Bundesrat stimmt Kfz-Steuer-Umstellung mit Grundgesetzänderung zu und ist für gesetzliche Wiedereinführung der Pendlerpauschale
8. März 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Kfz-Steuer bestätigt und der Reform zugestimmt. Die insoweit notwendige Grundgesetzänderung erhielt ebenfalls die erforderliche Mehrheit. Damit richtet sich die Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 1. Juli 2009 vermehrt nach dem CO2-Ausstoß. Ab diesem Zeitpunkt fließen die Einnahmen aus der Steuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bund zu.
Dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses vorangegangen waren Unstimmigkeiten über die Höhe der Entschädigung, die die Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer erhalten. Entsprechend der nunmehr beschlossenen Einigung erhalten sie 150 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Damit stehen ihnen als Ausgleich insgesamt rund 8,99 Milliarden Euro zu.
Weiter forderte der Bundesrat eine rasche Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Pendlerpauschale. Mit seiner gefassten Entschließung möchte er die bis 2007 geltende Rechtslage wiederherstellen.
Zur Begründung erklärt der Bundesrat, dass die derzeit geltende Verwaltungsvorschrift den Bürgerinnen und Bürger nicht genügend Rechtssicherheit gibt. Es müsse deshalb gesetzlich verankert werden, dass die Entfernungspauschale von 0,30 Euro rückwirkend bis zum 1. Januar 2007 wieder ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt wird. Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehörten zu berufsbedingten Aufwendungen. Es sei deshalb eine Frage der Steuergerechtigkeit, sie bei der Frage der Absetzbarkeit angemessen zu berücksichtigen. Letztlich gehe es dabei auch um mehr Netto für all diejenigen, die täglich zur Arbeit fahren. Ein solcher Schritt entlaste vor allem hart arbeitende Menschen. Dies gelte umso mehr, als die schwierige Lage am Arbeitsmarkt zunehmend mehr Mobilität verlange.




