Entscheidungen des FG Niedersachsen (16.12.2009)
17. Dezember 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von gestern (16.12.2009) veröffentlicht:
- FG Niedersachsen Urteil vom 26.11.2009 – 1 K 405/05 (Ges. Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs (§ 10d EStG) auf den 31.12.2004: Kosten eines Mietvertrages, den der Vater für seinen studierenden Sohn am auswärtigen Studienort abgeschlossen hat, sind keine Werbungskosten des Sohnes und können daher nicht zur Klärung der Rechtsfrage herangezogen werden, ob die Regelung des § 12 Nr. 5 EStG verfassungswidrig ist.);
- FG Niedersachsen Urteil vom 04.11.2009 – 2 K 277/07 (Einkommensteuer 2003: Zur Anerkennung einer privaten Versorgungsleistung nach Veräußerung der übergebenen Wirtschaftseinheit);
- FG Niedersachsen Urteil vom 22.01.2008 – 3 K 445/06 (Erbschaftsteuer: Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum Nachlass gehörenden Gesellschaftsanteils oder nach dem anteiligen steuerlichen Grundstückswert. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Beschluss vom 20.05.2009 – 6 KO 3/09 (Erinnerung gegen Kostenfestsetzung: Die Terminsgebühr des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts fällt nach dem Einzelstreitwert der Verfahren vor Verbindung zur gemeinsamen Erörterung an, wenn der Prozessbevollmächtigte nach Aufruf der Sachen und vor Verkündung des Verbindungsbeschlusses vertretungsbereit anwesend ist. Die spätere Verbindung der Verfahren lässt die einmal entstandene Terminsgebühr unberührt (gegen Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. Oktober 2007 16 KO 6/07, EFG 2008, 242).);
- FG Niedersachsen Urteil vom 02.10.2008 – 6 K 485/05 (Erteilung des Einvernehmens nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG: Die Entscheidung des Finanzamts, das Einvernehmen zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum zu versagen, ist ermessensfehlerfrei, wenn die Umstellung allein dazu dienen soll, steuerliche Vorteile – hier: die Anwendbarkeit der in § 8a Abs. 4 KStG a. F. vorgesehenen günstigeren Regelungen der Eigenkapitalberechnung für Holdinggesellschaften – zu erlangen. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 24.08.2009 – 9 K 547/05 (Einheitl. und ges. Feststellung v. Besteuerungsgrundlagen 1995 – 1997; Gewerbesteuermessbetrag 1995 – 1997; Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1995 und 1996: Die Ausgabe von Frisör-Dienstleistungsgutscheinen am Ende des Jahres zur Einlösung im Folgejahr gestattet im Ausgabejahr keine Bilanzierung von Verbindlichkeiten oder Rückstellungen. Revision eingelegt, BFH-Az.: IV R 45/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 06.10.2009 – 12 K 113/09 (Rückforderung von Kindergeld für den Zeitraum Januar 1999 bis Juni 2008: Wird Kindergeld irrtümlich ohne eine zugrunde liegende Kindergeldfestsetzung ausgezahlt, bemisst sich die Verjährung des Rückforderungsanspruchs nach der sog. Zahlungsverjährung gem. §§ 228 ff. AO. Revision eingelegt, BFH-Az.: III R 75/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 17.11.2009 – 12 K 185/09 (Einkommensteuer 2003 und 2004: § 4 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 ist erstmals auf den Veranlagungszeitraum 2007 betreffende Bilanzberichtigungen anwendbar. Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 18.08.2009 – 13 K 47/06 (Gewerbesteuermessbetrag 1998 bis 2002 Wird ein Insolvenzverwalter unter Zuhilfenahme von qualifizierten Mitarbeitern tätig, erzielt er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: VIII B 209/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 12.02.2009 – 14 K 622/04 (Einkommensteuer 1998: Keine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 und 2 i.V.m § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG für Abfindung wegen Aufhebung eines Rechtsberatungsvertrags. Revision eingelegt, BFH-Az.: VIII R 48/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 10.08.2009 – 14 K 206/08 (Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Wohnmobils. Revision eingelegt, BFH-Az.: II R 59/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 21.07.2009 – 14 K 324/08 (Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Wohnmobils. Revision eingelegt, BFH-Az.: II R 61/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 21.07.2009 – 14 K 163/09 (Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Wohnmobils. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: II B 120/09);
- FG Niedersachsen Urteil vom 20.10.2009 – 15 K 30359/06 (Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1998 – 2002: Keine Betriebsstätte ohne Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten; zum Verhältnis von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren nach §§ 185 bis 190 AO. Revision zugelassen9;
- FG Niedersachsen Urteil vom 25.09.2008 – 16 K 477/07 (Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2004: Bei der Errichtung eines Anbaus, durch den die nutzbare Fläche des Gebäudes vergrößert wurde, handelt es sich selbst dann um eine Erweiterung i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, wenn der neue Gebäudeteil lediglich eine bisher schon vorhandene Funktion ersetzt. Rechtskräftig).




