Weitere Entscheidungen des BFH (17.02.2010)
17. Februar 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende weitere Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Datum von heute (17.02.2010) veröffentlicht:
- BFH-Urteil vom 21.10.2009 – I R 29/09 (Anwendbarkeit des § 35b GewStG 1999 auf Organschaften);
- BFH-Urteil vom 26.11.2009 – III R 40/07 (Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?);
- BFH-Urteil vom 03.09.2009 – IV R 17/07 (Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren eines Mitunternehmers – Auflösung des negativen Kapitalkontos des Kommanditisten bei Insolvenz/Konkurs der KG – Bestimmung des Aufgabegewinns des Kommanditisten – Rechtsbehelf bei Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts in der Einspruchsentscheidung – Prüfung einer abweichenden Festsetzung oder eines Erlasses aus Billigkeitsgründen – Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes durch das FG);
- BFH-Urteil vom 16.12.2009 – IV R 22/08 (Zuordnung der gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum Betriebsveräußerungsgewinn bzw. Betriebsaufgabegewinn – Betriebsveräußerung nach Umwandlung);
- BFH-Urteil vom 16.12.2009 – IV R 7/07 (Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen – Zurückbehaltung des Hofgrundstücks – Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs);
- BFH-Urteil vom 28.10.2009 – IX R 17/09 (Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis);
- BFH-Urteil vom 22.10.2009 – V R 14/08 (Uneinbringliche Entgelte in der Insolvenz – Keine Beendigung der Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters);
- BFH-Urteil vom 12.11.2009 – VI R 20/07 (Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse sind keine Arbeitslohnrückzahlungen – Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Versorgungseinrichtung als Arbeitslohn – Reichweite der Selbstbindung der Verwaltung);
- BFH-Urteil vom 17.12.2009 – VI R 64/08 (Keine Opfergrenze, aber Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an Lebensgefährtin).



