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (BT-Drucks. 16/7918) liegt ein Gesetzentwurf der FDP (BT-Drucks. 16/2087) vor. Darüber hinaus gibt es Anträge der FDP (BT-Drucks. 16/7765) und der Linksfraktion (BT-Drucks. 16/3348). Bündnis 90/Die Grünen haben ihren vorliegenden Antrag (BT-Drucks. 16/2076) für erledigt erklärt und gleichzeitig einen neuen Antrag angekündigt. Die Anhörung soll am Mittwoch, dem 5. März, von 10 bis 16 Uhr im Sitzungssaal der SPD-Fraktion im Reichstagsgebäude stattfinden. Die Unionsfraktion kündigte an, sich mit Anregungen des Bundesrates zur Erbschaftsteuerreform auseinanderzusetzen. Sie schlug ferner vor, für das Inkrafttreten ein festes Datum ins Gesetz zu schreiben. Derzeit ist das Inkrafttreten zwei Wochen nach der Verkündigung des Gesetzes geplant. Die SPD unterstrich, sie wolle kein Gesetz, das schon bald wieder beim Bundesverfassungsgericht liegt. Von 70.000 Betrieben, die jedes Jahr den Besitzer wechseln, würden ohnehin 66.000 unter die Freigrenze fallen. Von den verbleibenden 4.000 Betrieben gehe es nur in 1.000 bis 2.000 Fällen um Erbschaften oder Schenkungen. Die FDP kritisierte, die Reform belaste mittelständische Betriebe stärker als bisher und schwäche deren Wettbewerbsfähigkeit. Arbeitsplätze gerieten dadurch in Gefahr. Die Linksfraktion verlangte “Rechenbeispiele”, wie das angestrebte Steueraufkommen von 4 Milliarden Euro sichergestellt werden kann. Im Übrigen kündigte die Fraktion an, zur dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag einen Entschließungsantrag einzubringen. Die Bündnisgrünen kritisierten die Steuersätze, etwa dass vorgesehen sei, Erbschaften unter Geschwistern gleich mit 30 Prozent (nach Abzug eines Freibetrages) zu besteuern.



