Entscheidungen des FG Niedersachsen (16.02.2012)
16. Februar 2012 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von gestern (16.02.2012) veröffentlicht:
- FG Niedersachsen Urteil vom 29.11.2011 – 5 K 262/10 (Umsatzsteuer 2005 – 2007: Kein Vorsteuerabzug für den Bezug selbstverbrauchter Waren im Rahmen eines Empfehlungsmarketings. Revision eingelegt, BFH-Az.: V R 37/11);
- FG Niedersachsen Urteil vom 19.12.2011 – 5 K 370/11 (Umsatzsteuer 2004 – 2006: 1. Ein privater Lehrer kann sich hinsichtlich der Umsatzsteuerbefreiung unmittelbar auf das Unionsrecht – Art. 132 Abs. 1 Buchstabe j) MwStSystRL – berufen. 2. Der Begriff des “Privatlehrers” in Art. 132 Abs. 1 Buchstabe j) MwStSystRL setzt nicht voraus, dass nach nationalem Recht eine Befähigung zum Lehramt durch Hochschulabschluss besteht. Die erforderliche Qualifikation kann auch anderweitig nachgewiesen werden. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Beschluss vom 07.12.2011 – 7 V 56/11 (Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (Änderung der Steuerklasse); Aussetzung der Vollziehung: Steuerklassenwahl bei Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Beschwerde zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 22.11.2011 – 8 K 199/09 (Einkommensteuer 2005: Für die Frage, ob der Ausfall eines Gesellschafterdarlehens zu nachträglichen Anschaffungskosten nach dem früheren GmbH-Recht führt, ist auf die Beteiligungsgrenze des § 32a Abs. 3 GmbHG a.F. abzustellen. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 31.05.2011 – 13 K 144/11 (Einkommensteuer 2003: Die an Pflegeeltern gezahlten Erziehungs- und Pflegegelder sind nicht gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn sie nach der vertraglichen Regelung mit dem Trägerverein als für die Erziehung der Pflegekinder gewährte Honorare anzusehen sind. Revision eingelegt, BFH-Az.: VIII R 27/11).




