Erhöhung des Kindergeldes ab 2009 beschlossen; haushaltsnahe Dienstleistungen bleiben auf Lohnkosten beschränkt
3. Dezember 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Anträge der Oppositionsfraktionen, das Kindergeld noch stärker zu erhöhen als von der Bundesregierung geplant, sind im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am Dienstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD abgelehnt worden. Im Familienleistungsgesetz (BT-Drucks. 10809) ist eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich vorgesehen. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 154 auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind wird das Kindergeld von 179 auf 195 Euro erhöht. Das Familienleistungsgesetz wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion beschlossen. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag von Union und SPD den steuerlichen Kinderfreibetrag noch verändert. Er steigt von derzeit 3.648 von 2009 an auf 3.864 Euro. Die Regierung hatte eine Erhöhung auf 3.840 Euro vorgeschlagen.
Die FDP-Fraktion hatte sich dafür ausgesprochen, das Kindergeld für alle Kinder einheitlich um 16 Euro anzuheben, also für die ersten und zweiten Kinder stärker als geplant zu erhöhen. Damit könnte sofort eine direkte Entlastung der Familien erfolgen, argumentierte die Fraktion. Die Linksfraktion forderte eine Anhebung des Kindergeldes auf 200 Euro. Von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), nach denen das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt werden müsse, sei man meilenweit entfernt. Bündnis 90/Die Grünen warfen der Koalition vor, gut Verdienende würden durch das Familienleistungsgesetz besser wegkommen. Bei den Haushalten, die zum Beispiel von Arbeitslosengeld II leben müssten, komme die Erhöhung des Kindergeldes erst gar nicht an. Die Fraktion sprach sich dafür aus, dass heutige System aus Freibetrag und Kindergeld in eine Grundsicherung für Kinder umzuwandeln.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FDP, die Auszahlung der neuen Leistung für Schulbedarf für Kinder aus Haushalten, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, besser zu kontrollieren. Für diese Kinder gibt es bis zur 10. Klasse einmal jährlich 100 Euro, mit denen Stifte, Hefte und anderer Schulbedarf gekauft werden soll. Die FDP-Fraktion verlangte die Einführung einer Nachweispflicht, um zu kontrollieren, dass das Geld tatsächlich für Schulbedarf ausgegeben werde. Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion forderten vergeblich, das Geld an Schüler bis zum 25. Lebensjahr auszuzahlen. Auch die FDP hatte die Begrenzung auf die 10. Klasse als falsch bezeichnet. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass sie die Begrenzung auf Schüler bis zur 10. Klasse gerne aufgehoben hätte. Das habe sich aber mit dem Koalitionspartner nicht durchsetzen lassen. Die Unionsfraktion erklärte, eine Ausweitung der Leistung sei aus finanziellen Gründen nicht möglich.
Die Bundesregierung will die im Familienleistungsgesetz (BT-Drucks. 16/10809) geplante Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen strikt auf die Arbeitskosten beschränken. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/11001) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Familienleistungsgesetz hervor. Nach dem Gesetzentwurf sollen haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass nach der bisherigen Formulierung zum Beispiel die vollständige Leistung eines Partyservices einschließlich der Waren steuerlich relevant sei. Bei Pflegeleistungen gelte dies auch für die Lieferung von Stützstrümpfen oder eines Pflegebettes. Ein Grund dafür sei nicht ersichtlich, denn es gehe darum, die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen zu fördern, um Beschäftigungsanreize zu setzen. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag zu und kündigt an, zum Formulierungsvorschlag des Bundesrates eine überarbeitete Fassung vorzulegen.Den Vorschlag des Bundesrates, Schulbedarf für Kinder aus Sozialhilfe-Familien oder aus Hartz IV-Haushalten nur in Form von Einkaufsgutscheinen oder als Sachleistung zu gewähren, lehnt die Bundesregierung ab. Die Länder hatten darauf hingewiesen, dass es bei dieser geplanten Maßnahme, die für den Kauf von Schulbedarf einen Zuschuss von 100 Euro pro Jahr vorsieht, zu zweckwidriger Verwendung der Gelder kommen könne. Eine bloße Vorlage von Belegen reiche nicht aus. Die Bundesregierung erklärt dagegen, sie gehe davon aus, “dass die zusätzliche Leistung für die Schule grundsätzlich zweckentsprechend verwendet wird”. Sachleistungen werden wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes abgelehnt.



