Weitere Entscheidungen des BFH (10.03.2010)
10. März 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende weitere Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Datum von heute (10.03.2010) veröffentlicht:
- BFH-Urteil vom 09.12.2009 – II R 22/08 (Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine Familien-Stiftung – Keine Zuwendung “an sich selbst” bei nur einem Begünstigten – Bestimmung des Zuwendenden und des Bedachten – Kausale Abhängigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung – Keine Minderung der Bereicherung durch Verpflichtung zur satzungsmäßigen Verwendung);
- BFH-Urteil vom 20.01.2010 – II R 54/07 (Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer einheitlichen Zuwendung durch das FA wirksam – Schenkung eines erst entstehenden GmbH-Geschäftsanteils – Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung);
- BFH-Urteil vom 22.10.2009 – III R 50/07 (Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist oder wenn die von ihm erzielbaren Einkünfte nicht den gesamten Lebensbedarf decken könnten);
- BFH-Urteil vom 17.12.2009 – III R 74/07 (Kindergeld: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Bezug des Kindes – Berücksichtigung einer Nachzahlung der Verletztenrente als Bezug im Jahr des Zuflusses);
- BFH-Urteil vom 17.12.2009 – III R 92/08 (Anschaffung eines Grundstücks bei Besitzübergabe vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt);
- BFH-Urteil vom 06.10.2009 – IX R 14/08 (Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand – Steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses – Beweisführungslastregelung des § 159 Abs. 1 Satz 1 AO – Keine Einschränkung der freien Beweiswürdigung des FG durch § 159 AO);
- BFH-Urteil vom 03.12.2009 – VI R 4/08 (Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung);
- BFH-Urteil vom 01.12.2009 – VII R 48/08 (Keine doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten – Umsetzung von Richtlinienvorschriften in nationales Recht);
- BFH-Urteil vom 10.12.2009 – XI R 62/06 (Leistungsort bei Bezug von sog. Katalogleistungen i.S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt – Auslegung des § 3a Abs. 3 UStG 1999).



