BMF startet Kampagne zur Einführung der Steuer-ID
2. August 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Steuer-Identifikationsnummer (“Steuer-ID”) kommt! Die Daten werden ausschließlich für ein einfacheres Besteuerungsverfahren verrwendet.
Für viele gehört die Steuererklärung zu den eher lästigen Pflichten. Seit Jahren wird nach Vereinfachung gerufen und bemängelt, dass das Zusammenspiel zwischen den Behörden und dem Bürger weitaus unbürokratischer ablaufen könnte.
Ein einfacheres Steuersystem und weniger Bürokratie in Deutschland - das sind Ziele, die auch für das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung ganz oben auf der Agenda stehen. Das bisherige Lohnsteuerverfahren stammt noch aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
Bisher mussten neben der Steuernummer weitere Nummern entwickelt werden, zum Beispiel für das Kindergeld oder Zulagen. Ein kompliziertes und teures System.
Deutschland folgt deshalb jetzt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert das Besteuerungsverfahren mit der neuen Steueridentifikationsnummer:
- Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Sie unterliegt zudem einer strengen Zweckbindung: Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig.
- Jeder Steuerpflichtige wird eine Nummer erhalten, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das “natürliche Personen”; sie wird also ab Geburt verliehen, auch wenn in der Regel so früh noch keine Steuerschuld entsteht.
- Bis zum 31.12.2008 werden alle Bürger ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Auch wenn bei über 80 Millionen Schreiben pro Tag eine Million versendet werden, dauert dies einige Monate.
- Die Steuer-ID wird elf Ziffern haben, die “nichtsprechend” sind. Das heißt: Es können aus der Zahlenkombination keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden.
- Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert.
- Bürger müssen die ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.
- Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, kann dies vorher geschehen.
Wenn Sie in der nächsten Zeit das Mitteilungsschreiben in den Händen halten und einen Fehler entdecken, dann wenden Sie sich bitte an die unter “Rücksendeadresse” angeführte Behörde. Korrekturen werden dort veranlasst und dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch weitergeleitet.
Sollten Sie umziehen, übermittelt die Meldebehörde Ihre neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Telefonische Auskünfte über die ID können aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden. In der Übergangszeit bitten die Finanzbehörden darum, neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben.
Allgemeine Informationen erhalten Sie im Internet unter www.identifikationsmerkmal.de. Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen das steuerliche Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der Rufnummer 01805 – 437 83 837 (01805-IDSTEUER).
Hierzu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Axel Nawrath:
“Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer ist ein entscheidender Schritt in Richtung des elektronischen Zeitalters:
Mit der Steueridentifikationsnummer werden elektronische Serviceleistungen der Steuerverwaltung, wie z.B. das vorausgefüllte, elektronische Steuererklärungsformular oder die Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Belege überhaupt erst möglich. Ziel ist, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten noch weiter zu erleichtern.”
Verteilt über mehrere Monate werden bis Ende des Jahres 2008 über 80 Mio. Briefe an alle Einwohner Deutschlands verschickt. Im Ergebnis dürften dann Sendungen mit einem Gesamtgewicht von weit über 1.000 Tonnen bewegt worden sein. Hierbei handelt es sich um die wohl größte Briefversandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Die Identifikationsnummer wird auf Grundlage von Datenlieferungen aller 5.300 deutschen kommunalen Meldebehörden vergeben. Jede Person, die mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Deutschland gemeldet ist, erhält eine Identifikationsnummer. Sie dient allein der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren. Damit ist die Steuerverwaltung die erste deutsche Verwaltung, die ein bundesweit einheitliches Aktenzeichen schafft, das alle Bürgerinnen und Bürger ein Leben lang begleitet. Nach einer Übergangszeit soll die Identifikationsnummer die herkömmliche Steuernummer ersetzen.
Die Identifikationsnummer ist auch Voraussetzung für die Einführung der “elektronischen Lohnsteuerkarte”. Das aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammende Lohnsteuerverfahren soll Kosten sparend modernisiert und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Letztmalig für das Jahr 2010 werden Karton-Lohnsteuerkarten bereitgestellt. Die Steueridentifikationsnummer hilft, papiergebundene Verfahren und Abläufe elektronisch abzubilden.
Staatssekretär Dr. Nawrath: “Damit wird Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht. Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer leistet so auch einen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit”.
Für die Bürger, die in den nächsten Monaten noch keine Identifikationsnummer erhalten haben, ist der Kontakt zum Finanzamt über die bisherige Steuernummer weiterhin möglich. In den Vordrucken für die Einkommensteuererklärung sind Eingabefelder für die bisherige Steuernummer und die Identifikationsnummer vorgesehen.
Die Steuerverwaltungen der Länder bitten aber darum, für eine Übergangszeit bei Erklärungen und Mitteilungen zusätzlich zur Identifikationsnummer die bisherige Steuernummer anzugeben. Die Umstellung von Abläufen und Verfahren in den Finanzämtern wird damit erleichtert.
Steuer- Identifikationsnummer kommt
Fragen und Antworten zur Identifikationsnummer (IdNr.)
Informationsbroschüre: Bundeseinheitliche Identifikationsnummer für Steuerpflichtige [PDF, 478 KB]
Projektvorstellung zur Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr.) [PDF, 1518 KB]
Musterschreiben zur Zuteilung der Identifikationsnumrner nach § 139b der Abgabenordnung (AO) [PDF, 80 KB]
Rückseite des Mitteilungsschreibens mit Hinweisen zur Steuer- ldentifikationsnummer [PDF, 174 KB]




Weniger bekannt ist die Tatsache, dass gegen die rechtswidrige Zuteilung der “persönlichen Identifikationsnummer” der ordentliche Rechtsweg vor dem Finanzgericht offen steht.