Entscheidungen des FG Düsseldorf (30.04.2009)
1. Mai 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Datum von gestern (30.04.2009) veröffentlicht:
- FG Düsseldorf Urteil vom 13.02.2009 – 1 K 107/08 U: Umsatzsteuerlichen Beurteilung von Pensionspferdehaltung
In der Vergangenheit war die umsatzsteuerliche Behandlung von Pensionspferdehaltung häufig Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren. Dabei war streitig, ob die Anbieter neben der (umsatzsteuerfreien) entgeltlichen Überlassung der Pferdeboxen weitere umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Ferner war streitig, ob die Umsätze dem Regelsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Im Streitfall, der dem u.a. auch für Umsatzsteuer zuständigen 1. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf zur Entscheidung vorlag, ging es um die weitere interessante Frage, ob die Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 des UStG oder der Regelbesteuerung unterliegen. Nach Ansicht des 1. Senats ist § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass diese Vorschrift nur Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die landwirtschaftlichen Dienstleistu ngen, auf die die Pauschalregelung des Art. 25 der 6. EG-Richtlinie Anwendung findet, erfasst. Das betreffe nur solche landwirtschaftlichen Dienstleistungen, die normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung des Reitsports genutzt würden, sei kein „Hüten von Vieh“ im Sinne der 6. EG-Richtlinie.
- FG Düsseldorf Urteil vom 04.03.2009 – 4 K 3898/08 VE: Energiesteuerbefreiung für Flüge eines Rechtsanwalts
Im Streitfall, der der Entscheidung des für Klagen gegen die Energiesteuer zuständigen 4. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf zugrunde lag, mietete ein Rechtsanwalt ein Flugzeug zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins vollgetankt an. Er flog mit diesem Flugzeug vom Flugplatz C nach D, nahm vor dem dortigen Landgericht einen Termin als Prozessvertreter wahr und kehrte noch am gleichen Tag zum Flugplatz C zurück. Dort tankte er das Flugzeug entsprechend den Mietbedingungen wieder voll. Für die dabei getankten – versteuerten – 179 l Flugbenzin beantragte er auf dem amtlichen Vordruck unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen 129,09 € Vergütung nach § 52 EnergieStG. Diesen Antrag lehnte das dafür zuständige Hauptzollamt ab, weil der Kläger nicht die nach § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Energiesteuer-Durchführungsverordnung erforderliche Genehmigung als Luftfahrtunternehmen vorgelegt habe. Der 4. Senat hat dem Kläger Recht und der Klage statt geg eben. Nach § 27 EnergieStG dürfe Flugbenzin steuerfrei in Luftfahrzeugen für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten, nicht gewerblichen Luftfahrt verwendet werden. Der Kläger habe zwar keinen anderen gewerbsmäßig befördert. Seine Flüge seien aber zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen erfolgt.
- FG Düsseldorf Urteil vom 23.04.2008 – 5 K 1105/05 U: Berechnung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten bei einer Steuerberatungs-GmbH
Nach Ansicht des ausschließlich für Umsatzsteuer zuständigen 5. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf hat eine Steuerberatungs-GmbH keinen Anspruch auf eine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG könne zwar das Finanzamt auf Antrag die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten gestatten, soweit der Unternehmer Umsätze aus seiner Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufes im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführe. Etwas anderes gelte jedoch für eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Diese Gesellschaft übe keine Tätigkeit als Angehörige eines freien Berufes aus. Ihre Tätigkeit gelte vielmehr stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, selbst dann, wenn die für die Gesellschaft Handelnden Angehörige der freien Berufe sind. Nach Ansicht des 5. Senats verstößt der Umstand, dass inländische Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellscha ft nicht von § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG erfasst werden, weder gegen deutsches Verfassungsrecht noch gegen Europarecht.
Weitere aktuelle Entscheidungen:
- FG Düsseldorf Urteil vom 03.02.2009 – 6 K 257/05 F (Auslegung des Begriffs “Einstellung des Geschäftsbetriebs” in § 8 Abs. 4 KStG 1991 und § 12 Abs. 2 UmwStG 1995 a. F.);
- FG Düsseldorf Urteil vom 12.06.2008 – 15 K 4271/07 Kg (Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen);
- FG Düsseldorf Urteil vom 12.08.2007 – 15 K 6196/04 E (Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile).



