Steuern im Koalitionsvertrag
26. Oktober 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der von den “kleinen” Parteitagen der beteiligten Fraktionen CDU, CSU und FDP beschlossene Koalitionsvertrag “WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.” enthält auch eine Vielzahl an steuerlichen Maßnahmen:1
Zunächst soll ein Sofortprogramm krisenentschärfende Maßnahmen einleiten um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu beseitigen. Dazu soll die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen entschärft werden. Dazu sollen bei den Verlustabzugsbeschränkungen (“Mantelkauf”) die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufgehoben werden, der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen – soweit erforderlich – wieder zugelassen werden (“Konzernklausel”) und der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zugelassen werden.
Bei der “Zinsschranke” soll eine höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro dauerhaft einführen werden, ein Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren eingeführt werden, sowie die Escape-Klausel überarbeitet und für deutsche Konzerne anwendbar gemacht werden.
Weiter soll die bei gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen der Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65% auf 50% reduziert werden, die Umstrukturierung von Unternehmen durch eine Konzernklausel erleichtert werden, bei den Ertragsteuern ein Wahlrecht eingeführt werden, wonach die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (“GWGs”) bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro angewendet werden kann.
Die Koalition will das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien. So sollen die Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen verständlicher und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden. Weiter soll allen Bürgern die Möglichkeiten gegeben werden, ohne Papierbelege mit den Finanzämtern zu kommunizieren. Noch in dieser Legislaturperiode soll allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt werden. Ferner soll der steuerliche Abzug privater Steuerberatungskosten wieder einführt werden.
Weiterhin will die Koalition ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder und im Haushalt vorlegen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten soll ebenfalls neu geregelt werden. Die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner soll so vereinfachen, dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig sind.
Dabei will die künftige Regierung grundsätzlich rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen vermeiden, welche die Bürger belasten und dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird. Ferner soll geprüft werden, ob Arbeitnehmer Steuerklärungen auch für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeben können. Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte soll auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt werden.
Die Reform der Erbschaftsteuer soll überarbeitet werden. Dabei sollen die Regelungen bei der Erbschaftsteuer entbürokratisiert und familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher gestaltet machen. Hierzu werden als Sofortprogramm vorab die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 Prozent gesenkt werden, sowie die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestaltet werden.2
Die mittelfristigen Ziele für die Unternehmensbesteuerung sollen den Standort Deutschland sichern. Aus diesem Grund soll das Unternehmenssteuerrecht weiter modernisiert und international wettbewerbsfähig gestaltet werden. Ziel sei es, dass sich unternehmerische Entscheidungen – unabhängig von Rechtsform, Organisation und Finanzierung – in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nachsteuerlichen Aspekten richten sollen. Auch der Holdingstandort Deutschland soll gestärkt werden.3
Auch die Umsatzsteuer soll an die modernen Anforderungen angepasst werden. Eine Umstellung auf die Ist-Besteuerung auf Leistungserbringer- und -empfängerseite könnte beispielsweise zur Bekämpfung des Steuerbetrugs und zur Verbesserung der Zahlungsmoral beitragen. Deshalb soll im Verlauf der Legislaturperiode unter Einbeziehung der europäischen Vorgaben geprüft werden, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Ist-Besteuerung der Umsätze ausgeweitet werden kann. Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen.4
Entwurf eines Koalitionsvertrags für die 17. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und FDP “WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.”
CDU / CSU – Fraktion
FDP-Fraktion
- Entwurf eines Koalitionsvertrags für die 17. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und FDP “WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.”, Seite 3 ff. [zurück]
- Hierzu sollen die Zeiträume verkürzt werden, innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt werden muss. Die erforderlichen Lohnsummen sollen gesenkt werden. Weiterhin sollen Gespräche mit den Ländern geführt werden, um zu prüfen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen regionalisiert werden kann. [zurück]
- Entwurf eines Koalitionsvertrags für die 17. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und FDP “WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.”, Seite 6. [zurück]
- Entwurf eines Koalitionsvertrags für die 17. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und FDP “WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.”, Seite 6. [zurück]





Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt!
Oder rufen Sie doch einfach mal beim Finanzamt an…
Sind Sprachkurse von der Steuer absetzbar ?
Ich meine schon wenn Sie Beruflich erforderlich sind.
Wer kann hier genaue Informationen geben?
Gruss Hans.
Über die steuerlichen Absichten, die im Koalitionsvertrag dargelegt worden sind, lässt sich viel streiten. Steuersenkungen durch Schuldenfinanzierung wird nicht nur durch 2/3 der Deutschen (aktuelle Umfrage 27.10.09) sondern auch von vielen Unionspolitikern als der falsche Weg angesehen. Bleibt abzuwarten, was von dem von den eigenen Mitstreitern demontiertem Vertrag am Ende umgesetzt werden kann.