Entscheidungen des FG Niedersachsen (15.07.2009)
16. Juli 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von gestern (15.07.2009) veröffentlicht:
- FG Niedersachsen Urteil vom 08.10.2008 – 1 K 264/05 (Ges. und einh. Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 1995 – 2000: Der Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 S. 2 EStG gilt nicht für Fahrpreisvergünstigungen, die ein ehemaliger Bahnbeamter der Bundesbehörde Bundeseisenbahnvermögen von der Deutschen Bahn AG erhält. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: VI B 111/08);
- FG Niedersachsen Urteil vom 28.03.2008 – 3 K 10553/03 (Gewinnfeststellung 1996 – 1998: Zur Teilwertabschreibung. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 03.06.2009 – 4 K 12096/05 (Einkommensteuer 1996: Übertragung einer § 6b EStG gebildeten Rücklage auf land- und forstwirtschaftliches Anlagevermögen. Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 13.05.2009 – 6 K 476/06 (Ges. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 18 Aussensteuergesetz 1995 – Feststellungsjahr 1996: Die Auslagerung von Geschäftstätigkeiten auf eine Managementgesellschaft hindert nicht die Annahme eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG. Revision zugelassen);
- FG Niedersachsen Urteil vom 06.06.2008 – 11 K 573/06 (Haftungsbescheid: Haftung eines faktischen Geschäftsführers nach §§ 35, 69 AO. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 21.11.2008 – 11 K 270/07 (Einkommensteuer 2005: Erforderlichkeit eines gesonderten Verlustfeststellungsbescheides bei Verlusten aus 2001. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 28.04.2009 – 12 K 45/03 (Gewerbesteuermessbeträge 1995 – 1997: Die Veräußerung sämtlicher Mitunternehmeranteile an einer nach formwechselnder Umwandlung entstandenen Personengesellschaft an einen einzigen Erwerber innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung steht einer Betriebsveräußerung gleich; der Veräußerungsgewinn unterliegt gem. § 18 Abs. 4 UmwStG in seiner ab 1. Januar 1995 geltenden Fassung der Gewerbesteuer. Noch nicht rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 21.10.2008 – 12 K 219/07 (Umsatzsteuer 2005: Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen den Einspruchsbescheid, Erforderlichkeit der substanitiierten Darlegung eines Feststellungsinteresses, die drohende Schätzung für Folgejahre wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen begründet kein Feststellungsinteresse. Rechtskräftig);
- FG Niedersachsen Urteil vom 16.12.2008 – 15 K 40/07 (Einkommensteuer 2001 und 2002: Die Gewinn erhöhende Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 35 EStR) ist nach sechs Jahren rechtmäßig, wenn das zerstörte Wirtschaftsgut – eine abgebrannte landwirtschaftlich genutzte Scheune – erst neun Jahre und elf Monate nach seiner Zerstörung wieder neu errichtet worden ist. Dass die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung eine Kostenübernahme bis zu zehn Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsahen, ist unbeachtlich. Revision eingelegt, BFH-Az.: IV R 4/09) = BB 2009, 1692 m. Anm. Engels; DStRE 2009, 1419;
- FG Niedersachsen Urteil vom 20.04.2009 – 16 K 113/08 (Umsatzsteuer 1997 bis 2000: Ein Psychotherapeut, der zwar nicht über einen Abschluss nach dem deutschen Psychotherapiegesetz, wohl aber über das “European Certificate of Psychotherapy” verfügt, erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze. Noch nicht rechtskräftig).




