Entscheidungen des FG Niedersachsen (20.01.2010)
22. Januar 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von Mittwoch (20.01.2010) veröffentlicht:
- FG Niedersachsen Urteil vom 18.11.2009 – 2 K 39/04 (Einkommensteuer 1989: Abspaltung eines Buchwertes für Rübenlieferrechte vom Pauschalwert des § 55 EStG. Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 26.11.2009 – 6 K 530/08 (Zurückweisung als Bevollmächtigte Reichweite des § 80 Abs. 5 AO Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 12.11.2009 – 6 K 31/09 (Körperschaftsteuer 2005, ges. Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2005, ges. Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2005, ges. Feststellung des Einlagekontos zum 31.12.2005: Verlustnutzung bei Umwandlung eines Betriebs gewerblicher Art in eine Anstalt öffentlichen Rechts. Revision eingelegt, BFH-Az.: I R 112/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 20.10.2009 – 8 K 323/05 (Einheitl. und ges. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1993 – 1996: Abschreibung in der Ergänzungsbilanz ist entsprechend der Abschreibung in der Gesamthandsbilanz vorzunehmen. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: IV B 149/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 03.02.2009 – 8 K 251/08 (Einkommensteuer 2000, 2003 und 2004: Nachweis von Werbungskosten);
- FG Niedersachsen Urteil vom 30.11.2009 – 9 K 73/07 (Abrechnungsbescheid: Ein aus zwei einzelnen Seiten bestehender und zusammengehefteter Computerausdruck des Vordrucks einer Abtretungsanzeige genügt den gesetzlichen Anforderungen des § 46 Abs. 3 AO und ist damit formwirksam. Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 03.12.2009 – 10 K 69/08 (Verzugszinsen wegen verspäteter Ausgleichszahlung für das Erlöschen eines Erbbaurechts führen zu Werbungskosten);
- FG Niedersachsen Urteil vom 28.09.2009 – 14 K 12494/06 (Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Zahlungen einer GmbH für den Erwerb einer stillen Beteiligung. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 15.12.2009 – 15 K 156/06 (Gewinnfeststellung 1996 – 1999: Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft. Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 16.06.2009 – 15 K 30331/06 (Einkommensteuer 1999: Durchlaufspende an natürliche Person nicht steuerbegünstigt nach § 10 b EStG; zur Vertrauensschutzregelung des § 10 b Abs. 4 Satz 1 EStG. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 20.10.2009 – 15 K 472/08 (Einkommensteuer 2003, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Eine einmalige Zahlung an den Grundstücknachbarn für die Eingehung der Verpflichtung, die Nutzung eines Grundstücksteils als Zufahrt zeitlich unbegrenzt zu dulden, führt zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 29.10.2009 – 15 K 495/08 (Einkommensteuer 2005: Die Kosten für künstliche Befruchtungen (hier: Invitro-Fertilisation) einer 44 Jahre alten Steuerpflichtigen können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 20.10.2009 – 15 K 160/09 (Abrechnungsbescheid: Einkommensteuervorauszahlungsbescheide schaffen keinen Rechtsgrund für das endgültige Behaltendürfen geleisteter Vorauszahlungen. Der Regelungsgehalt eines Vorauszahlungsbescheides erledigt sich nach § 124 Abs. 2 AO “auf andere Weise”, wenn eine Einkommensteuerfestsetzung wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich ist. Revision zugelassen).



