Entscheidungen des FG Niedersachsen (17.02.2010)
20. Februar 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von Mittwoch (17.02.2010) veröffentlicht:
- FG Niedersachsen Urteil vom 18.11.2009 – 2 K 100/07 (Gewerbesteuermessbeträge 1999 und 2000, ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1999 und 2000: Teilwertabschreibung auf Brennrechte Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 18.11.2009 – 2 K 309/07 (Einkommensteuer 2005: Behandlung von Rentennachzahlungen bei Erwerbsunfähigkeitsrenten. Revision eingelegt, BFH-Az.: X R 1/10);
- FG Niedersachsen Urteil vom 27.10.2009 – 2 K 429/08 (Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge mindernd zu berücksichtigen EStG § 32 Abs. 4 Satz 2. Revision eingelegt, BFH-Az.: III R 81/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 28.09.2009 – 3 K 869/04 (Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997 Veräußerungsgewinn bei entgeltlicher Übertragung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen einer KG in das Vermögen einer sog. Zebragesellschaft unterliegt der Besteuerung. Revision eingelegt, BFH-Az.: IV R 44/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 10.12.2009 – 5 K 319/05 (Umsatzsteuer 1999: Zur Frage der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 UStG iVm Nr.97.05 des Zolltarifs beim Verkauf von Mineralien. Revision eingelegt, BFH-Az.: XI R 1/10);
- FG Niedersachsen Urteil vom 14.01.2010 – 5 K 411/05 (Umsatzsteuer 2000 – 2003: Fahrten, die Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Wohnung zur Arbeits-/ Betriebsstätte mit gesellschaftseigenen Kraftfahrzeugen durchführen dienen umsatzsteuerrechtlich in der Regel nicht unternehmerischen, sondern privaten Zwecken der Gesellschafter und damit unternehmensfremden Zwecken i.S.d. Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG. Vorläufig nicht rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 14.01.2010 – 5 K 162/09 (Umsatzsteuer 1995: Die von einem Betreuungsverein, der einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen ist, durch seine Vereinsbetreuer erbrachten Betreuungsleistungen sind sowohl gegenüber bemittelten als auch gegenüber mittellosen Personen steuerfrei gemäß § 4 Nr. 18 UStG bzw. nach Art. 13 A Abs. 1 Buchstabe g) i.V.m. Art. 13 A Abs. 2 Buchstabe a) 3. Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG (jetzt: Artikel 132 und Artikel 133 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, MwStSystRL). Vorläufig nicht rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 02.09.2009 – 7 K 303/06 (Einkommensteuer 2004: Verpflegungsmehraufwendungen von Soldaten auf Dienstreise: als Werbungskosten abzugsfähiger Pauschbetrag ist nicht nur um das ausgezahlte, sondern auch um das einbehaltene Trennungsgeld zu kürzen (gegen BFH). Revision zugelassen.);
- FG Niedersachsen Urteil vom 02.09.2009 – 7 K 2/07 (Einkommensteuer 2004: Telefonkosten eines Soldaten auf Dienstreise mit über 1-wöchiger Abwesenheit sind als Werbungskosten abzugsfähig. Vorläufig nicht rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Beschluss vom 18.01.2010 – 7 KO 5/08 (Erinnerung gegen Kostenfestsetzung: Die Verfahrensgebühr des Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen AdV-Verfahren ist mit dem Satz von 1,6, nicht 1,3 zu bemessen. Eine Terminsgebühr kann auch im AdV-Verfahren entstanden sein.);
- FG Niedersachsen Beschluss vom 18.01.2010 – 7 KO 10/09 (Erinnerung gegen Kostenfestsetzung: Kein Vorverfahren im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO bei gerichtlichem AdV-Antrag. Die Verfahrensgebühr des Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen AdV-Verfahren ist mit dem Satz von 1,6, nicht 1,3 zu bemessen. Zur Erhöhung der Verfahrensgebühr um 0,3 für jede weitere Person (keine eigenständige Gebühr).);
- FG Niedersachsen Urteil vom 26.11.2009 – 11 K 281/07 (Einkommensteuer 2004 und 2005: Eine im Dezember 2005 erstellte Bilanz ist subjektiv nicht unrichtig, wenn sie keinen Wertansatz für eine sog. Ackerquote ausweist. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: IV B 5/10);
- FG Niedersachsen Urteil vom 17.11.2009 – 11 K 98/08 (Einkommensteuer 2005: Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters im Prüfdienst der deutschen Rentenversicherung (Insolvenzprüfer). Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 26.08.2009 – 12 K 460/08 (Einkommensteuer 2005 und 2006: Grobes Verschulden bei unvollständigem Ausfüllen der Steuererklärungsvordrucke (Nichtangabe von Rentenversicherungsbeiträgen). Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: X B 158/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 29.09.2009 – 13 K 170/07 (Gewerbesteuermessbetrag 2000: Wird ein Rechtsanwalt unter Zuhilfenahme fachlich vorgebildeter Mitarbeiter als Insolvenzverwalter tätig, übt er einen Gewerbebetrieb aus. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: VIII B 237/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 29.06.2009 – 14 K 383/07 (Kraftfahrzeugsteuer: Wohnmobilbesteuerung verfassungsgemäß. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: II B 145/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 10.08.2009 – 14 K 114/09 (Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Wohnmobils. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: II B 139/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 10.09.2009 – 16 K 180/07 (Umsatzsteuer 1999: Einordnung von Bandagen in den Zolltarif; Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: VII B 234/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 05.11.2009 – 16 K 10340/07 (Umsatzsteuer 2005: Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung. Revision eingelegt, BFH-Az.: V R 65/09).




