Entscheidungen des FG Niedersachsen (19.11.2008)
19. November 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von heute (19.11.2008) veröffentlicht:
- FG Niedersachsen Urteil vom 22.10.2008 – 2 K 5/06 (Zur Abgeltungswirkung einer Strafbefreiungserklärung, Revision ist noch nicht eingelegt) = DStRE 2009, 780;
- FG Niedersachsen Urteil vom 06.03.2008 – 5 K 684/02 (Umsatzsteuer 1996; Ort der sonstigen Leistung beim Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch Reiseveranstalter. Revision eingelegt – BFH-Az.: XI R 34/08) = DStRE 2009, 432;
- FG Niedersachsen Urteil vom 21.08.2008 – 5 K 428/07 (Umsatzsteuer 2004; Der Verkauf von Speisen durch Imbisswagen unterliegt auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn zwar Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle vorhanden sind und tatsächlich genutzt werden, die erbrachten Dienstleistungen aber der gesamten Leistung nicht das Gepräge geben. Revision – BFH-Az.: unbekannt) = DStRE 2009, 433;
- FG Niedersachsen Urteil vom 20.09.2007 – 11 K 64/07 (Haftung für Lohnsteuer; Eine dem ArbN von seinem ArbG überlassene Kundenkarte, die den ArbN dazu berechtigt, nach seiner Wahl bei einem Dritten Güter im Wert von bis zu 44 EUR auf Rechnung des ArbG zu beziehen, führt nicht zur Anwendbarkeit der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG. Der ArbG wendet dem ArbN in diesem Fall vielmehr lohnsteuerpflichtigen Barlohn zu. Revision zugelassen – BFH-Az.: VI R 26/08) = DStRE 2009, 335.



