BMF: Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt
1. Mai 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Verfolgung von Steuerstraftaten soll erst nach zehn Jahren verjähren
Die Verfolgung von Steuerstraftaten erst nach zehn Jahren verjähren zu lassen, ist nicht zuletzt angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen.
Um die aus steuerfachlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Reform des deutschen Steuerrechts anzustoßen, umfasst der Referentenentwurf neben diesem wichtigen Punkt aber noch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen aus verschiedenen Regelungsbereichen. Sie sollen unser Steuerrecht vereinfachen und noch effektiver gestalten. Dazu gehören unter anderem …
… die Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Änderungen, wie zum Beispiel
- der Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit oder
- die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
… die Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union unter anderem durch
- die Befeiung von der Umsatzsteuer für ambulante und stationäre Heilbehandlungen oder
- die Öffnung der Freibetragsregelung auf Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bei juristischen Personen aus EU- oder EWR-Ländern.
…Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens wie beispielsweise
- die Ausweitung der Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre oder
- eine Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen in eine Freizone.
Verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts sowie die Umsetzung von Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sind ebenfalls Gegenstand des Referentenentwurfs.
Es erfolgt nunmehr die Ressortabstimmung; als Kabinetttermin ist der 4. Juni vorgesehen.
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) [PDF, 687 KB]




