Pendlerpauschale vor dem Bundesfinanzhof verhandelt
11. Januar 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Gestern wurde vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München das Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gegen die Kürzung der Pendlerpauschale verhandelt. Der Bund der Steuerzahler trug noch einmal seine Argumente vor und begründete so die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung. Seit dem 1. Januar 2007 kann für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent je Entfernungskilometer erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich nach Auffassung des BdSt um eine willkürliche Beschränkung des Werbungskostenabzugs. So wird das verfassungsrechtlich gebotene Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt.
Reiner Holznagel, Bundesgeschäftsführer im Bund der Steuerzahler: “Wir sind zuversichtlich, dass der Bundesfinanzhof diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen wird und das Bundesverfassungsgericht diese Regelung kassieren wird”.
Auch warnt der Verband den Gesetzgeber davor, sich nach einer gerichtlichen Niederlage das Geld auf andere Weise von den Pendlern zu holen. Eine Reduzierung der Pauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer würde umgehend wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen, denn jeder geringere Betrag sei alles andere als realitätsnah. Das aber sei – so Holznagel – auch wieder ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Vielmehr sei in Anbetracht der gestiegenen Kosten eine Erhöhung der Pauschale angebracht.
Gleichzeitig fordert der Bund der Steuerzahler den Gesetzgeber auf, nicht erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, sondern sofort zu reagieren und die Pendlerpauschale wieder vom ersten Entfernungskilometer an einzuführen. Nur so kann nach dem Hickhack um die Pendlerpauschale ein Stück Vertrauen in die Steuerpolitik zurück gewonnen werden.
Dazu erklärte das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Pressemeldung von gestern:
“In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof haben die Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen dargelegt, warum die Neuregelung der Entfernungspauschale nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Gegenstand der Verfahren sind typische politische Streitfragen zur Ausgestaltung des einfachen Rechts, die im Parlament entschieden werden müssen.
Die Entscheidung wird daher eine Signalwirkung für die immer wieder angemahnte Reformfähigkeit des Staates haben. Wenn selbst solche steuerfachlichen Detailregelungen mit einer Ewigkeitsgarantie zementiert werden sollten, würde dies die Reformfähigkeit des Verfassungsstaates ernsthaft gefährden. Denn die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die jetzt angelegt werden, gelten dann auch generell.
Weite Teile des gewöhnlichen Steuerrechts würden so künstlich in Verfassungsrang erhoben und wären damit für den Gesetzgeber, der die Regelungen geschaffen hat, selbst nicht mehr änderbar. Dies fände jedenfalls in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundlage.
Besonders aufschlussreich erscheint auch ein internationaler Vergleich. Danach hat eine Vielzahl, wenn nicht sogar die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ähnliche Einschränkungen des steuerlichen Abzugs von Wegeaufwendungen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in der mündlichen Verhandlung ferner dargelegt, dass die Neuregelung Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzeptes der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung war, das insbesondere wegen der schwierigen Haushaltssituation zu Beginn dieser Legislaturperiode zwingend erforderlich war und zu spürbaren Einschnitten in allen Bereichen führen musste.
Nach Auffassung der Bundesregierung war der Gesetzgeber befugt, im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes seine frühere steuerliche Grundentscheidung zu ändern.
Der Gericht erklärte, noch im Januar eine Entscheidung zu veröffentlichen.
Bundesfinanzhof (BFH)
Bund der Steuerzahler (BdSt)
Bundesfinanzministerium (BMF)



