FG Münster: Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen
16. August 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
FG Münster Urteil vom 22.04.2010 – 8 K 783/07 E
Presseerklärung des Gerichts:
“Nach Auffassung des 8. Senates des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 22. April 2010, 8 K 783/07 E) unterliegen auch Renten, die für vorangegangene Jahre im Jahr 2005 nachgezahlt werden, der durch das Alterseinkünftegesetz eingeführten Besteuerung, d.h. sie sind mit einem Anteil von 50% zu versteuern.
Im Streitfall erhielt der Kläger Rentenzahlungen aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. Im Streitjahr 2005 bezog er neben laufenden Rentenleistungen auch Nachzahlungen für das Jahr 2003. Während der Kläger der Auffassung war, dass die Nachzahlung nach Maßgabe der im Jahr 2003 geltenden Bestimmungen lediglich mit einem Ertragsanteil von 32% der Besteuerung unterliege, unterwarf das Finanzamt nicht nur die laufenden Leistungen, sondern auch die Rentennachzahlung mit einem Anteil von 50% der Besteuerung.
Der 8. Senat erachtet dies als zutreffend. Die Rentenzahlungen des Klägers seien nach Maßgabe der im Streitjahr geltenden Regelungen des Alterseinkünftegesetzes mit einem Anteil von 50% der Besteuerung zu unterwerfen (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG). Dies gelte unabhängig davon, ob die Rentenzahlungen auf den Zeitraum 2005 oder aber davor liegende Jahre entfielen. Auch für die Besteuerung von Rentennachzahlungen gelte das sog. Zuflussprinzip (§ 11 EStG). Zwar wären die Rentennachzahlungen bei rechtzeitiger Zahlung im Jahr 2003 lediglich mit dem niedrigeren Ertragsanteil besteuert worden. Dies sei jedoch für die im Streitjahr vorzunehmende Besteuerung nicht maßgebend. Der Wortlaut des § 22 EStG sehe vielmehr vor, Renten, die vor 2005 entstanden seien, mit einem Anteil von (mindestens) 50% der Steuer zu unterwerfen. Damit seien auch Rentennachzahlungen erfasst. Eine Auslegung des § 22 EStG im Sinne des Klägers sei – anders als dies das Niedersächsische Finanzgericht meine – nicht zulässig, da es an einer hierfür erforderlichen Gesetzeslücke fehle. Das Gesetz erfasse die Rentennachzahlungen nicht ungewollt.
Der Senat konnte weder einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot feststellen noch erkannte er eine Verpflichtung des Gesetzgebers, eine Übergangsregelung zu schaffen, nach der für Rentennachzahlungen die ursprünglich geltende günstigere Ertragswertbesteuerung fortbesteht. Eine solche Verpflichtung scheide bereits in Anbetracht der Verfassungswidrigkeit der bis zum Jahr 2005 geltenden Regelungen über die Ertragswertbesteuerung aus.
Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.”




Das Renten steuerpflichtig sind und die späteren Rentenanpassungen höher versteuert werden ist soweit klar, aber warum stellt man sich nicht einfach die folgende Frage:
“Das Geld welches damals vom versteuerten Einkommen eingezahlt wurde und jetzt in Form einer Rente ausgezahlt wird, soll jetzt nochmals versteuert werden?”
Damals wurden Sozialversicherung und Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und nebst dem Arbeitgeberabteil zur Sozialversicherung eingezahlt. Zinsen gibt es nicht und wer sein Rentenalter nicht erreicht tut etwas für die Allgemeinheit der Rentenbezieher. Im Alter wird die Rente ausgezahlt, welche man damals eingezahlt hat und wird ein zweites mal versteuert. ( Bis 2040 nur Prozentual, danach mit 100%) Da eine doppelte Besteuerung retlich nicht möglich ist, muss man dem Kind nur einen anderen Namen geben, statt “Rückzahlung seiner monatlichen Altersvorsoge”, nennt man es “Rente” und belegt diese dann nochmals mit Steuern.
Durch die Inflation und die gefühlte Inflation ( welche um ein vielfaches höher zu sein scheint ) sind die lächerlichen Rentenerhöhungen und die damit verbundene höhere Versteuerung der Rentenbezüge ein Witz.
Legen wir uns einfach durch Rieserrente oder Rüruprente ein zusätzliches Polster an. Dann wird der Staat im Jahre des Renteneintritts nicht nur die Altersrente besteuern, sondern die Zusatzrente auch. Die Einkünfte sind damit höher, die Bemessungsgrundlage ebenfalls und der Steuersatz ist auch noch ein winziges bisschen höher. Der Staat schenkt offensichtlich heute und sichert seine Einnahmen in der Zukunft, indem er auf die Blindheit der Masse setzt.
Woran man merkt dass man wirklich reich ist … Wenn es einem scheißegal ist, wie hoch die Steuerzahlungen ausfallen!
In diesem Sinne einfach mal drüber nachdenken.