Steuerrecht im Deutschen Bundestag…
30. Januar 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Das Steuerrecht hat in dieser Woche vielfach eine Rolle in den Verhandlugen des Deutschen Bundestages gespielt:
I. Aufteilung von Abfindungen zum Steuersparen nicht möglich
In einem Einmalbetrag ausbezahlte Abfindungen dürfen auch in Zukunft nicht auf mehrere Steuerjahre aufgeteilt werden, um die Steuerlast zu senken. Die Bundesregierung teilte in einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch Morgen auf Fragen von Abgeordneten mit, dass sich ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH), das einem Arbeitnehmer die Aufteilung einer Abfindung auf mehrere Jahre erlaubt habe, auf eine alte, inzwischen geänderte Rechtslage beziehe. Anders verhält es sich nach Angaben der Bundesregierung aber, sobald ein Arbeitnehmer, der eine Abfindung erhält, mit dem Arbeitgeber eine Fälligkeitsvereinbarung schließt. Damit kann die Auszahlung der Abfindung auf mehrere Kalenderjahre verteilt werden. Entscheidend für die Besteuerung sei der Zeitpunkt, an dem das Geld dem Arbeitnehmer zugeflossen sei.
II. Koalitionsfraktionen wollen Umsatzsteuerbetrug beim Emissionshandel stoppen
Unions- und FDP-Fraktion wollen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/506) ausweiten. Beide Fraktionen legten in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch mehrere Änderungsvorschläge vor. Ziele des Gesetzentwurfes waren bisher die Gleichstellung von Post-Unternehmen im Bereich der so genannten Universaldienstleistungen bei der Umsatzsteuer, Änderungen bei der Riesterförderung für Grenzarbeitnehmer, die Ausweitung der degressiven Abschreibung für Gebäude im Ausland sowie die steuerliche Anerkennung von Spenden, die an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten gehen. Die Koalitionsfraktionen wollen jetzt Leasingunternehmen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung mit anderen Finanzdienstleistern gleichstellen. Außerdem soll einem drohenden Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten ein Riegel vorgeschoben werden. Nach Angaben der Bundesregierung haben andere Länder bereits ihre Umsatzsteuerregeln geändert, so dass eine Verlagerung der Betrügereien nach Deutschland drohe. Die Opposition kritisierte die kurzfristig vorgelegten Änderungen scharf.
So wunderte sich die SPD-Fraktion über die angebliche Eilbedürftigkeit bei den Bestimmungen zum Schutz vor Umsatzsteuerbetrug beim Zertifikate-Handel und die in der Vorlage genannten drohenden Umsatzsteuerverluste in dreistelliger Millionenhöhe. Die Regierung habe früher die Höhe der drohenden Steuerausfälle nicht beziffern können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es jedoch als sinnvoll, Maßnahmen gegen den Betrug zu ergreifen. Die SPD-Fraktion vermisste außerdem Regelungen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug im Schrotthandel und im Gebäudereiniger-Gewerbe. Für diese Branchen soll es nach Angaben der Regierung im nächsten Jahresssteuergesetz Vorschriften geben.
Die Linksfraktion erklärte, die Änderungen für Leasing-Unternehmen seien auf Lobbyisten-Tätigkeit zurückzuführen. So habe ein Unternehmensverband Abgeordnete am 20. Januar angeschrieben und die Änderungen verlangt. Und schon lege die Koalition entsprechende Änderungen vor. Die Unionsfraktion wies den Vorwurf zurück und betonte, die Leasingunternehmen würden nicht privilegiert, sondern mit anderen Finanzdienstleistungsinstituten gleichgestellt.
Die Unionsfraktion begrüßte auch die geplanten Änderungen bei der Umsatzsteuer für Post-Unternehmen. Die Befreiung der Universaldienstleistungen aller Post-Unternehmen von der Umsatzsteuer schaffe Wettbewerbsgleichheit. Die exklusive Befreiung der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer falle weg. Auch die FDP-Fraktion erklärte, die Gleichbehandlung privater Anbieter mit der Deutschen Post AG sei geboten. Durch den Wettbewerb seien die Leistungen besser und die Preise günstiger geworden. Nach dem Gesetzentwurf können die Universaldienstleistungen eines Post-Unternehmens von der Umsatzsteuer befreit werden. Dazu zählen unter anderem Briefe und Pakete bis 10 Kilogramm. Die Leistungen müssen flächendeckend angeboten werden.
Die Linksfraktion bezeichnete es als unsinnig, mehrere Briefkästen verschiedener Unternehmen nebeneinander aufzustellen und mehrere Briefträger parallel loszuschicken. Ein gut funktionierendes System werde jetzt geschwächt. Privaten Unternehmen werde erlaubt, sich die Rosinen herauszupicken. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte, die Grundversorgung der Bevölkerung zu beachten, zeigte sich aber insgesamt erfreut, dass ein “Markt in Grenzen” eingeführt werde. Die Bundesregierung verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) vorgeschrieben habe, die Post-Unternehmen gleich zu behandeln. Zu dem Gesetzentwurf wird es am Dienstag, den 9. Februar, eine öffentliche Anhörung geben.
III. SPD-Fraktion verlangt vollen Umsatzsteuersatz für Hotels
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Beherbergungsleistungen soll wieder aufgehoben werden. Dies verlangt die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/520), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Darin schreibt die SPD-Fraktion, die Einführung des ermäßigten Steuersatzes zum 1. Januar dieses Jahres sei eine “eklatante politische Fehlentscheidung der Koalition von CDU/CSU und FDP” und außerdem zum “Inbegriff des aktuellen politischen Versagens der Koalition” geworden.
Die Bundesregierung habe mutwillig die frühzeitigen und eindringlichen Warnungen von namhaften Wirtschaftswissenschaftlern, von Gewerkschaften, Unternehmensverbänden und Steuerberatern ignoriert, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es sei nicht beachtet worden, dass das Experiment einer Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie in Frankreich gescheitert sei. Aktuelle Untersuchungen würden belegen, dass die kosten für Hotelübernachtungen in Deutschland nach Senkung des Steuersatzes von 19 auf 7 Prozent nicht gesunken, sondern sogar noch gestiegen seien. Die “gezielte Subventionierung” der Beherbergungsbetriebe werde auch keine nachhaltigen Wachstums- oder Beschäftigungseffekte auslösen. Die Wiedereinführung des alten Steuersatzes soll nach Angaben der SPD-Fraktion zu Mehreinnahmen von 945 Millionen Euro pro Jahr führen.
IV. SPD-Fraktion fordert Finanztransaktionssteuer und will Steuerabzug für überhöhte Banker-Boni begrenzen
Die Bundesregierung soll ihre europäischen und internationalen Partner von der ökonomischen, ökologischen und wirtschaftlichen Nützlichkeit einer internationalen Finanztransaktionssteuer überzeugen und sich in allen Gremien entschieden für die Einführung einer solchen Steuer einsetzen. Dafür müssten im Vorfeld des nächsten G 20-Gipfels im Juni 2010 innerhalb der EU abgestimmte Vorschläge vorgelegt werden, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (BT-Drucks. 17/527), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die Vorschläge müssten einen konkreten Umsetzungszeitplan, eine breite Bemessungsgrundlage und niedrige Steuersätze zur Grundlage haben.
Die SPD-Fraktion warnt vor einem Vertrauensverlust in die Politik, “wenn sie es nicht schafft, auch die Verursacher der Krise mit in die Haftung zu nehmen”. 2006 sei auf den internationalen Finanzmärkten das 70-fache des weltweiten nominellen Bruttoinlandsprodukts umgesetzt worden. Damit habe sich der Wert im Vergleich mit dem Jahr 1990 mehr als vervierfacht. “Beinahe das gesamte Wachstum des Transaktionsvolumens geht auf die Expansion des Derivatehandels zurück, bei dem Wetten auf Preise der Zukunft abgeschlossen werden”, schreibt die Fraktion. Solche Transaktionen müssten ihren Teil zu den staatlichen Einnahmen beitragen. Zugleich sei eine Finanztransaktionssteuer ein Beitrag zur Eindämmung der Spekulation. Denn die Belastung steige, je öfter die Transaktion stattfinde. Kleinanleger sollten nicht oder nur gering besteuert werden. “Die bereits heute anfallenden Bank- und Depotgebühren sind um ein Vielfaches höher”, schreiben die Abgeordneten.
Steuern auf Finanztransaktionen würden bereits in einer Reihe von Staaten erhoben. Die SPD-Fraktion zählt unter anderem die Schweiz, Großbritannien, Belgien, Griechenland, Irland, Polen und Indien auf. In Großbritannien habe das Steueraufkommen der Stempelsteuer (“stamp duty”) zwischen 2000 und 2007 bei 3,7 Milliarden Euro jährlich gelegen. Die Steuer betrage 0,5 bis 1,5 Prozent des Transaktionswerts. Die britische Steuer könnte ein Vorbild für Deutschland sein, wo die Börsenumsatzsteuer 1991 abgeschafft worden sei.
Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich für die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer einzusetzen, falls im Rahmen der G 20 keine Einigung erzielt werden könne. Sollte sich auch innerhalb der EU keine Einigung erzielen lassen, fordert die Fraktion einen Gesetzentwurf, der “die Einführung einer nationalen Börsenumsatzsteuer in Deutschland zum Ziel hat und sich bei der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Steuer am britischen Vorbild der “stamp duty” orientiert”.
Weiterhin sollen die Banken sich an der Finanzierung der öffentlichen Lasten aus der Krisenbekämpfung angemessen beteiligen. Außerdem soll eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit überhöhter Bonuszahlungen als Betriebsausgaben sofort umgesetzt werden, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (BT-Drucks. 17/526), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. “Durch eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die eine Million Euro übersteigen, kann überzogenen Vergütungen entgegengewirkt werden”, schreiben die Abgeordneten. Außerdem soll sich die Bundesregierung für die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer einsetzen und weiter Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen ergreifen. Die Finanzmarktaufsicht in Deutschland dürfe nicht geschwächt werden, warnt die SPD-Fraktion.
Die deutschen Steuerzahler hätten die Banken mit Milliardensummen unterstützt, heißt es in dem Antrag. Dies sei für eine funktionierende Kreditversorgung und zur Sicherung der Kundeneinlagen notwendig gewesen. “Die sich verbessernde Lage auf den Finanzmärkten lässt aber offenbar die alten Untugenden wieder modern erscheinen: Die Banken machen hohe Gewinne, die vorrangig im Investmentbanking erzielt werden - und zahlen wieder schwindelerregende Boni”, kritisiert die SPD-Fraktion. Die erzielten Gewinne stammten häufig aus dem Verkauf von Staatsanleihen, die zur Finanzierung der Rettungsaktionen aufgelegt worden seien. Jetzt müssten auch die Banken dazu beitragen, die Lasten der Krisenbekämpfung zu tragen, heißt es in dem Antrag.



