Weitere Entscheidungen des BFH (16.12.2009)
16. Dezember 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende weiteren Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Datum von heute (16.12.2009) veröffentlicht:
- BFH-Urteil vom 19.08.2009 – I R 3/09 (Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile);
- BFH-Urteil vom 27.05.2009 – I R 53/08 (Zuordnung von Anschaffungskosten bei Aufgeld im Rahmen einer Kapitalerhöhung);
- BFH-Urteil vom 06.10.2009 – I R 55/08 (Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins);
- BFH-Urteil vom 23.09.2009 – II R 66/07 (Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke – Vorsteuerabzug – Keine Berücksichtigung ausländerrechtlicher oder arbeitsmarktpolitischer Fragen bei der Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke – Keine Bindungswirkung der Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke für die spätere Festsetzung von Umsatzsteuer oder für die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen – Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit);
- BFH-Urteil vom 22.09.2009 – IX R 93/07 (Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften – Keine Übermaßbesteuerung – Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verschuldeter Versäumung von Anschlussrevisionsfristen);
- BFH-Urteil vom 18.08.2009 – X R 40/06 (Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage zum Teilwert – Auslegung des Begriffs der “Anschaffungskosten oder Herstellungskosten” i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG – Auswirkungen der Inanspruchnahme zu hoher Absetzungen für Abnutzung AfA in Vorjahren);
- BFH-Urteil vom 23.09.2009 – XI R 14/08 (Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer Gemeinschafter Leistungsempfänger und die Rechnung nur an ihn adressiert ist – § 15a UStG allein lässt kein Recht auf Vorsteuerabzug entstehen – Kein Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Grundsätze).




[...] “Weitere Entscheidungen des BFH (16.12.2009)“. [...]
[...] (BMF) Siehe “Weitere Entscheidungen des BFH (16.12.2009)“. [zurück]Vgl. “Weitere Entscheidungen des BFH (17.03.2010)“. [...]