BMF-Schreiben vom 18. November 2009 – IV C 6 – S 2177/07/10004 -
20. November 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Ertragssteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 und § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 bis 3 EStG
Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. November 2009 – IV C 6 – S 2177/07/10004 – (2009/0725394) -




Die Steuergesetzgeber und Finanzämter vergessen vollkommen, dass es gerade die Selbständigen sind, die durch ihre Selbstausbeutung für das Steueraufkommen sorgen. Von daheraus sollten sie sich auf ihr Tätigkeitsfeld konzentrieren können, anstatt für das Finanzamt Fahrtenbücher oder sonstige Nachweise für die betriebliche Nutzung führen zu müssen.