Nachgelagerte Besteuerung bleibt bei Wohnriester umstritten
28. Mai 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Wer “wohnriestert”, muss wie bei den anderen Produkten zur steuerlich geförderten Altersvorsorge (“Riester-Rente”) damit rechnen, dass die Steuerschuld im Alter beglichen werden muss. Vielen Wohnriester-Sparern werde es möglicherweise nicht bewusst sein, dass der Fiskus sie in der Auszahlungsphase im Alter “nachgelagert” zur Kasse bitten wird, meinten mehrere Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Koalitionsentwurf eines Eigenheimrentengesetzes (BT-Drucks. 16/8869). Mit diesem Gesetz, das der Bundestag am 20. Juni verabschieden will, soll das mietfreie Wohnen im Alter attraktiver gemacht werden. Ziel ist es, die Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Rente attraktiver zu gestalten. Der Riester-Sparer soll dem Entwurf zufolge zu Beginn der Auszahlungsphase wählen können, ob er die Steuerschuld auf einen Schlag bezahlen will. Dann müssen nur 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Er soll sich aber auch dafür entscheiden können, das geförderte Kapital nachgelagert über einen längeren Zeitraum zwischen 17 und 25 Jahren zu versteuern. Das hängt von dem Beginn der Auszahlungsphase ab, der zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr gewählt werden kann, sodass die Auszahlungsphase mit dem vollendeten 85. Lebensjahr endet. Vorgesehen ist, das steuerlich geförderte Kapital in einem so genannten Wohnförderkonto zu erfassen. Professor Eckart Bomsdorf von der Universität zu Köln nannte den Entwurf einen “Schritt in die richtige Richtung”. Die nachgelagerte Besteuerung bezeichnete er jedoch als “kaum verständlichen, bürokratischen Moloch”. Es gebe einen Unterschied zwischen der klassischen Altersvorsorge und der Eigenheimrente. Mit 70 im abbezahlten Eigenheim zu sein und dann Steuern bezahlen zu müssen, sei “problematisch”. Manfred Lehmann von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft sprach von der “fraglichen Administrierbarkeit” der nachgelagerten Besteuerung. In der Auszahlungsphase stehe der Sparer ohne Beratung da. Besteuert werde dann, wenn der Sparer keine Liquidität mehr zur Verfügung habe. Lehmann wies darauf hin, dass sich in der langen Sparphase die Lebensverhältnisse ändern können. Aufgrund dessen könne der Störfall, nämlich der Abbruch des Vertrages, zum Regelfall werden. Wünschenswert sei eine Wohnungsbauförderung ohne Finanzamt. Den bürokratischen Aufwand kritisierte auch Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Für jeden Sparer müsse ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet werden. Dies verursache zusätzlichen Aufwand beim Anbieter, beim Steuerzahler selbst und beim Finanzamt. Auf die Frage, ob die nachgelagerte Besteuerung die Deutschen davon abhalten könne, Wohnriester-Verträge abzuschließen, sagte Reiner Braun von der Firma Empirica Wirtschaftsforschung und Beratung, dies werde nicht der Fall sein. Auch beim “Geld-Riester” überblickten die Haushalte nicht, dass es zu einer nachgelagerten Besteuerung kommt. Braun wies darauf hin, dass diese nachgelagerte Besteuerung eine Subvention, eine Steuerstundung sei. Maik Czwalinna vom Deutschen Steuerberaterverband sah die Gefahr, dass durch die Besteuerung im Alter das steuerfreie Existenzminimum angegriffen werden könnte. Prinzipiell müssten Steuerberater bereits bei Vertragsabschluss auf alle Eventualitäten hinweisen, auch wenn noch gar nicht alles absehbar sei. Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband nannte es unabdingbar, dass bei kombinierten Produkten aus Bausparvertrag und tilgungsfreiem Darlehen der Gesamteffektivzins angegeben werden muss. Der Verbraucher müsse erfahren, was seine wirkliche Belastung ist. In diesem Zusammenhang plädierte Andreas Zehnder vom Verband der Privaten Bausparkassen dafür, dies nicht isoliert für Wohnriester-Produkte festzulegen, sondern generell für alle Produkte im Rahmen der Preisangabenverordnung. Ein weiterer Diskussionspunkt war die geplante Zweckbindung der Wohnungsbauprämie, die künftig nur noch für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf. Zehnder trat dafür ein, die Zweckbindung für die Zeit vom 16. bis 25. Lebensjahr aufzuheben. Dagegen unterstrich Thea Dilger vom Bundesrechnungshof, die Zweckbindung sei notwendig, um Ausgaben des Bundes von jährlich 500 Millionen Euro für die Prämie zu rechtfertigen. Eine staatliche Förderung ohne Zweckbindung führe zu Wettbewerbsverzerrungen und benachteilige Anbieter anderer Sparformen.





[...] mag, in der Politik herrscht über die Einzelheiten immer noch Uneinigkeit. Es gibt gleich mehrere Punkte, über die gestritten wird. Bei einem dieser Punkte handelt es sich um die nachgelagerte [...]