FAZ: Der Steuerstaat gibt auf
30. November 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom heutigen Tage berichtet über , die sich nicht mehr in der Lage sehen, das geltende Steuerrecht anzuwenden. In Niedersachsen fordere ein Finanzamt Steuerpflichtige auf, Einspruch gegen die eigenen Bescheide einzulegen und ihre Steuerlast selbst auszurechnen. Auch in Nordrhein-Westfalen zeige sich die Finanzverwaltung überfordert: Dort lasse man die Erklärungen einfach liegen.
Hintergrund ist die Unternehmensteuerreform vom 14.08.20071. Seit 01.01.2008 gilt demnach die sogenannte Thesaurierungsbesteuerung aus § 34a EStG. Hiernach können Personengesellschaften ihre Gewinne, die sie im Unternehmen belassen, zu dem niedrigeren Steuersatz von 28,25 Prozent versteuern. Eine künftige Entnahme löst dann jedoch eine weitere Steuerpflicht aus.
Gleichwohl hat es die Finanzverwaltung nocht nicht überall geschafft, ihre Software dieser Rechtslage anzupassen. Einige Finanzämter in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erlassen danach Bescheid ohne berücksichtigung der Rechtslage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) oder lassen die Erklärungen ganz liegen, ohne Steuerbescheide zu erlassen.
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
Zum Online-Artikel hierzu
- Unternehmensteuerreformgesetz vom 14.08.2007, BGBl. I 2007, 1912 [zurück]




Bayern schafft es aus eigener Erfahrung auch nicht. Wenn man die Steuererstattung will, schickt man die DATEV-Berechnungen und die Vorauszahlungen für dieses Jahr werden angepasst.